Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Schwere räuberische Erpressung

12. Oktober 2018: Schwere räuberische Erpressung – Niedrige Bewährungsstrafe

Die Berliner Polizei ermittelte gegen unseren bereits vorbestraften Mandanten, da er wiederholt unter Vorhalt einer Waffe auf offener Straße an Frauen herangetreten sein und die Herausgabe von Geld gefordert haben soll. In einem der vorgeworfenen Fälle berührte unser Mandant mit seinen Händen den Fahrradlenker der Geschädigten.

Aufgrund dieses Fingerabdrucks wurde unser Mandant ermittelt. Auf einer Wahllichtbildvorlage erkannte die Geschädigte unseren Mandanten als Täter wieder. Er erfolgte eine Hausdurchsuchung, bei der die Waffe gefunden wurde. In der polizeilichen Vernehmung bestritt unser Mandant die Tatbegehung. Es wurde in dem Fall mit dem Fingerabdruck Anklage erhoben. Nachdem unser Mandant eine Anklageschrift erhalten hatte, wendete er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst, aufgrund des schwerwiegenden Tatvorwurfs als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden. Es lag ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Mindeststrafe bei einer schweren räuberischen Erpressung ist drei Jahre Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unseren Mandanten umfangreich auf die Hauptverhandlung vor. Aufgrund der Beweislage legte Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung für unseren Mandanten zunächst ein Geständnis ab. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf die bereits erfolgte Veränderung der Lebensumstände hin. Mittlerweile waren auch bereits drei Jahre vergangen. Deshalb wurde unser Mandant wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in einem minderschweren Fall zu lediglich 9 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Auch die Richterin wies in der Urteilsverkündung darauf hin, dass sie bisher noch nie eine solche niedrige Strafe bei einer schweren räuberischen Erpressung verhängt habe.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

08. Oktober 2018: Körperverletzung in einem Club – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte Ermittlungen gegen unsere Mandantin wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung gemäß § 223 StGB. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, in einem Club in Berlin-Tempelhof gezielt auf drei andere Frauen losgegangen zu sein und dann auf diese eingeschlagen zu haben. Gegenüber der Polizei gaben die drei Frauen an, blaue Flecken, Kratzer am Hals und Prellungen am Auge erlitten zu haben. Zudem soll unsere Mandantin bei der Auseinandersetzung die Ohrringe einer der anderen Frauen abgerissen und deren Handtasche beschädigt haben.

Von einer Freundin erhielt unsere Mandantin den Rat, sich wegen des eingeleiteten Strafverfahrens an die Strafrechtskanzlei Dietrich zu wenden. Rechtsanwalt Dietrich nahm Akteneinsicht, besprach die Angelegenheit mit unserer Mandantin und beantragte anschließend gegenüber der Amtsanwaltschaft, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die Attacke in dem Club nicht von unserer Mandantin ausgegangen war, sondern vielmehr von den anderen Frauen. Unsere Mandantin hatte in dem Club mit ihrer Nichte und weiteren Freunden Geburtstag gefeiert. Während der Feier war die Nichte unserer Mandantin von den anderen Frauen auf der Tanzfläche angegriffen worden. Unsere Mandantin begleitete ihre Nichte dann zu den Toiletten und half ihr eine Kontaktlinse wieder richtig einzusetzen. Als die beiden dann zurückgehen wollten, wurden sie erneut von den drei Frauen attackiert. Rechtsanwalt Dietrich hob hervor, dass unsere Mandantin bei dem Handgemenge auch verletzt worden ist. Nach dieser Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Amtsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: exhibitionistische Handlungen / Erregung öffentlichen Ärgernisses

05. Oktober 2018:: Exhibitionismus und Erregung öffentlichen Ärgernisses – Einstellung des Strafverfahrens

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen exhibitionistischer Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses. Er soll in vier Fällen an seinem Geschlechtsteil manipuliert und gezielt aus dem Auto heraus Frauen angesprochen haben.

Durch die Beauftragung von Rechtsanwalt Dietrich konnte dem Mandanten eine unangenehme Hauptverhandlung erspart werden. Denn nach Auswertung der Ermittlungsakten und einem Gespräch mit unserem Mandanten beantragte Rechtsanwalt Dietrich beim Amtsgericht Tiergarten die Einstellung des Strafverfahrens. Er arbeitete die geringe Schuld unseres Mandanten überzeugend heraus. Das Amtsgericht sah von einem Gerichtsverfahren ab und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung eines Geldbetrages ein.

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei

03. Oktober 2018: Hehlerei mit gestohlenem Mercedes-Navigationsgerät – Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Unser Mandant hatte über eBay ein hochwertiges Navigationsgerät für Mercedes-Fahrzeuge zu einem recht günstigen Preis gekauft. Einige Wochen nach diesem Schnäppchen-Kauf erhielt unser Mandant plötzlich einen Brief vom Polizeipräsidium Koblenz, mit dem man ihn zum Beschuldigten in einem Strafverfahren erklärte.

Angeblich sei das Navigationsgerät zuvor gestohlen worden und weil unser Mandant das Gerät angekauft hat, soll er sich wegen Hehlerei gemäß § 259 StGB strafbar gemacht haben. Der Tatvorwurf stützte sich auf umfangreiche strafrechtliche Ermittlungen, die bereits zur Einleitung zahlreicher Folgeverfahren in gleichartigen Fällen geführt hatten.

Da unser Mandant in leitender Position in der Medienbranche tätig ist und wegen des Ermittlungsverfahrens nun erhebliche berufliche Konsequenzen befürchtete, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten ausgewertet und den Sachstand mit unserem Mandanten besprochen hatte, beantragte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Koblenz, das Ermittlungsverfahren einzustellen. In seinem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unser Mandant nicht gewusst hat, dass das Navigationsgerät zuvor gestohlen worden war. Vielmehr sei unserem Mandanten in seinem Mercedes-Autohaus noch geraten worden, ein solches Gerät im Internet zu bestellen. Dort habe sich unser Mandant für den seriösesten Anbieter entschieden und das Gerät zu einem günstigen Preis gekauft. Anzeichen für einen vorherigen Diebstahl des Navigationsgerätes waren für unseren Mandanten nicht ersichtlich. Diese Einlassung bekräftigte Rechtsanwalt Dietrich mit entsprechenden Nachweisen über den Online-Kauf. Daraufhin wurde das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis eingestellt. Eine Eintragung im Bundeszentralregister erfolgte nicht. Die befürchteten beruflichen Konsequenzen für unseren Mandanten blieben damit aus.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

01. Oktober.2018: Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung – Einstellung in Hauptverhandlung

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er eine Anklageschrift erhalten hatte, in welcher ihm vorgeworfen wurde, in Berlin-Lichtenberg mit weiteren unbekannten Beschuldigten den Geschädigten grundlos geschlagen zu haben.

Insbesondere soll der Geschädigte von den Beschuldigten mit einem großen Metallaschenbescher und einem Gürtel geschlagen worden sein. Deshalb lag laut Anklage eine gefährliche Körperverletzung vor. Da man nicht einschätzen kann, wann die Verhandlung stattfindet, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich beim Gericht als Strafverteidiger an und werte die Ermittlungsakte aus. Das Gericht war zunächst nicht bereit, das Verfahren einzustellen. In der angesetzten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten in Moabit befragte Rechtsanwalt Dietrich den Belastungszeugen sehr ausführlich. Rechtsanwalt Dietrich konnte den Zeugen in zahlreiche Wiedersprüche in Bezug auf den Tatablauf und die Beteiligung unseres Mandanten verwickeln. Deshalb war das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 100,00 € einzustellen. Über die Einstellung war der Geschädigte nicht erfreut. Er beschwerte sich hierüber lauthals beim Gericht.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

28. September 2018: Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl - Einstellung in der Hauptverhandlung

Unser Mandant wurde beschuldigt, abends gegen 21 Uhr eine Jacke aus dem Garten einer Familie in Berlin Schöneweide gestohlen zu haben. Hierbei soll ein unbekannter Mittäter an der Haustür der Familie geklingelt haben, um diese so vom Geschehen im Garten abzulenken. Kurze Zeit später und in unmittelbarer Tatortnähe wurde die Polizei auf vier Personen aufmerksam. Darunter unser Mandant, welcher die gestohlene Jacke trug. Als die Personen das Erscheinen der Polizei bemerkten, flohen sie. Unser Mandant wurde als einziger festgehalten, bei ihm wurde neben der Jacke eine Sporttasche mit einem Brecheisen und mehreren Gummihandschuhen festgestellt.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich engagierte, forderte dieser zunächst Akteneinsicht an. Im Verlaufe der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich deutlich machen, dass es hierbei bereits an einem hinreichenden Tatverdacht fehle. Er klärte über die Umstände der vermeintlichen Tat auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht davon überzeugen, dass unser Mandant in keinem Zusammenhang mit dem Diebstahl steht und die Jacke von einem ihm flüchtigen Bekannten kurze Zeit vorher ausgehändigt bekommen habe. Dieser, ihm namentlich Unbekannte forderte unseren Mandanten beim Erscheinen der Polizei ebenfalls zur Flucht auf. Das Gericht stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten daraufhin ein. Unser Mandant war über diesen Ausgang sehr erfreut, da er so seine weiteren Karriereziele erfolgreich verfolgen kann.

Fachanwalt Strafrecht: Erschleichen von Leistungen

26. September 2018: Strafbefehl wegen wiederholten Schwarzfahrens – Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant war bei Fahrscheinkontrollen in der S-Bahn fünfmal ohne gültigen Fahrausweis angetroffen worden. Daher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen gegen ihn eingeleitet. Unser Mandant erhielt dann Post von der Polizei und sollte Angaben zu den Tatvorwürfen machen. Den beigefügten Fragebogen füllte unser Mandant selbst aus und schickte ihn an die Polizei zurück. Kurze Zeit später wurde vom zuständigen Amtsgericht ein Strafbefehl erlassen, in dem unser Mandant wegen Schwarzfahrens zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Daraufhin wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich legte sofort Einspruch gegen den Strafbefehl ein und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Sodann schrieb Rechtsanwalt Dietrich an das Gericht und legte glaubhaft dar, dass unser Mandant sehr vergesslich sei und seinen Fahrschein bei den entsprechenden Kontrollen tatsächlich einfach vergessen hatte. Aus diesem Grund sei unser Mandant auch zu keinem Zeitpunkt mit Absicht schwarzgefahren. Rechtsanwalt Dietrich regte daher an, das Strafverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Staatskasse einzustellen. Das Gericht schloss sich dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren schließlich ein.