Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Erregung öffentlichen Ärgernisses
04. Juni 2024: Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit - Verfahren gegen Erfüllung einer Auflage eingestellt
Nachdem unser Mandant wegen der Erregung öffentlichen Ärgernisses einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten hatte, suchte er Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg. In einem langen Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg machte Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Zeugenaussagen der Polizei darauf aufmerksam, dass unser Mandant nicht mit Passanten rechnete, die ihn und seine Freundin während des Geschlechtsverkehrs bemerken und sich dadurch belästigt fühlen würden.
Auch trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unser Mandant während des Vorfalls erheblich alkoholisiert war, sodass die Schuldunfähigkeit unseres Mandanten hätte geklärt werden müssen.
Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung
31. Mai 2024: Widerstand gegen Polizeibeamte - Strafverfahren gegen Geldauflage eingestellt
Nach Aussagen der Polizeibeamten soll unser Mandant nach dem Bemerken des Einsatzwagens der Polizei in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg sich aggressiv auf den Weg zu den Beamten gemacht und anschließend mit ihnen eine recht lange Diskussion geführt haben. Während der Diskussion soll unser Mandant entgegen wiederholter Aufforderungen den Beamten sehr nahe getreten sein und sich dabei laut und aggressiv verhalten haben. Darüber hinaus soll unser Mandant auf die Motorhaube des Einsatzwagens gesprungen und sich im Anschluss absichtlich zu Boden geworfen haben. Während des Anlegens der Handfessel durch die Polizei soll unser Mandant stets Widerstand geleistet und dabei einen Polizeibeamten verletzt haben.
Mit dem Erhalt des Äußerungsbogens von der Polizei nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, indem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen.
Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich zunächst die hohe Blutalkoholkonzentration unseres Mandanten vor. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf Beweisschwierigkeiten. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die vulgäre Aussage unseres Mandanten nicht als eine Beleidigung einzuordnen war. Hierfür arbeitete er ausführlich die eigentliche Bedeutung der Aussage unseres Mandanten heraus.
Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der überzeugenden Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und folgte seiner Anregung. Daher wurde das Strafverfahren gegen unseren Mandanten nach Zahlung einer kleinen Geldauflage eingestellt.
Unser Mandant, der bisher noch nie mit Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine sehr große Erleichterung.
Fachanwalt Strafrecht: Vortäuschen einer Straftat
28. Mai 2024: Versuchter Betrug durch Vortäuschen einer Straftat – Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt
Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte, beantragte Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich die Einsicht in die Ermittlungsakte. Während der Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass nach dem Inhalt der Akte kein hinreichender Tatnachweis unseres Mandanten ersichtlich wurde. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Neuruppin. In einem sehr langen und ausführlichen Telefonat machte Rechtsanwalt Dietrich zunächst auf den mangelnden Tatnachweis aufmerksam. Darüber hinaus legte er argumentativ mithilfe der Ermittlungsakte die Schwierigkeiten in der Beweisführung dar.
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatnachweises ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung
23. Mai 2024: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung – Verfahren ohne Geldauflage eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht und wandte sich nach Rücksprache mit unserem Mandanten mit einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin.
In einem ausführlichen Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich die geringe Schuld unseres Mandanten dar. Des Weiteren arbeitete Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Ermittlungsakte heraus, dass kein öffentliches Interesse an der Verfolgung des Strafverfahrens gegen unseren Mandanten bestand.
Mit seinem Schreiben überzeugte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin. Aus diesem Grund wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Die Einstellung des Verfahrens erleichterte unseren Mandanten sehr, da er sich unmittelbar vor der Entscheidung seines Einbürgerungsantrags befand.
Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Betruges und Urkundenfälschung aufgrund der geringen Schuld unseres Mandanten und mangels Bestehens eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein.
Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
21. Mai 2024: Strafverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass kein hinreichender Tatverdacht gegeben war. Hierfür entkräftete Rechtsanwalt Dietrich zunächst die unseren Mandanten belastenden Beweise ausführlich und zeigte die für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen auf. Daraufhin wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten von der Amtsanwaltschaft Berlin mangels Tatnachweis eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung
17. Mai 2024: Strafverfahren wegen Beleidigung – Verfahren ohne Auflagen eingestellt
Nach einem ausführlichen Gespräch mit unserer Mandantin zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Pflichtverteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und des medizinischen Gutachtens unserer Mandantin regte er bei dem Amtsgericht Tiergarten die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld und mangels Bestehens eines öffentlichen Interesses an der Verfolgung an.
Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich mit der Ermittlungsakte Beweisschwierigkeiten dar und erläuterte den tatsächlichen Geschehensablauf. Zudem verwies er unter Zugrundelegung des medizinischen Gutachtens auf die geringe Schuld unserer Mandantin.
Rechtsanwalt Dietrich erreichte mit seinem Schriftsatz, dass das Amtsgericht Tiergarten seiner Anregung folgte und das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Beleidigung eingestellt wurde.
Unsere Mandantin war ersichtlich erleichtert darüber, dass das Amtsgericht Tiergarten der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich folgte und das gegen sie laufende Verfahren wegen Beleidigung ohne Geldauflage einstellte. Das gegen sie geführte Verfahren war nämlich psychisch sehr belastend für sie.
Fachanwalt für Strafrecht: Diebstahl
16. Mai 2024: Strafverfahren wegen Diebstahls – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem ausführlichen Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten. In seinem Schriftsatz regte er die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an und stützte sich dabei auf die geringe Schuld unseres Mandanten.
Hierfür machte Rechtsanwalt Dietrich zunächst auf die erhebliche Alkoholisierung unseres Mandanten aufmerksam und legte dar, dass es fürs Erste der Feststellung bedarf, ob die Aussagen unseres Mandanten angesichts seiner hohen Blutkonzentration verwertbar sei. Des Weiteren führte Rechtsanwalt Dietrich die Schwierigkeiten in der Beweisführung bezüglich der Feststellung des Vorsatzes unseres Mandanten aus. Auch nannte Rechtsanwalt Dietrich Gründe, die für eine Strafmilderung sprechen würden, sofern unser Mandant verurteilt werden sollte.
Überzeugt von dem ausführlichen Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich, folgte das Amtsgericht Tiergarten der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er weiterhin als nicht vorbestraft gilt.