Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie

15. November 2016: Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB - Einstellung im Ermittlungsverfahren

Von dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hagen wegen des Verdachts auf Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften erfuhr unser Mandant von seiner Ehefrau, die daheim war, als zwei Polizeibeamte einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hagen vollstreckten und dabei Rechner, Speicherkarten und externe Festplatten einzogen. Unser Mandant nahm den angeregten Vernehmungstermin bei der Polizei nicht wahr, sondern setzte sich mit der Strafrechtskanzlei Dietrich in Verbindung.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte die rechtliche Vertretung an und erhielt zeitnah Akteneinsicht.

Nach Durchsicht der Akte samt Auswertungsbericht über die beschlagnahmten Datenträger stellte sich zweierlei heraus. Zum einen konnte der Durchsuchungsbeschluss erwirkt werden, weil der Hoster einer Website mit kinderpornografischen Bildern Logdaten seiner Nutzer erhoben und auf Anfrage an das BKA weitergeleitet hatte. Eine IP-Adresse konnte dabei dem Internetanschluss unseres Mandanten zugeordnet werden. Zugleich ergab der Auswertungsbericht, dass die Polizeibeamten auf den Datenträgern unseres Mandanten fast 80.000 private sowie 20.000 pornografische Bilder gefunden hatten, darunter auch Kinderpornografie gem. § 184b StGB.

Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte die Staatsanwaltschaft Hagen und besprach die Aussichten einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an eine soziale Einrichtung. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass unser Mandant aufgrund der Vielzahl der gespeicherten Bilder möglicherweise den Überblick verloren und daher keine Kenntnis vom kinderpornografischen Material auf seinem Rechner hatte. Zudem sei das Ermittlungsverfahren auch aufgrund der Wohnungsdurchsuchung im Beisein seiner Ehefrau und des in Rede stehenden Tatvorwurfs für unseren Mandanten psychisch stark belastend.

Die Staatsanwaltschaft Hagen stimmte dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu und erledigte das Ermittlungsverfahren durch Einstellung. Rechner, Speicherkarten und externe Festplatten erhielt unser Mandant zurück. Und unser Mandant gilt aufgrund der Einstellung weiterhin als unschuldig, obgleich auf den Datenträgern kinderpornografisches Material gefunden worden war.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / gefälschtes Semesterticket / Betrug

04. November 2016: Fälschung eines Semestertickets - Einstellung im Ermittlungsverfahren

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, in einem Regionalexpress auf der Strecke Worms-Mainz im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle ein gefälschtes Semesterticket vorgezeigt zu haben, um so den Fahrpreis einzusparen. Durch herbeigerufene Bundespolizisten wurde unsere Mandantin zum Bundespolizeirevier Mainz verbracht. Dort fanden die Bundespolizisten bei einer Durchsuchung unserer Mandantin weitere gefälschte, abgelaufene Semestertickets. Aufgrund dieses Fundes gingen Polizei und Staatsanwaltschaft davon aus, dass unsere Mandantin bereits seit vielen Jahren mit gefälschten Semestertickets öffentliche Verkehrsmittel nutzt.

Rechtsanwalt Dietrich nahm nach Mandatsübernahme Akteneinsicht und bereitete gemeinsam mit unserer Mandantin eine Stellungnahme vor. Hierin verwies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf das freundliche und kooperative Verhalten unserer Mandantin gegenüber dem Zugpersonal. Auch verwendete unsere Mandantin kein Spezial- sondern normales Druckerpapier, was aus Sicht von Rechtsanwalt Dietrich für eine geringe kriminelle Energie spreche. Schließlich verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass die Universität Fälschungen begünstigte, da sie auf Hologramme oder sonstige Sicherheitsmerkmale verzichte. All dies spreche für eine geringe Schuld.

Die Staatsanwaltschaft Mainz folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren, wie angeregt, gegen Zahlung einer Geldauflage im Ermittlungsverfahren ein. Unsere Mandantin war sehr erleichtert darüber, dass sie weiterhin als nicht vorbestraft gilt.

Fachanwalt Strafrecht: Einbruchdiebstahl

31. Oktober 2016: Einbruchdiebstahl - Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweis

Unserem Mandanten, der eine Ausbildung im Sicherheitsgewerbe absolviert, wurde vorgeworfen, in Lübben des Nachts einen Supermarkt aufgesucht und die Eingangstür eingetreten zu haben, um sodann Produkte zu stehlen. Zum Diebstahl soll es zwar nicht gekommen sein, weil die ausgelöste Alarmanlage unseren Mandanten in die Flucht geschlagen haben soll. Jedoch soll durch den Tritt gegen die Tür ein Sachschaden in Höhe von 5.000,00 - entstanden sein.

Unser Mandant wurde von einem Nachbarn des Supermarktes beobachtet, wie er sich rasch von der Eingangstür des Supermarktes entfernte.

Der Nachbar konnte die Kleidung des Mandanten genau beschreiben. Zudem offenbarte unser Mandant gegenüber der Polizei - Täterwissen?, anstatt von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

Nach Mandatsübernahme und Akteneinsicht bereitete Rechtsanwalt Dietrich im intensiven Austausch mit unserem Mandanten eine Stellungnahme vor. Im Ergebnis stellte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen wie folgt dar: Unser Mandant soll in dieser Nacht am Supermarkt vorbeigegangen sein, als plötzlich der Alarm losschlug. Darauf habe unser Mandant eine andere Person sich rasch entfernen gesehen und sah selbst am Supermarkt nach, was geschehen war. Aus Angst, nun selbst verdächtigt zu werden, habe sich unser Mandant nun selbst zügig entfernt. Dabei muss er beobachtet worden sein.

Unser Mandant hatte große Sorge, wegen versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall verurteilt zu werden. Neben einer Freiheitsstrafe hätte ihm auch der Verlust des Ausbildungsplatzes im Sicherheitsgewerbe gedroht. Die Staatsanwaltschaft schloss sich jedoch den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs

20. Oktober 2016: Gefährdung des Straßenverkehrs - Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, als Beifahrer während eines Überholmanövers in Panketal seiner am Steuer sitzenden Tochter ins Lenkrad gefasst und den Pkw in Richtung des zu überholenden Fahrzeugs gesteuert zu haben. Unser Mandant hatte dies in einer schriftlichen Erklärung gegenüber der Polizei eingeräumt, bevor er Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich aufnahm.

Polizei und Staatsanwaltschaft gingen von einem Vergehen gemäß § 315c StGB aus. Die dort normierte - Gefährdung des Straßenverkehrs? wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Nach Akteneinsicht besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit unserem Mandanten. Dieser schilderte, dass er zwar seiner Tochter ins Lenkrad gegriffen habe - allerdings fühlte er sich dazu veranlasst, weil ihr Pkw vom vorausfahrenden Fahrzeug mehrfach ausgebremst worden war. Zudem hätten sich an den Überholvorgang erhebliche Beleidigungen und weiteres verkehrsordnungswidriges Verhalten des Führers des vorausfahrenden Pkw angeschlossen.

Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte informell den zuständigen Staatsanwalt. Beide kamen aufgrund der Sachverhaltsdarstellung durch Rechtsanwalt Dietrich rasch überein, dass das Ermittlungsverfahren wegen geringer Schuld gemäß § 153 Abs. 1 StPO ohne Auflagen einzustellen sei. Unser Mandant war mit diesem Verfahrensausgang natürlich zufrieden.

Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis

14. September 2016: Fahren ohne Fahrerlaubnis (Führerschein): Verfahrenseinstellung nach Teilnahme an Verkehrserziehungskurs

Unser Mandant befuhr mit dem Motorrad seines Vaters die Bundesautobahn A 100 in Berlin. Plötzlich fiel der Motor aus, sodass unser Mandant das Motorrad gemeinsam mit einem Freund auf dem Seitenstreifen schieben musste, um rasch die Autobahn verlassen zu können. Dies wurde von der herbeigerufenen Polizei beobachtet und abgesichert. Als die Polizisten schließlich Führerschein und Fahrzeugpapiere einsehen wollten, stellte sich heraus, dass unser Mandant nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen eines Motorrads verfügte.

Die Polizisten teilten unserem Mandanten zutreffend mit, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird. Daraufhin kontaktierte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich besprach die Angelegenheit mit unserem Mandanten und setzte sich danach mit dem Amtsgericht Tiergarten in Verbindung. Gegenüber dem Amtsgericht regte er an, man solle das Verfahren einstellen, wenn unser Mandant an einem Verkehrserziehungskurs teilnehme, schließlich erscheine doch dann eine Ahndung des Motorradfahrens ohne Führerschein auf der Autobahn entbehrlich. In der Hauptverhandlung zeigte sich das Gericht offen für Rechtsanwalt Dietrichs Vorschlag und stellte das Verfahren schließlich nach der Kursteilnahme unseres Mandanten ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz

06. September 2016: Verstoß gegen das AufenthG - Einstellung des Strafverfahrens wegen Gesetzesänderung

Unserem mehrfach einschlägig vorbestraften und unter Bewährung stehenden Mandanten wurde vorgeworfen, als vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer in 14 Fällen seinen auf das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt beschränkten Aufenthalt verlassen zu haben.

Nach Mandatsübernahme und Akteneinsicht setzte sich Rechtsanwalt Dietrich mit dem zuständigen Richter in Verbindung. Rechtsanwalt Dietrich erläuterte in einem persönlichen Gespräch, dass der Gesetzgeber eine für das Verfahren relevante Vorschrift geändert hatte, wodurch eine Strafbarkeit unseres Mandanten nachträglich entfallen sei.

Entsprechend musste das Gericht das Strafverfahren gegen unseren Mandanten gemäß § 206b StPO einstellen. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert, weil im Falle einer Verurteilung ein Bewährungswiderruf gedroht hätte.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / Schwarzfahren / Betrug

29. August 2016: Schwarzfahren mit gefälschter Bahncard 100 - Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, während einer Fahrt mit dem ICE zwischen Berlin und Hannover zum Nachweis der Entrichtung des Fahrpreises eine Bahncard 100 vorgelegt zu haben, die komplett gefälscht gewesen sein soll. Unser Mandant soll hierzu die abgelaufene Bahncard seiner Lebensgefährtin verwendet und mit neuer Folie und neuen Daten bedruckt haben. Dass unser Mandant beruflich Folienbeschichtungen herstellt, stützte den Verdacht der Urkundenfälschung zusätzlich.

Um eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung, Betrug und Erschleichen von Leistungen zu verhindern, schlug Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft vor, einen kooperativen Weg der Verfahrenserledigung zu wählen. Rechtsanwalt Dietrich verwies unter anderem darauf, dass sich unser Mandant bei der Kontrolle gegenüber dem Personal freundlich und kooperativ verhalten und die Bahncard freiwillig herausgegeben hatte. Zudem habe er seinen korrekten Daten angegeben, was die Feststellung erheblich erleichtert hatte, und den erhöhten Fahrpreis für die zurückgelegte Fahrstrecke gezahlt.

Im Ergebnis stellte die Amtsanwaltschaft das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant gilt in Bezug auf die vorgeworfene Handlung weiter als unbestraft.