Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / gefälschtes Semesterticket / Betrug

27. Januar 2017: Gefälschtes Semesterticket - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Unserer bereits strafrechtlich in Erscheinung getretenen Mandantin wurde vorgeworfen, in Berlin die S-Bahn genutzt zu haben, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises gewesen zu sein. Stattdessen soll unsere Mandantin bei einer Fahrausweiskontrolle ein Semesterticket vorgezeigt haben, welches sie durch überkleben manipuliert haben soll. Die Amtsanwaltschaft Berlin warf ihr aufgrund dieser Handlungen Erschleichen von Leistungen, Betrug und Urkundenfälschung vor.

Rechtsanwalt Dietrich nahm frühzeitig Kontakt mit der Amtsanwaltschaft auf und regte mit Hinweis auf den geringen Schaden und den kooperativen Umgang unserer Mandantin mit dem Kontrollpersonal die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Leider war die Amtsanwaltschaft jedoch nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr stellte sie beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. In diesem wurde unsere Mandantin zu einer Geldstrafe in dreistelliger Höhe verurteilt. Nach Rücksprache mit unserer Mandantin legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch ein.

Das Amtsgericht ging davon aus, die Angelegenheit aufgrund der scheinbar klaren Beweislage schnell erledigen zu können. Rechtsanwalt Dietrich verlangsamte jedoch das Verfahren, indem er zahlreiche Anträge stellte. Zudem verwies er auf eine Rückenverletzung, die unsere Mandantin während eines Auslandsaufenthalts erlitten hatte und die in Deutschland operativ behandelt werden musste.

Das Amtsgericht zeigte sich schließlich gesprächsbereit und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage, deren Höhe jener des Strafbefehls entsprach, ein. Dies hatte Rechtsanwalt Dietrich bereits seit Beginn des Ermittlungsverfahrens vorgeschlagen.

Gegenüber der Verurteilung durch Strafbefehl oder Urteil in der Hauptverhandlung war die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage für unsere Mandantin sehr vorteilhaft. Insbesondere gilt sie im Hinblick auf die vorgeworfenen Handlungen weiterhin als unschuldig. Zudem muss sie die Verfahrenskosten nicht zahlen.

Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie

11. Januar 2017: Kinderpornografie - Strafbefehl ohne Eintragung ins Führungszeugnis

Unser Mandant wandte sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Tiergarten in seiner Wohnung vollstreckt und dabei eine große Menge Datenträger, darunter große Festplatten, eingezogen hatte.

Nach der polizeilichen Auswertung nur eines USB-Sticks, auf dem ausschließlich kinderpornografisches Material gemäß § 184b StGB gespeichert war, initiierte Rechtsanwalt Dietrich ein informelles Gespräch mit dem zuständigen Staatsanwalt.

Rechtsanwalt Dietrich regte an, einen Strafbefehl mit einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen zu akzeptieren, wenn die Staatsanwaltschaft im Gegenzug auf die Auswertung der weiteren Datenträger verzichten würde. Unser Mandant hatte mitgeteilt, dass ein Großteil der Festplatten mit kinderpornografischem Material gemäß § 184b StGB belegt sei. Die Gesamtzahl der kinderpornografischen Bilder und Videos sei kaum zu übersehen. Daher hätte bei vollständiger Auswertung der Datenträger unserem Mandanten eine Gefängnisstrafe drohen können. Die Staatsanwaltschaft war mit diesem Vorschlag einverstanden.

Aufgrund der ausgehandelten Zahl der Tagessätze wird die Verurteilung nicht in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen. Unser Mandant darf sich weiterhin legal als nicht vorbestraft bezeichnen. Unser Mandant war über den Verfahrensausgang sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis

03. Januar 2017: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Verurteilung zu niedriger Geldstrafe trotz vier z. T. einschlägigen Vorstrafen

Unser Mandant wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Bernau zu einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe verurteilt, weil er ein Fahrzeug geführt hatte, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Zusätzlich verhängte das Amtsgericht eine einjährige Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Geldstrafe und Fahrerlaubnissperre beruhten vor allem darauf, dass unser Mandant bereits 9 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg aufwies und vierfach vorbestraft war, davon einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und vertrat unseren Mandanten im Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Bernau. Er riet unserem Mandanten zu einem Geständnis und führte in einer eigenen Einlassung aus, dass unser Mandant - der aktuell eine Ausbildung zum Tierpfleger absolviert - das Auto nur genutzt hat, um ein verletztes Tier zum Tierarzt zu fahren. Dies überzeugte den Richter.

Unser Mandant wurde zu einer Geldstrafe von lediglich 300,00 - verurteilt. Ebenso entfiel die Sperre zur Erteilung einer Fahrerlaubnis.

Mittlerweile hat unser Mandant die ersten Fahrstunden absolviert und wird hoffentlich bald im Besitz eines Führerscheins sein.

Fachanwalt Strafrecht: Trunkenheit im Verkehr / Entziehung der Fahrerlaubnis

20. Dezember 2016: Alkohol am Steuer - Ordnungswidrigkeit statt Straftat

Unser Mandant befuhr die Erkstraße in Berlin-Neukölln, als er zwei Polizeibeamten auffiel, weil seine Scheinwerfer nicht eingeschaltet waren. Im Rahmen der anschließenden Fahrerlaubnisüberprüfung bemerkten die Polizeibeamten Alkoholgeruch und glasige Augen bei unserem Mandanten, der sich zudem beim Aussteigen am Türrahmen festhalten musste und leicht schwankte. Aus diesen Gründen nahmen die Polizeibeamten eine Atemalkoholüberprüfung vor, die einen Wert von 0,44 Promille ergab. Bei der daraufhin angeordneten Blutuntersuchung wurden 0,60 Promille festgestellt. Der Führerschein wurde sogleich beschlagnahmt und unser Mandant wegen Trunkenheit im Verkehr - einer Straftat - angeklagt.

Nach Mandatsübernahme nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Amtsgericht auf und erwirkte einen raschen Termin zur Hauptverhandlung. Da unser Mandant Art und Zeitpunkt des Alkoholkonsums bereits gegenüber den Polizeibeamten offenbart hatte, richtete Rechtsanwalt Dietrich seine Verteidigungsstrategie an den formal-juristischen Voraussetzungen der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) aus. Während das gewöhnliche Fahren mit Alkohol am Steuer lediglich eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellt, setzt die Straftat der Trunkenheit im Verkehr - sofern keine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt - zusätzlich einen Fahrfehler voraus. Polizei und Amtsanwaltschaft waren noch von einer Straftat ausgegangen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte jedoch, dass der für § 316 StGB erforderliche Fahrfehler von den Polizisten nicht festgestellt worden war.

Das Amtsgericht schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an, sodass unser Mandant lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld verurteilt wurde. Dies hatte insbesondere zur Folge, dass ihm sein Führerschein noch im Sitzungssaal ausgehändigt werden musste. Anderenfalls hätte unser Mandant - nach Ablauf einer etwaigen Sperre - die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen müssen. Zudem hätte unser Mandant im Falle einer Verurteilung wegen einer Straftat eine empfindliche Geldstrafe zahlen müssen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / Betrug / Erschleichen von Leistungen

08. Dezember 2016: Urkundenfälschung an Trägerkarte - Einstellung in der Hauptverhandlung

Unsere Mandantin wurde an der S-Bahn-Station Hackescher Markt in Berlin von Kontrolleuren der S-Bahn Berlin GmbH gebeten, einen Fahrausweis vorzuzeigen. Unsere Mandantin verfügte über ein Azubiticket. Allerdings war der Gültigkeitsvermerk - Gültig bis: 30.09.2016? auf der Trägerkarte offensichtlich überschrieben. Welches Datum ursprünglich dort stand, war mit bloßen Augen nicht zu erkennen.

Die S-Bahn Berlin GmbH ging von einer Manipulation an der Trägerkarte aus und erstattete Strafanzeige.

Im Rahmen einer Bewertung der Polizeiinspektion Angermünde wurde sodann mittels Mikroskopaufnahme festgestellt, dass die ursprüngliche Datumsangabe - 01.04.2016? gelautet haben müsste. Damit wäre die Trägerkarte nicht mehr gültig gewesen. Die Amtsanwaltschaft Berlin warf unserer Mandantin daher Betrug, Urkundenfälschung und Erschleichen von Leistungen vor.

Unsere Mandantin ging zunächst davon aus, sich selbst verteidigen zu können. Sie argumentierte, dass nicht sie die Veränderung vorgenommen habe, sondern ein Auszubildender der S-Bahn-Berlin GmbH am Bahnhof Südkreuz, bei dem sie die Trägerkarte beantragt hatte. Der Auszubildende habe sich zunächst im Datum geirrt und - 01.10.2016? auf der Trägerkarte notiert, die Gültigkeitsdauer jedoch nach Bemerken des Fehlers um einen Tag verkürzt. Nach dieser Version wäre die Trägerkarte gültig gewesen. Außerdem benannte unsere Mandantin einen Zeugen der S-Bahn Berlin GmbH, der ihr gegenüber erklärt haben soll, dass dieser Azubi in der Vergangenheit viele Fehler gemacht habe.

Die Amtsanwaltschaft Berlin schenkte der Einlassung unserer Mandantin aufgrund der Einschätzung der Polizeiinspektion Angermünde keinen Glauben und beantragte den Erlass eines Strafbefehls. Daher beauftragte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein.

In der nachfolgenden Hauptverhandlung wurde der von der Mandantin benannte Zeuge gehört. Leider gab er an, sich nicht an seine Aussage erinnern zu können. Der Azubi habe stets zuverlässig gearbeitet und ein Überschreiben sei nach den Regularien der S-Bahn Berlin GmbH ohnehin unzulässig. Da eine Verurteilung aufgrund der Bewertung der Bundespolizeiinspektion Angermünde und der Aussage des von der Mandantin benannten Zeugen sehr wahrscheinlich war, besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit Gericht und Amtsanwaltschaft. Die Beteiligten einigten sich darauf, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage noch in der Hauptverhandlung einzustellen. So konnte eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung, Betrugs und Erschleichen von Leistungen verhindert werden. Somit gilt unsere Mandantin weiterhin als unschuldig.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

28. November 2016: Körperverletzung durch Faustschlag ins Gesicht des eigenen Kindes - Einstellung des Verfahrens

Nachdem unsere Mandantin festgestellt hatte, dass ihr Sohn 20 Euro aus ihrem Sparschwein entwendet hatte, suchte sie ihn zunächst an dessen Schule und - da sie ihn dort nicht antraf - auf dem nahegelegenen Sportplatz auf und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Aufgrund der Stärke des Faustschlags stürzte der Junge in ein in einiger Entfernung befindliches Gebüsch. Da die Aggressionen noch nicht verflogen waren, zog unsere Mandantin ihren Sohn daraufhin wieder aus dem Gebüsch, nahm ihn in den Schwitzkasten und schleifte ihn einen Weg entlang, bevor ein Lehrer und eine Erzieherin dazwischen gehen konnten und den Jungen befreiten.

Gegenüber den herbeigerufenen Polizeibeamten erklärte der Junge, dass er von seiner Mutter des Öfteren und - sonst auch härter? geschlagen werde.

Das Amtsgericht Tiergarten verhängte in einem Strafbefehl eine Geldstrafe in vierstelliger Höhe. Innerhalb der Einspruchsfrist nahm unsere Mandantin Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und bemühte sich ab diesem Moment um eine Verfahrenseinstellung.

Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass eine strafrechtliche Verurteilung nicht der geeignete Weg sei, um das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn zu verbessern. Vielmehr sei es hilfreich, wenn ein Familienhelfer die Familie unterstützen würde. Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe wäre zudem kontraproduktiv, da Geld angesichts des geringen Einkommens der Mutter, die als Verkäuferin tätig ist, ohnehin stets ein Streitthema in der Familie sei. Eine Geldstrafe in der festgesetzten Höhe würde die Situation nur verschärfen. Außerdem habe sich unsere Mandantin bei ihrem Sohn entschuldigt und sehe ihren Fehler ein. Auch habe der Sohn bei einer späteren Vernehmung kein Interesse an einer weiteren strafrechtlichen Verfolgung seiner Mutter gezeigt.

Nachdem die Familienhilfe einige Wochen erfolgreich lief, entschied das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, den Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich anzunehmen und von einer Verurteilung unserer Mandantin abzusehen, um den begonnenen Prozess des Zusammenfindens von Mutter und Sohn nicht zu gefährden. Daher stellte das Gericht das Verfahren schließlich gegen Zahlung einer Geldauflage, die nur noch im dreistelligen Bereich lag, ein.

Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche

23. November 2016: Geldwäsche durch Paketagenten - Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung trotz Schaden im fünfstelligen Bereich

Unser Mandant wurde über das Jobportal Monster von einer Firma kontaktiert. Die Firma erklärte, sie suche sog. Paketagenten, die an ihren Privatanschriften Pakete annehmen, umpacken und an eine angegebene Anschrift weiterversenden. Pro Paket sollte unser Mandant einen festgelegten Geldbetrag erhalten. Die Firma wolle hierdurch Logistikkosten sparen und Preisunterschiede zwischen Onlinehändlern in verschiedenen Ländern ausnutzen. Die Firma trat sehr professionell auf, führte ein telefonisches Bewerbungsgespräch mit unserem Mandanten durch und bestand darauf, einen Arbeitsvertrag zu schließen.

Selbstverständlich unterließ es die Firma zu erwähnen, dass die Pakete nicht rechtmäßig sondern mit aus Computerbetrügereien erlangten Kreditkarteninformationen bestellt worden waren. Davon hatte unser Mandant keine Kenntnis.

Entsprechend fiel er aus allen Wolken, als er von der Polizei mit dem Vorwurf der Geldwäsche konfrontiert wurde. Da er sich keiner Schuld bewusst war, gab er den Polizisten umfassende Auskunft, zumal diese signalisiert hatten, eigentlich an den Hintermännern interessiert zu sein. In der Rechtspraxis können die Hintermänner jedoch in der Regel nicht belangt werden, sodass die Ermittlungsbehörden - um das Verfahren nicht umsonst betrieben zu haben - wenigstens eine Verurteilung des letzten Gliedes in der Kette anstreben. Das letzte Glied in der Kette war in diesem Fall unser Mandant. Er war sehr erstaunt, dass er, obgleich er derart kooperativ mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet und ihnen die Arbeitsweisen der Firma offengelegt hatte, vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen Geldwäsche angeklagt worden war.

Nun ärgerte sich unser Mandant, dass er nicht sogleich Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich aufgenommen hatte, sondern erst nachdem er die Ermittlungsbehörden mit vielen Details seiner Tätigkeit als Paketagent beliefert hatte.

Da unser Mandant zwar gegenüber der Polizei erklärt hatte, von der rechtswidrigen Herkunft der Pakete nichts gewusst zu haben, im Übrigen aber den Tatvorwurf eingeräumt hatte, konzentrierte sich Rechtsanwalt Dietrich auf die formal-juristische Behandlung der Angelegenheit. Dabei fiel ihm auf, dass die Staatsanwaltschaft Berlin in der Anklageschrift den abstrakten Anklagesatz fehlerhaft auf den objektiven Tatbestand beschränkt hatte. Zudem hatte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten ausführlich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob unser Mandant die Herkunft der Pakete aus einer Katalogtat im Sinne des Geldwäscheparagraphen überhaupt erkannt bzw. mit der dort geforderten Leichtfertigkeit nicht erkannt hatte. Die Ermittlungsbehörden hatten eine leichtfertige Unkenntnis unseres Mandanten über die rechtswidrige Herkunft der Pakete bejaht.

Nach der von Rechtsanwalt Dietrich vertretenen und von der obergerichtlichen Rechtsprechung gestützten Auffassung gebiete jedoch das Schuldprinzip und das Bestimmtheitsgebot im Rahmen des § 261 StGB (Geldwäsche) eine strenge Auslegung als vorsatznahe Schuldform, die hier zu einer Ablehnung der Strafbarkeit führen müsse. Dem Amtsgericht Tiergarten kamen daraufhin Zweifel, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft in dieser Form zu halten wäre. So waren die Beteiligten Organe der Justiz offen für den Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Somit konnte eine Verurteilung unseres Mandanten verhindert werden. Er gilt weiterhin als unschuldig.