Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.
Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
26. August 2016: Warenbetrug - Bewährungsstrafe in Berufungsinstanz
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
01. August 2016: Diebstahl bei Netto und Primark - Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Hierzu weckte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der für unseren Mandanten ungünstigen Beweislage. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass das italienische Formular, das unserem Mandanten zur Unterschrift vorgelegt worden war, zahlreiche ungenaue Formulierungen enthielt, die verschieden interpretierbar waren. Ebenso hätte unser Mandant der auf Deutsch geführten Vernehmung nicht hinreichend sicher folgen können. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft auch davon überzeugen, dass die Anlage des Kassen- und Eingangs-/Ausgangsbereich in einem der Geschäfte nicht auf den ersten Blick als solche zu erkennen war und es unserem Mandanten möglicherwiese nicht bewusst war, dass er den Laden mit den unbezahlten Produkten bereits verlassen hatte.
Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich auf den bislang beanstandungsfreien Bildungsweg unseres Mandanten und mehrere ehrenamtliche Einsätze für soziale Projekte verweisen. Nach alledem war die Amtsanwaltschaft schließlich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Somit gilt unser Mandant weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung
25. Juli 2016: Beleidigung - Einstellung wegen Burnouts
Rechtsanwalt Dietrich schlug vor, unser Mandant solle eine niedrige Geldauflage an den Humanistischen Verband Deutschlands zahlen, wenn die Amtsanwaltschaft das Verfahren dann einstelle. Die Amtsanwaltschaft schloss sich diesem Vorschlag an. Unser Mandant ist somit weiterhin nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren / Körperverletzung
21. Juli 2016: Schwarzfahren und gefährliche Körperverletzung - niedrige Geldstrafe
In dieser wurden einige Zeugen gehört, die von der Auseinandersetzung und der Bierflasche berichteten. Dabei gelang es Rechtsanwalt Dietrich durch konfrontative Befragung, gerade im Hinblick auf den angeblichen Schlag mit der Bierflasche Widersprüche zwischen den Zeugenaussagen offenzulegen. Gerade der Kontrolleur, dessen Kleidung unmittelbar nach der Auseinandersetzung in der U-Bahn stark nach Bier roch, war ob dieses Vorgehens sehr unzufrieden. Unser Mandant war jedoch sehr erleichtert, dass nach der Beweisaufnahme die gefährliche Körperverletzung nicht hinreichend nachgewiesen war. Im Ergebnis wurde unser Mandant wegen einfacher Körperverletzung und Erschleichens von Leistungen zu einer niedrigen Geldstrafe verurteilt.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG
05. Juli 2016: Freispruch vom Vorwurf des Handeltreibens mit Drogen in nicht geringer Menge
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
29. Juni 2016: Diebstahl - Freispruch in Berufungsinstanz
Rechtsanwalt Dietrich gab für unseren Mandanten bereits im Ermittlungsverfahren eine Einlassung ab und bestritt, dass unser Mandant den Diebstahl begangen hatte. Rechtsanwalt Dietrich führte insbesondere auf, dass der Bekannte eine kurze Beziehung mit der Lebensgefährtin unseres Mandanten gehabt habe. Nach Bekanntwerden dieser Beziehung gab es zwischen dem Bekannten und unserem Mandanten mehrere Streitgespräche. Die Anzeige des Bekannten sei lediglich aus Rache erfolgt. Da unser Mandant bereits wiederholt z.B. wegen Diebstahls und schweren Raubes vorbestraft war und unter Bewährung stand, erhob die Staatsanwaltschaft Neuruppin Anklage vor dem Amtsgericht Neuruppin.
Der Bekannte belastete in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Neuruppin abermals unseren Mandanten. Im Rahmen der konfrontativen Verteidigung konnte Rechtsanwalt Dietrich den Bekannten in zahlreiche Widersprüche zu seiner früheren Aussage verwickeln. Insbesondere führte er im Verlauf der Vernehmung aus, dass er den Diebstahl gemeinsam mit unserem Mandanten begangen habe. Da trotz dieser Widersprüche das Amtsgericht Neuruppin zum Ausdruck brachte, unseren Mandanten zu verurteilen, stellte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Beweisanträge. Es mussten deshalb zahlreiche weitere Zeugen gehört und Urkunden verlesen werden. Aufgrund dieser Beweisanträge gab es vor dem Amtsgericht Neuruppin insgesamt vier Hauptverhandlungstermine. Trotzdem verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Insbesondere die in der Verhandlung erfolgte Selbstbelastung des Bekannten sah das Gericht als wesentliches Glaubwürdigkeitskriterium an. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Auch vor dem Landgericht Neuruppin legte Rechtsanwalt Dietrich die Widersprüche in der Aussage des Bekannten und die Motivation für die Falschaussage dar. Nach zwei Verhandlungstagen und der Vernehmung mehrerer Zeugen, insbesondere dem Bekannten, wurde unser Mandant durch das Landgericht Neuruppin freigesprochen. Das Landgericht Neuruppin führte in der Urteilsbegründung aus, dass es möglich sei, dass unser Mandant den Diebstahl begangen habe, aufgrund der zahlreichen Abweichungen im Aussageverhalten des Bekannten und der Belastungsmotivation könne aber eine Verurteilung nicht erfolgen.
Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht / Körperverletzung
16. Juni 2016: Einstellung mangels Tatnachweis bei Unfallflucht und Körperverletzung
Hier legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass unsere Mandantin von etwaigen Beschädigungen am Fahrzeug nichts gemerkt hat. Sie musste deshalb davon ausgehen, dass sie von einer fremden Person verfolgt wird. Die Schläge ins Gesicht waren nach ihrer Vorstellung durch Notwehr gerechtfertigt gewesen. Aufgrund dieser Einlassung wurde das Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Unfallflucht mangels Tatnachweis eingestellt. Hierüber war unsere Mandantin sehr erleichtert.
Aus einer Mail unserer Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich:
- Ich könnt Sie knutschen - Ich bin happy - Danke Danke Danke.?