Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Versicherungsbetrug
19. April 2017: Versuchter Versicherungsbetrug - Einstellung des Verfahrens
Weitere Recherchen ergaben, dass zahlreiche weitere Personen Opfer von Raubüberfällen geworden sein wollen, denen einer ähnlichen Begehungsweise beruhten. Somit kamen den Polizisten Zweifel auf, ob der von unserem Mandanten geschilderte Raubüberfall tatsächlich stattgefunden hatte.
Schließlich wurde im Rahmen der Ermittlungen bekannt, dass sowohl unser Mandant als auch dessen Freund etwa drei Monate vor dem behaupteten Raubüberfall eine spezielle Versicherung abgeschlossen hatten, die dem Versicherungsnehmer für den Fall eines Raubüberfalls eine Pauschale in Höhe von 3.000,00 - zuwies.
Nach Mandatsübernahme kontaktierte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin. Er verwies darauf, dass die Polizei durchaus wegen Raubs ermittelt habe und es nicht auszuschließen sei, dass der Raub tatsächlich stattgefunden hate. Zudem argumentierte er, dass unser Mandant die Unfallversicherung nicht wegen der - Raub-Pauschale? abgeschlossen habe, sondern aufgrund einer anderen Vertragsklausel. Dass ausgerechnet der ebenfalls geschädigte Freund dieselbe Unfallversicherung abgeschlossen habe, die ihm nun einen Anspruch auf Zahlung von 3.000,00 - gegen die Versicherung gewährte, habe allein damit zu tun, dass der Versicherungsmakler drei Monate zuvor den gesamten Freundes- und Verwandtenkreis unseres Mandanten angerufen hatte, um seine Policen zu vertreiben.
Aufgrund dieser Einlassung sah die Staatsanwaltschaft, obwohl die Polizei bereits in zahlreichen ähnlich gelagerten Fällen ermittelt und Anklage erhoben hatte, erhebliche Beweisschwierigkeiten und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ohne Auflagen ein.
Fachanwalt Strafrecht: Fachanwalt Strafreht: Strafrecht / Körperverletzung
14 April 2017: Schwere räuberische Erpressung - lediglich Sozialtraining
Die herbeigerufenen Polizeibeamten nahmen unseren Mandanten und dessen Freunde in der Umgebung fest.
Die Handlungen unseres Mandanten sind als schwerer räuberischer Diebstahl, schwerer Raub sowie gefährliche Körperverletzung strafbar. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht hierfür eine Mindeststrafe von 5 Jahren Freiheitsstrafe vor.
Nach Zustellung der Anklageschrift beauftragte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte unmittelbar das Gericht. Die Gespräche mit dem Gericht gestalteten sich zunächst schwierig, da unser Mandant strafrechtlich erheblich vorbelastet war. Neben mehreren Einträgen wegen u. a. gemeinschaftlichen Diebstahls, Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wies der Bundeszentralregisterauszug unseres Mandanten 8 Fälle von Körperverletzung auf. Auch die Frage, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen solle, war Gegenstand der kontroversen Unterredung, weil unser Mandant zur Tatzeit fast 21 Jahre alt war.
Im ausführlichen Gespräch mit dem Gericht konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht überzeugen, dass angesichts von Reifeverzögerungen bei unserem Mandanten nur eine Sanktion nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) in Betracht komme. Somit war es möglich, statt einer Freiheitsstrafe lediglich eine Erziehungsmaßregel zu verhängen. Rechtsanwalt Dietrich schlug nun vor, unserem Mandanten die Teilnahme an einer sozialen Trainingsmaßnahme sowie am Kurs - Schluss mit Suff? aufzugeben, da zahlreiche Straftaten unseres Mandanten in einem Zusammenhang mit Alkohol und Drogen standen. Dem stimmten Gericht und Staatsanwaltschaft zu.
Unser Mandant war sehr erleichtert, dass ihm diese neuerliche Chance eingeräumt wurde.
Fachanwalt Strafrecht: Jugendstrafrecht / Fahren ohne Fahrerlaubnis
10.April 2017: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Einstellung gegen Zahlung einer geringen Geldbuße
Unser Mandant ging somit davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Jugendstrafrecht zugrunde legen würde und das Verfahren unter Anwendung von Diversionsvorschriften nach dem Jugendgerichtsgesetz einstellen würde. Daher nahm er an, sich selbst verteidigen zu können und der Hilfe eines erfahrenen Strafverteidigers nicht zu benötigen.
Tatsächlich hatte die Staatsanwaltschaft an einem Diversionsverfahren kein Interesse, sondern beantragte auf dem für sie unkomplizierteren Weg die Verurteilung im Strafbefehlsverfahren.
Endlich setzte sich unser Mandant mit Rechtsanwalt Dietrich in Verbindung. Dieser legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und stellte Kontakt zur Staatsanwaltschaft her. Im persönlichen Gespräch verwies er darauf, dass unser Mandant schon seit vielen Jahren in Deutschland lebe, zeitnah die Einbürgerung anstrebe und sodann eine Laufbahn bei der Bundeswehr einschlagen wolle. Aus der Sicht von Rechtsanwalt Dietrich sei es daher wenig sinnvoll, ihm diesen Weg durch eine strafrechtliche Verurteilung zu verbauen. Der zuständige Staatsanwalt konnte sich so in die Lebenswirklichkeit unseres Mandanten hineinversetzen und stimmte zu, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage einzustellen. Nun steht der Einbürgerung nichts mehr im Weg.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG / Cannabis / Amphetamine / Besitz von Drogen
04. April 2017: Besitz von Cannabis und Amphetaminen beim Baumblütenfest - Einstellung gemäß § 31a BtMG
Dabei stellte er fest, dass die aufgefundenen Mengen eine Verfahrenseinstellung gemäß § 31a BtMG ohne Auflagen noch rechtfertigten. Zudem setzte er sich in einem Schriftsatz mit der aus seiner Perspektive ungerechtfertigten Durchsuchung der Kleidung unseres Mandanten auseinander - beim Baumblütenfest anwesende Freunde unseres Mandanten hätten die Herausgabe eines Ausweisdokuments ebenfalls ermöglichen können - , die zum Auffinden der Drogen geführt hatte. Die Staatsanwaltschaft Potsdam schloss sich letztlich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ohne Auflagen nach dem Betäubungsmittelgesetz ein.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
28. März 2017: Bewährungsstrafe nach mehreren Online-Betrugstaten trotz einschlägiger Vorstrafen und laufender Bewährung
Der ursprüngliche Verteidiger unseres Mandanten hatte ihm nach Kenntniserlangung vom Tatvorwurf mitgeteilt, er - könne schon einmal die Koffer für das Gefängnis packen?. Daraufhin, entzog unser Mandant dem ursprünglichen Verteidiger das Mandant und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich.
Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nach Mandatsübernahme mit dem Amtsgericht in Verbindung und legte schriftlich zahlreiche Beweisprobleme der Anklage dar. Vor dem Hauptverhandlungstermin regte Rechtsanwalt Dietrich zudem ein informelles Vorgespräch mit dem Amtsgericht Norderstedt und der Staatsanwaltschaft Kiel an. Darin verwies er auf die zwischenzeitlich eingetretene Stabilisierung unseres Mandanten, der bis zum Hauptverhandlungstermin keine Straftaten begangen hatte. Auch führte er aus, dass aufgrund des zeitlichen Abstands von einem Jahr zwischen den Tathandlungen und der Hauptverhandlung der staatliche Strafanspruch gemindert sei.
In einem Vorgespräch erklärte die Staatsanwaltschaft, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten beantragen zu wollen. Nach Durchführung der Beweisaufnahme beantragte Rechtsanwalt Dietrich eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Das Amtsgericht Norderstedt schloss sich dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich an. Im Falle einer Verurteilung ohne Bewährung wäre auch ein Bewährungswiderruf wahrscheinlich
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG
24. März 2017: Betreiben einer Marihuana-Plantage - Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Insbesondere konnte er nachweisen, dass die Tür bereits abgedichtet war, als unser Mandant die Wohnung bezog. Die heruntergelassenen Rollläden begründete Rechtsanwalt Dietrich damit, dass unser Mandant, der im Hochparterre wohnt und offensichtlich mit neugierigen Nachbarn zusammenwohnt, ein legitimes Interesse an Privatsphäre hat.
Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ohne Auflagen ein.
Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie gem. § 184b StGB
06. März 2017: Besitz von Kinderpornografie - Einstellung des Verfahrens trotz Geständnis im Ermittlungsverfahren
Dieser hatte großes Interesse daran, sich mit seinen pädophilen Neigungen auseinanderzusetzen und sich dabei professionell unterstützen zu lassen. Rechtsanwalt Dietrich vermittelte sogleich Kontakte zum Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité Berlin sowie mehreren Psychotherapeuten. Unser Mandant nahm innerhalb kurzer Frist zahlreiche Termine war, deren Kosten ihm von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet worden sind.
Im Ergebnis konnte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Nachweise für die Therapiebereitschaft unseres Mandanten bei der Staatsanwaltschaft Cottbus einreichen. Aus Sicht von Rechtsanwalt Dietrich sprach dies dafür, dass unser Mandant künftig kein kinderpornografisches Material mehr herunterladen würde. Er regte an, aufgrund dessen das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Dem kam die Staatsanwaltschaft nach. Obwohl unser Mandant den Tatvorwurf bereits gegenüber der Polizei eingeräumt hatte, gilt er weiterhin als unschuldig. Daher kann er wegen der konkret vorgeworfenen Tat auch nicht mehr bestraft werden. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert.