Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.
Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
22. Februar 2018: gefährliche Körperverletzung mit Tierabwehrspray – Verfahrenseinstellung gegen geringe Geldauflage
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich das Ermittlungsergebnis anhand der Akten ausgewertet hatte, wandte er sich an die zuständige Staatsanwaltschaft und regte an, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandaten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schreiben glaubhaft darlegen, dass unser Mandant unmittelbar vor dem Einsatz des Abwehrsprays von dem Nachbarn mit dem Obst beworfen worden war und sich gegen diesen Angriff lediglich verteidigen wollte. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass es bereits des Öfteren zu Streitigkeiten mit dem Nachbarn gekommen war, unser Mandant in der überraschenden Angriffssituation weitere Würfe durch den Nachbarn mit nicht unerheblichen Verletzungen fürchtete und nur deshalb zu dem Abwehrspray gegriffen hatte.
Nach diesen Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hätte unserem Mandanten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren gedroht.
Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie
19. Februar 2018: Besitz von Kinderpornografie – Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Rechtsanwalt Dietrich gab unserem Mandanten am Telefon Hinweise, wie er sich nun am besten verhalten solle. Zudem meldete sich Rechtsanwalt Dietrich sogleich bei der zuständigen Polizeidienststelle als Verteidiger. Anschließend erhob Rechtsanwalt Dietrich gegenüber dem Amtsgericht Widerspruch gegen die Beschlagnahme des Computers unseres Mandanten, den er dringend für seine Arbeit benötigte. Gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft wiederholte Rechtsanwalt Dietrich die Aufforderung, den Rechner schnellstmöglich an unseren Mandanten herauszugeben. Obwohl es Hinweise auf den Besitz von kinderpornografischen Dateien gab, wurde dieser Aufforderung bereits wenige Wochen später entsprochen.
Als ein halbes Jahr später erneut eine Durchsuchung bei unserem Mandanten durchgeführt wurde, bei der nun einen weiteren Arbeitscomputer und ein iPad unseres Mandanten beschlagnahmt wurde, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich erneut an die Staatsanwaltschaft. Dabei wies er auf Fehler bei der Durchsuchung hin. Schließlich war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen.
Anwalt für Strafrecht: Steuerhinterziehung / Urkundenfälschung
15. Februar 2018: Einstellung des Steuerstrafverfahrens in der Hauptverhandlung
Unser Mandant beauftragte daraufhin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die angeforderte Ermittlungsakte gründlich durchgesehen und die Tatvorwürfe genau geprüft hatte, regte er gegenüber der Staatsanwaltschaft an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben darauf hin, dass aus der Ermittlungsakte nicht eindeutig hervorgeht, wer die vermutlich gefälschten Dokumente bei der Behörde tatsächlich eingereicht hat. Zudem äußerte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Bedenken bezüglich der Urkundenqualität der als Kopie eingereichten Dokumente.
Jedoch wurde seitens der Staatsanwaltschaft nicht auf das Vorbringen von Rechtsanwalt Dietrich reagiert. Stattdessen setzte das zuständige Amtsgericht einen Termin zur Hauptverhandlung an. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich dem Gericht die bereits geäußerten Bedenken an der rechtlichen Würdigung der Ermittlungsergebnisse glaubhaft darlegen und weitere zugunsten unseres Mandanten sprechende Umstände vortragen. Schließlich erreichte Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage an die Staatskasse eingestellt wurde. Unser Mandant war über die Verfahrenseinstellung erleichtert, da er befürchtet hatte, im Falle einer Verurteilung wegen einer Steuerstraftat seinen weiteren Ausbildungsweg nicht wie geplant fortsetzen zu können.
Fachanwalt für Strafrecht: Hausfriedensbruch
22. Januar 2018: Hausfriedensbruch – Einstellung trotz Strafbefehl und Bewährungsbruchs
Unser Mandant ist vorbestraft und stand wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen unter Bewährung. Unser Mandant hatte sich zunächst selbst verteidigt und sein Bedauern über den Vorfall gegenüber der Polizei zum Ausdruck gebracht. Trotz der Entschuldigung und der Zusicherung, zukünftig das Fahrzeug nicht mehr auf dem Tankstellengelände abzustellen, wurde der Strafbefehl erlassen. Unmittelbar vor der Verhandlung nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Gericht und zur Amtsanwaltschaft Berlin auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Beteiligten davon überzeugen, trot5z des Bewährungsbruches, das Verfahren gegen Auflage einzustellen. Im Falle einer Verurteilung hätte gegebenenfalls ein Bewährungswiderruf gedroht.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
24. Januar 2018: Körperverletzung an jugendlichem Mädchen - Einstellung gegen Geldauflage
Nachdem das zuständige Amtsgericht die Anklage bereits kurze Zeit später zur Hauptverhandlung zugelassen hatte, ersuchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich um Rat und beauftragte ihn mit der Verteidigung in diesem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich nun direkt an das Amtsgericht und konnte mit einem ausführlichen Schriftsatz erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten noch vor dem ersten Hauptverhandlungstermin eingestellt wurde. Unserem Mandanten wurde vom Gericht als Bedingung aufgegeben, einen Geldbetrag an seine Tochter und an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.
Über die Verfahrenseinstellung ersichtlich erfreut, schrieb unser Mandant einen Brief an Rechtsanwalt Dietrich, in dem es heißt: „Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei Ihnen noch einmal für das unerwartet gute Ergebnis aus der doch schon recht aussichtslosen Lage zu bedanken“. Das Strafgesetzbuch sieht in § 223 StGB als Strafe für eine Körperverletzung im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.
Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie
18. Januar 2018: Besitz von Kinderpornografie – Verfahrenseinstellung
Mit der polizeilichen Mitteilung über die durchgeführte Durchsuchung und dem entsprechenden ausgehändigten Durchsuchungsbeschluss wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich und bat Rechtsanwalt Dietrich um anwaltlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich wertete zunächst das vorläufige Ermittlungsergebnis anhand der angeforderten Akte aus und wandte sich im weiteren Verlauf wiederholt an die zuständige Staatsanwaltschaft. In seinen Schriftsätzen reagierte Rechtsanwalt Dietrich im Interesse unseres Mandanten auf weitere Entwicklungen in dem Strafverfahren. Schließlich war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Da es zu keiner Verurteilung kam, wurde ein Eintrag in das Bundeszentralregister verhindert. Das Führungszeugnis unseres Mandanten ist weiterhin leer.
Anwalt für Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
15. Januar 2018: Gefährliche Körperverletzung – Freispruch
Nachdem das vermeintliche Tatopfer am Boden lag, soll weiter gegen den Oberkörper getreten worden sein. Hintergrund der körperlichen Auseinandersetzung sollen persönliche Differenzen gewesen sein. Die unmittelbar am Tatort erschiene Polizei leitete deshalb unmittelbar gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Nach der durchgeführten Hauptverhandlung konnte das Gericht nicht mehr sicher das Tatgeschehen aufklären. Insbesondere räumte das vermeintliche Tatopfer aufgrund der Befragung von Rechtsanwalt Dietrich ein, dass es bei der Polizei teilweise die Unwahrheit gesagt habe. Deshalb wurde unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Das Strafgesetzbuch sieht im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung als Mindeststrafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten vor.