Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf Kinderpornografie gem. § 184b StGB

01. März 2019: Einstellung bei Vorwurf Kinderpornografie gem. § 184b StGB

Ein Strafverfahren, das die Verbreitung kinderpornographischer Dateien zum Gegenstand hat, ist für den Betroffenen aufgrund des äußerst sensiblen Tatvorwurfes besonders belastend. Dies musste auch unser Mandant feststellen, als er eine Vorladung von dem Polizeipräsidium Brandenburg erhalten hat, weil er über eine Tauschbörse eine kinderpornographische Datei heruntergeladen haben soll.

Unser Mandant wandte sich mit der Vorladung sofort an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Anforderung und Durchsicht der Ermittlungsakte durch Rechtsanwalt Dietrich stellte sich heraus, dass die Ermittlungsbehörden unserem Mandanten den Tatvorwurf nicht nachweisen konnten. Vielmehr war unklar, wer sich die Datei verschafft haben soll, da auf den sichergestellten Datenträgern unseres Mandanten schon keine Hinweise auf eine Installation und Nutzung einer Filesharing-Software vorgefunden wurden. Darüber hinaus hat unser Mandant die durchsuchte Wohnung nicht alleine bewohnt, sodass auch andere Personen als Tatverdächtige in Betracht kamen. Mit einem umfangreichen Schreiben trug Rechtsanwalt Dietrich diese Bedenken bei der Staatsanwaltschaft Cottbus vor und konnte eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen für unseren Mandanten erreichen.

Fachanwalt Strafrecht: Versicherungsbetrug

27. Februar 2019: Versicherungsbetrug – Einstellung in Verhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren bereits wiederholt vorbestraften und auch unter Bewährung stehenden Mandanten ein Verfahren wegen gemeinschaftlichen Betruges und Vortäuschen einer Straftat. Unser Mandant soll gemeinsam mit einem Bekannten am eigenen Auto einen Einbruch vorgetäuscht haben, bei welchem hochwertige Teile des KFZ entwendet worden sein sollen.

Bereits bei Aufnahme des angezeigten Diebstahls hatte der Polizeibeamte erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage unseres Mandanten. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Betruges gegenüber der Versicherung und Vortäuschen einer Straftat eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich auf die erheblichen Beweisschwierigkeiten und die voraussichtlich lange Verfahrensdauer hinweisen. Deshalb waren schließlich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen. Es droht in diesem Verfahren deshalb keine erneute Verurteilung und kein Bewährungswiderruf.

Fachanwalt Strafrecht: Verleumdung

26. Februar 2019: Verleumdungsanzeige – Einstellung mangels Tatnachweis

Im Rahmen einer Erbschaftsangelegenheit wurde unsere Mandantin von einem Verwandten bei der Berliner Polizei wegen Verleumdung angezeigt. Unsere Mandantin soll wiederholt wahrheitswidrig behauptet haben, sie würde vom Anzeigenerstatter mit dem Leben bedroht werden.

Nach Erhalt der polizeilichen Belehrung und der schriftlichen Äußerung im Strafverfahren wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Akteneinsicht besprach Rechtsanwalt Dietrich das Beweisergebnis mit unserer Mandantin. In diesem Gespräch konnte herausgearbeitet werden, dass die vom Anzeigenerstatter benannten Zeugen in dessen Lager stehen würden. In einer umfangreichen Stellungnahme legte Rechtsanwalt Dietrich das angeschlagene Verhältnis der Beteiligten dar. Als Motiv für die Falschbelastung gab Rechtsanwalt Dietrich den Erbschaftsstreit an. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte hierauf das Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf mehrfache räuberische Erpressung

22. Februar 2019: Freispruch bei Vorwurf mehrerer räuberischer Erpressungen

Unser Mandant wird bereits seit vielen Jahren durch Rechtsanwalt Dietrich in unterschiedlichsten Strafverfahren vertreten. In diesem Verfahren wurde unser Mandant angezeigt, gemeinschaftlich mit einem weiteren Beschuldigten den Anzeigenerstatter unter Gewaltanwendung gezwungen zu haben, eine hochwertige Kameraausrüstung zu mieten und Handyverträge abzuschließen.

Die Kameraausrüstung und die erlangten Handys musste der Anzeigenerstatter meinem Mandanten übergeben, der sie gemeinsam mit dem andern Beschuldigten eigenständig verwertet haben soll. Nach der Anzeigenerstattung solle der Anzeigenerstatter noch erheblich bedroht worden sein und deshalb Berlin verlassen haben. Die neue Adresse wurde geheim gehalten. Es wurde deshalb ein Verfahren wegen räuberischer Erpressung in drei Fällen geführt. Bei der räuberischen Erpressung handelt es sich um ein Verbrechen, die für jede Tat eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorsieht. In einer mehrtägigen Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht konnte Rechtsanwalt Dietrich den Anzeigenerstatter in verschiedenste Widersprüche verwickeln, die dessen Glaubwürdigkeit erschütterten. Das Gericht schloss sich deshalb in seiner Urteilsbegründung Rechtsanwalt Dietrich an und unser Mandant wurde vom Vorwurf der räuberischen Erpressung freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung von Polizeibeamten

20. Februar 2019: Beleidigung von Polizeibeamten – Einstellung nach Strafbefehl

In der Walpurgisnacht hatte unser Mandant in Berlin Prenzlauer Berg wiederholt mehrere Polizeibeamte beleidigt, worauf die Polizeibeamten Strafanzeige erstattet hatten. Schriftlich hatte sich unser Mandant gegenüber den Polizeibeamten entschuldigt und gehofft, dass sich seine Strafsache deshalb erledigen würde.

Entgegen dieser Erwartung wurde unserem Mandanten ein Strafbefehl zugestellt, in welchem er wegen Beleidung zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte. Beruflich war unser Mandant auf ein sauberes Führungszeugnis angewiesen. Die Verurteilung hätte zu einem Eintrag im Bundeszentralregister geführt. Deshalb wandte sich nun unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein und besprach im Anschluss daran den Verfahrensstand mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Rechtsanwalt Dietrich konnte beide Verfahrensbeteiligten überzeugen, das Verfahren einzustellen. Unserem Mandanten ist somit ein Eintrag im Bundeszentralregister erspart geblieben und er muss somit keine berufsrechtlichen Konsequenzen befürchten.

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigungsvorwurf

18. Februar 2019: Vergewaltigungsvorwurf – Einstellung in Ermittlungsverfahren

Eine Frau hatte unseren Mandanten wegen Vergewaltigung bei der Berliner Polizei angeze18igt. Sie gab an, unseren Mandanten im Internet kennengerlernt und sich dann mit ihm in einem Café getroffen zu haben. Nach dem Besuch des Cafés sei man in die Wohnung unseres Mandanten in Berlin Schöneberg gegangen. Unser Mandant soll dann gegen den Willen der Anzeigenerstatterin zudringlich geworden sein. Trotz Gegenwehr soll unser Mandant den Geschlechtsverkehr erzwungen haben.

Die Anzeigenerstatterin wurde umfangreich von der Polizei vernommen. Der Vernehmungsbeamte kam zu dem Ergebnis, dass die Aussage glaubwürdig sei. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Er gab an, dass es zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gekommen sei. Die Anzeigenerstatterin habe wiederholt von ihm verlangt, eine Beziehung mit ihm einzugehen. Dies habe unser Mandant abgelehnt. Deshalb sei die Anzeige wegen Vergewaltigung erfolgt. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich nach Akteneinsicht in einem ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er auf die Ungereimtheiten der Aussage der Anzeigenerstatterin hinwies. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte daraufhin das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.

15. Februar 2019: Fälschung von Arbeitszeugnissen und Zertifikaten – Einstellung

Durch die Staatsanwaltschaft Erfurt wurde gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Unsere Mandantin hatte sich um eine Stelle in einer Fachschule beworben und hier unterschiedliche Arbeitszeugnisse und Fortbildungszertifikate eingereicht. Diese wurden durch den Schulleiter als Fälschung erkannt und Anzeige wegen Urkundenfälschung erstattet.

Unsere Mandantin benötigt für ihre Tätigkeiten regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis. Deshalb wandte sie sich nach Erhalt der Vorladung als Beschuldigter an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakte an. Da unsere Mandantin bisher keine Angaben gegenüber den Strafverfolgungsbehörden gemacht hatte, konnte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der Strafbarkeit wecken. Zur Vermeidung eines längeren Verfahrens mit ungewissen Ausgang regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Die Staatsanwaltschaft war bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen.