Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

28. Januar 2019: Gefälschte Monatsmarke - Einstellung

Im Rahmen eine Fahrscheinkontrolle in der Berliner U-Bahn wurde unser Mandant im U-Bahnhof Adenauerplatz angetroffen. Er lege eine Monatsmarke vor, die aus einem Einbruch stammte.

Unser Mandant gab gegenüber den Kontrolleuren an, dass er gutgläubig die Monatsmarke erworben habe. Trotzdem wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung eingeleitete. Mit der vom LKA übersandten Belehrung und schriftlichen Äußerung im Strafverfahren wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Amtsanwaltschaft Berlin auf und besprach die Angelegenheit. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen Markengesetz

25. Januar 2019: Verstoß gegen Markengesetz - Einstellung

Durch das Hauptzollamt Dresen wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen § 143 Markengesetzt eingeleitet. Unser Mandant hatte als deutscher Internethändler in China größere Mengen an Elektroartikel bestellt, die sich als Produktfälschungen herausgestellt haben.

Nach der Beauftragung nahm Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht und erörterte die Sach- und Rechtslage mit unserem Mandanten. Danach wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. In diesem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere dar, dass unserem Mandanten nicht ersichtlich gewesen sei, dass es sich um Produktfälschungen gehandelt hat. Die Staatsanwaltschaft stellt hierauf das Strafverfahren gegen unseren Mandanten ein.

Fachanwalt Strafrecht: Uneidliche Falschaussage

23. Januar 2019: Uneidliche Falschaussage - Einstellung

Die Berliner Polizei observierte ein Geschäft in Berlin Wedding, aus dem heraus Drogen verkauft werden sollten. Nachdem unser Mandant für kurze Zeit das Geschäft betreten und wieder verlassen hatte, wurde er durch die Polizei überprüft. Bei ihm wurde eine geringe Menge Cannabis gefunden. Gegenüber der Polizei gab er an, dieses gerade im Geschäft erworben zu haben.

Daraufhin wurde das Geschäft durchsucht und erhebliche Mengen an Drogen gefunden. Gegen den Verkäufer wurde deshalb ein Verfahren wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln eingeleitet. In der gegen der Verkäufer angesetzten Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht machte unser Mandant widersprüchliche Angaben. Auch wich seine gerichtliche Aussage von seiner polizeilichen Aussage ab. Der Aufgrund seiner Aussage konnte dann keine Verurteilung des Verkäufers erfolgen. Er wurde freigesprochen. Das Schöffengericht ging deshalb davon aus, dass unser Mandant bewusst gelogen habe. Deshalb leitete die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage ein. Mit der Vorladung als Beschuldigter meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin dar, wie es zu möglichen Verwechslungen und Abweichungen in den Aussagen gekommen sein könnte. Die Staatsanwaltschaft Berlin war schließlich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die falsche uneidliche Aussage sieht in § 153 StGB als Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand und Gefangenenbefreiung

21. Januar 2019: Widerstand und Gefangenenbefreiung - niedrige Geldstrafe

Eine Schuldnerin weigerte sich, vor einem Gerichtsvollzieher eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Stattdessen alarmierte sie telefonisch unseren Mandanten, der sich kurze Zeit später beim Gerichtsvollzieher einfand. Mittlerweile hatte der Gerichtsvollzieher die Schuldnerin bereits verhaftet und wollte sie in die JVA überstellen. Hiergegen setzte sich die Schuldnerin zur Wehr, wobei unser Mandant die Schuldnerin unterstützte. Beiden gelang die Flucht. Aufgrund dieses Geschehens wurde gegen unseren Mandanten durch das Amtsgericht Zossen ein Strafbefehl erlassen, in welchem unser Mandant zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.

Gegen den Strafbefehl legte unser Mandant selbständig Einspruch ein und beauftragte im Anschluss daran Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Interessenswahrnehmung. In der Verhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich die strafbaren Handlungen in Bezug auf den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im unteren Bereich bewegen würden. Ein Tatnachweis wegen Gefangenenbefreiung sei nicht zu führen, weil unser Mandant bei seinem Eintreffen nicht gewusst habe, dass die Schuldnerin bereits verhaftet worden sei. Trotz der über 20 im Bundeszentralregister eingetragenen Vorstrafen verurteilte das Amtsgericht Zossen unseren Mandanten nur noch wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe  von 50 Tagessätzen.

Fachanwalt Strafrecht: Untreue

17. Januar 2019: Untreue eines Gesellschafters – Einstellung des Verfahrens

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Untreue gem. § 266 StGB. Unser Mandant hatte als Architekt gemeinsam mit einem anderen Architekten ein Architekturbüro. Dieses wurde als GbR geführt. Der andere Architekt hatte unseren Mandanten bei der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Untreue angezeigt. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Gelder von rund 100.000,00 € veruntreut zu haben. Belegt wurde dieser Vorwurf insbesondere durch Kontoauszüge, die Überweisungen auf das Konto unseres Mandanten belegten. Weiterhin wurden Zeugen benannt, die bestätigten, dass unser Mandant die Vorwürfe ihnen gegenüber eingeräumt habe.

Fachanwalt Strafrecht: Gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung

14. Januar 2019: Gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung - niedrige Bewährungsstrafe

Unsere Mandantin hatte mit mehreren gestohlenen EC-Karten 37 Einkäufe im Einzelhandel getätigt. Zum Teil hatte sie EC Kartenbelege mit falschem Namen unterschrieben. Es ist ein Schaden von mehr als 5.000,00 € entstanden. Die Staatsanwaltschaft erhob deshalb Anklage vor dem Schöffengericht in Berlin Tiergarten. Unserer Mandantin wurde gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen. Die Anklage vor dem Schöffengericht erfolgte, weil die Staatsanwaltschaft Berlin von einer Straferwartung von mehr als zwei Jahren ausging.

Eine Bewährungsstrafe wäre hier nicht möglich gewesen. Rechtsanwalt Dietrich ließ sich aufgrund der Straferwartung als Pflichtverteidiger beiordnen. In mehreren Gesprächen mit dem Gericht konnte Rechtsanwalt Dietrich die schlechte wirtschaftliche Situation unsere Mandantin zu den Tatzeitpunkten darstellen. In der angesetzten Verhandlung stellte Rechtsanwalt Dietrich umfassend das Leben unsere Mandantin dar. Insbesondere verwies er auf die deutliche Stabilisierung. Trotz der vielen Taten und des hohen Schadens wurde unsere Mandantin lediglich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Geschwindigkeitsüberschreitung

11. Januar 2019: Geschwindigkeitsüberschreitung - Verwarnungsgeld bei 27 km zu schnell

Das Verkehrszentralregister weist für unseren Mandanten 16 Eintragungen auf. Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er mit 27 km zu schnell in Berlin Treptow geblitzt worden ist.

Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Akteneinsicht in die Verfahrensakte und stellte gegenüber der Verwaltungsbehörde verschiedenste Verfahrensfehler da. Trotz der Einwände von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren an das Amtsgericht Tiergarten weitergeleitet. In der mündlichen Verhandlung verwies Rechtsanwalt Dietrich abermals und die verschiedensten Verfahrensfehler. Das Gericht war deshalb bereit, lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55,00 € zu verhängen. Unser Mandant bekommt so weder einen Punkt noch muss er aufgrund seiner zahlreichen Verkehrsverstöße abermals seinen Führerschein abgeben.