Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl
10. Juli 2017: Diebstahl eines nicht unerheblichen Geldbetrages am Geldautomaten - Einstellung des Verfahrens
In der Akte konnte Rechtsanwalt Dietrich einige Unklarheiten in den Ermittlungsergebnissen feststellen, die einen sicheren Tatnachweis trotz des scheinbar eindeutigen Tatgeschehens in Frage stellten. Deshalb regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren einzustellen.
Die Amtsanwaltschaft folgte diesem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich. Unsere Mandantin musste trotz des nicht unerheblichen Wertes des gestohlenen Geldes im Gegenzug lediglich eine geringe Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis
06. Juli 2017: Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) - Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
2 StVG setzt nämlich voraus, dass man selbst Halter des Fahrzeugs ist, welches man jemandem ohne Fahrerlaubnis überlässt.
Weil Zweifel bestanden, dass die Auffassung der Polizei bezüglich der Haltereigenschaft unseres Mandanten zutrifft, nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zur ermittelnden Staatsanwaltschaft Berlin auf. Er wies zunächst darauf hin, dass bereits die vom Gesetz vorausgesetzte Fahrzeughaltereigenschaft unseres Mandanten äußerst fraglich sei. Rechtsanwalt Dietrich stellte anschließend klar, dass das Busunternehmen tatsächlicher Halter des in den Unfall verwickelten Busses ist und dass das Unternehmen für den Einsatz des von ihm ausgewählten Fahrpersonals verantwortlich ist. Unserem Mandanten könne somit kein Vorwurf gemacht werden.
Kurz nachdem der Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingegangen war, stellte diese das Verfahren gegen unseren Mandanten gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht:
04. Juli 2017: Vorzeitige Haftentlassung nach Verurteilung zu drei Jahren Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung (Strafaussetzung zur Bewährung)
Die Justizvollzugsanstalt hatte jedoch nicht genügend Therapieplätze, sodass Rechtsanwalt Dietrich vor dem zuständigen Verwaltungsgericht für angemessene Haftbedingungen und einen Therapieplatz kämpfen musste. Nachdem dies gelang, beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Haftentlassung zum Halbstrafenzeitpunkt, also ein halbes Jahr vor dem anvisierten vorzeitigen Entlassungstermin, und beantragte im Termin die Erstellung eines Gutachtens. So erreichte er, dass das Gutachten rechtzeitig zum Zwei-Drittel-Termin fertig erstellt war.
Rechtsanwalt Dietrich bereitete unseren Mandanten ausführlich auf die Begutachtung vor. Das fünfzigseitige psychologische Gutachten kam daher zu dem Schluss, dass von unserem Mandanten nur noch eine geringe Gefahr ausgehe, sodass eine vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung zu vertreten sei.
Im Termin vor dem Landgericht Stendal wurde die Verhandlung dennoch kontrovers geführt, weil die Staatsanwaltschaft Magdeburg die vorzeitige Haftentlassung unseres Mandanten entschieden ablehnte.
Obwohl unserem Mandanten bis dahin aufgrund einer angenommenen Gefährlichkeit nicht einmal Vollzugslockerungen gewährt worden waren, schloss sich allerdings das Gericht den Argumenten von Rechtsanwalt Dietrich an und ordnete die sofortige Entlassung aus der Haft an.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG
30. Juni 2017: Gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln - Geringe Geldstrafe trotz zahlreicher Vorstrafen
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte gründlich gelesen und bereits im Vorfeld begünstigende Umstände für unseren Mandanten offen gelegt hatte, konnte er in der Hauptverhandlung zudem die positive Entwicklung unseres Mandanten darstellen. Statt der ursprünglich zu erwartenden Freiheitsstrafe wurde unser Mandant dann trotz seiner vielen belastenden Vorstrafen lediglich zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
27. Juni 2017: Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung - Bewährungsstrafe
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich beauftragt worden war, legte er gegen das Urteil Berufung ein. In der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich dann zunächst klarstellen, dass sich der zweite Angriff - entgegen der Auffassung des Amtsgerichts - nicht als gefährliche, sondern als einfache Körperverletzung darstellte. Das Landgericht änderte daraufhin in seinem Urteil den Schuldspruch und reduzierte die Freiheitsstrafe auf 7 Monate. Trotz dieser Reduzierung und obwohl sich unser Mandant nachweislich in der Zwischenzeit sozial gebessert hatte, sah das Landgericht keine Möglichkeit, die verhängte Freiheitsstrafe auch zur Bewährung auszusetzen.
Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich Revision ein und beschränkte diese auf den Rechtsfolgenausspruch. Es bestanden erhebliche Bedenken gegen das Vorgehen bei der Strafzumessung, insbesondere was die Einbeziehung früherer Verfehlungen unseres Mandanten in die Gesamtstrafenbildung anging.
Das Kammergericht gab der Revision von Rechtsanwalt Dietrich statt, hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf und verwies die Sache zu erneuter Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts.
In dieser erneuten Verhandlung wurde unser Mandant trotz seiner zahlreichen Vorbelastungen zu einer Bewährungsstrafe von 7 Monaten verurteilt.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
07. Juni 2017: Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen - Einstellung mangels Tatverdacht
Um ganz sicher zu gehen, ob es sich bei der Patientin um die Leistungsberechtigte handelte, luden sie sie unter einem Vorwand zu einem Besprechungstermin in die Behörde.
Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden stellte sich die Angelegenheit als strafbarer Abrechnungsbetrug dar, weil der Pflegebetrieb Pflegeleistungen abgerechnet hatte, obgleich die Patientin dieser nicht bedurfte - die Leistungen also offensichtlich auch nicht erbracht worden waren. Insbesondere warfen sie unserem Mandanten vor, dass er den nicht pflegebedürftigen Zustand seiner Patientin gekannt haben musste, weil er seine Patientin zu Begutachtungsterminen und anderen Behördengängen begleitet hatte und zeitweise auch Pflegeleistungen erbracht haben soll.
Nachdem unser Mandant die Vorladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hatte, nahm er Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf.
Rechtsanwalt Dietrich setzt sich nach Akteneinsicht mit der Staatsanwaltschaft Berlin in Verbindung und beantragte in einem ausführlichen Schriftsatz die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweises. Insbesondere sei unserem Mandanten nicht nachzuweisen, aufgrund welcher Tatsachen unserem Mandanten die behauptete fehlende Pflegebedürftigkeit seiner Patientin bekannt gewesen sein sollte.
Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass der Pflegebetrieb mit 22 Mitarbeitern ca. 100 Patienten versorge und es nicht in den Aufgabenbereich des Geschäftsführers zähle zu überprüfen, ob die Bedarfsfeststellungen einzelner Patienten mit deren tatsächlichen Pflegebedarfen übereinstimmen. Weiterhin führte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin aus, dass die Pflegeleistungen aufgrund der bestehenden Pflegebedarfsfeststellung erbracht worden seien. Sollte die Patientin die erfahrene Gutachterin über ihre Pflegebedürftigkeit getäuscht haben, so könne auch von einem Geschäftsführer nicht erwartet werden, tatsächliche von vorgespiegelter Pflegebedürftigkeit unterscheiden zu können.
Die Staatsanwaltschaft schloss sich im Ergebnis den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ohne Auflagen ein.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
23. Juni 2017: Fahrlässige Körperverletzung durch Autounfall mit schwersten Verletzungen - Einstellung des Verfahrens
Unser Mandant setzte sich unmittelbar nach dem Verkehrsunfall mit der Strafrechtskanzlei Dietrich in Verbindung. Rechtsanwalt Dietrich beriet unseren Mandanten zunächst, wie er durch ein geeignetes Nachtatverhalten seine Aussichten im Strafverfahren verbessern könne. Insbesondere kontaktierte Rechtsanwalt Dietrich die Geschädigte und sorgte für eine rasche, unbürokratische und großzügige Kostenübernahme durch die Haftpflichtversicherung unseres Mandanten. Auch riet er unserem Mandanten, die Geschädigte im Krankenhaus mit einem Blumenstrauß zu besuchen und vermittelte ihm Kontakte zu psychologischen Beratungsstellen.
All diese Umstände stellte Rechtsanwalt Dietrich sodann in einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten zusammen und regte darin an, das Verfahren einzustellen. Die Einstellung scheiterte zunächst jedoch am Widerstand der Amtsanwaltschaft Berlin.
Vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit dem Rechtsanwalt der Geschädigten. Sie vereinbarten, dass die Geschädigte eine Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung befürworten würde, wenn sie einen Teil der Geldauflage erhielte. Nachdem die getroffene Vereinbarung dem Gericht und er Amtsanwaltschaft in der mündlichen Hauptverhandlung offenbart worden war, beugte sich die Amtsanwaltschaft und stimmte der Einstellung des Verfahrens zu. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert. Denn neben einer Verurteilung zu einer Geldstrafe hätten ihm beamtenrechtliche Konsequenzen gedroht. So aber gilt unser Mandant weiterhin als unschuldig und ist entsprechend auch nicht vorbestraft.