Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Steuerhinterziehung

03. Juni 2016: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen versuchter Steuerhinterziehung durch falsche Angaben beim Zoll

Unser Mandant hatte über das Internet eine Schallplatte aus dem Ausland bestellt. Diese Sendung meldete er beim Zollamt an und sollte dort auch Angaben zum Wert der Schallplatte machen. Unser Mandant schätzte den Wert auf nicht mehr als 15 Dollar. Nach einer Internetrecherche legte der Zollbeamte unserem Mandanten ebay-Ausdrucke vor, wonach eine identische Schallplatte kürzlich für mehr als 1.000 Dollar verkauft worden war.

Aufgrund seiner Recherchen war der Zollbeamte davon überzeugt, dass unser Mandant eben diese Schallplatte erworben hatte und warf ihm daraufhin vor, bezüglich des Warenwertes zuvor falsche Angaben gemacht und dadurch versucht zu haben, die zu entrichtenden Beträge an Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu verkürzen. Die Schallplatte wurde sichergestellt. Das Hauptzollamt Berlin leitete gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ein. Steuerhinterziehung ist nach den Vorschriften der Abgabenordnung (AO) eine Straftat und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Aus diesem Grund beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Steuerstrafverfahren. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten angefordert und ausgewertet hatte, wandte er sich mit einem umfangreichen Schriftsatz an das Hauptzollamt. Darin begründete Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf die einschlägigen Normen des Zollkodex Zweifel hinsichtlich der ordnungsgemäßen Bestimmung des Zollwertes der Schallplatte. Rechtsanwalt Dietrich machte zudem deutlich, dass es sich in dem Fall, wenn überhaupt, nur um geringwertige Steuerverkürzungen handeln würde. Darüber hinaus konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unser Mandant keine Steuern verkürzen wollte und regte deshalb an, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Staatskasse einzustellen. Das Hauptzollamt entsprach dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich, stellte das Ermittlungsverfahren schließlich ein und gab die Schallplatte an unseren Mandanten heraus.

Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche

30. Mai 2016: Geldwäsche - Einstellung im Ermittlungsverfahren

Unserer Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, sie hätte einer Gruppe von Betrügern geholfen sich die Vorteile aus einer Straftat zu sichern. Dazu habe sie den aus einen Computerbetrug resultierenden Schadensbetrag bei der Western Union in Empfang genommen und sogleich auf ein Konto in der Ukraine eingezahlt. Ein entsprechendes Vorgehen unserer Mandantin wäre als Geldwäsche strafbar.

Nach Akteneinsicht und einem ausführlichen Beratungsgespräch mit unserer Mandantin in den Kanzleiräumen konnte Rechtsanwalt Dietrich den tatsächlichen Geschehensablauf rekonstruieren.

So gelang es ihm, der Staatsanwaltschaft Berlin zu erläutern, aus welchem Grund unsere Mandantin die Transaktion unter Nutzung ihres eigenen Girokontos durchführte. Unsere Mandantin versicherte nämlich, keine Kenntnis vom kriminellen Hintergrund der Geldtransaktion gehabt zu haben. Vielmehr sei sie davon ausgegangen, als sog. anonymer - Testkäufer? die Dienstleistungen der Western Union zu testen. Unsere Mandantin sollte sich bei der Western Union Geld auszahlen lassen und an eine vermeintliche Managerin des Testkauf-Unternehmens in die Ukraine überweisen. Einen Teil des Betrags durfte sie als Aufwandsentschädigung behalten.

Die Einlassung unserer Mandantin konnte Rechtsanwalt Dietrich dadurch belegen, dass er professionell gestaltete Arbeitsverträge mit dem vermeintlichen Testkaufunternehmen sowie ein Bewerbungsschreiben unserer Mandantin einreichte.

Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an, dass ein Geldwäschevorwurf mangels Kenntnis von der betrügerischen Erlangung des Geldbetrags nicht aufrechtzuerhalten sei. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß bereits im Ermittlungsverfahren ohne Auflagen ein. Unsere Mandantin war über den Verfahrensausgang sehr erleichtert, zumal sich eine Verurteilung auf eine beabsichtigte Einbürgerung negativ ausgewirkt hätte.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG

24. Mai 2016: Einstellung des Strafverfahrens wegen Online Bestellung von Drogen bei Shiny Flakes

Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen unseren Mandanten, weil er über die Internetplattform shiny-flakes.com bzw. shiny-flakes.to Betäubungsmittel bestellt und diese mit Bitcoins bezahlt haben soll. Neben Cannabis sollen sich auf der Bestellliste unseres Mandanten auch diverse synthetische Drogen wie Kokain, LSD, MDMA und Speed befunden haben. Die Internetplattform shiny-flakes wurde aufgelöst, nachdem die Behörden bei einer Wohnungsdurchsuchung in Leipzig mehrere hundert Kilogramm diverser Betäubungsmittel gefunden hatten und diese dem Betreiber von shiny-flakes zuordnen konnten.

Bei der Auswertung der ebenfalls sichergestellten Nutzerdaten von shiny-flakes stieß man auch auf die Kontaktdaten unseres Mandanten. Aufgrund der erheblichen Anzahl der als Bestellung vermerkten Drogen bestand der Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Daraufhin durchsuchte die Polizei auch die Wohnung unseres Mandanten.

Bei unserem Mandanten wurden mehrere Tütchen mit Cannabis sowie entsprechendes Zubehör sichergestellt. Im Rahmen der Auswertung wurden später fast 60 Gramm brutto Cannabis gewogen. Bei der Durchsuchung äußerte unser Mandant gegenüber der Polizei, dass er einige Betäubungsmittel auch auf einer Party gemeinsam mit anderen konsumiert hatte, sodass sich die Ermittlungen nun zusätzlich auf den Verdacht der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln erstreckten. Wegen dieser stark belastenden Umstände beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich hat schon mehrere Mandanten in Strafverfahren wegen Bestellungen von Drogen bei shiny-flakes verteidigt. Gleich nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht bei der zuständigen Brandenburger Staatsanwaltschaft, um die Beweislage nach den bisherigen Ermittlungen einzuschätzen. Sodann sprach Rechtsanwalt Dietrich mit dem verantwortlichen Staatsanwalt und regte an, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hob in dem Gespräch hervor, dass unser Mandant das Cannabis nur zum gelegentlichen Eigenkonsum gekauft hatte und sich sonst auch vielseitig ehrenamtlich engagieren würde. Rechtsanwalt Dietrich konnte auch herausarbeiten, dass die Schuld unseres Mandanten gering sei. Der Staatsanwalt schloss sich daher dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren trotz der nicht ganz unerheblichen Menge an Cannabis schließlich gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren / Urkundenfälschung

18. Mai 2016: Einstellung des Strafverfahrens wegen Verwendung eines manipulierten Fahrscheins

Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, er hätte im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle einen entwerteten Fahrschein vorgezeigt, dessen ursprünglicher Stempelaufdruck entfernt worden sein soll. Dies ist als Urkundenfälschung und Erschleichen von Leistungen (sog. - Schwarzfahren?) strafbar.

Unser Mandant ging davon aus, dass er sich gegen diesen Vorwurf selbst verteidigen könnte und schrieb selbst an die Staatsanwaltschaft. Diese schenkte den Ausführungen unseres Mandanten keinen Glauben und beantragte den Erlass eines Strafbefehls.

Mit dem Strafbefehl wurde unser Mandant zu einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe plus Verfahrenskosten verurteilt.

Nun wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm unmittelbar Kontakt mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht auf. Von der ursprünglich vom Mandanten gewählten Einlassung konnte zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht mehr abgewichen werden. Allerdings gelang es Rechtsanwalt Dietrich, die Verfahrensbeteiligten mündlich und in einem ausführlichen Schriftsatz davon zu überzeugen, dass eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage eine sachgerechte Behandlung der Angelegenheit bedeutete. Hierzu verwies er insbesondere auf die Umstände der S-Bahnfahrt und die persönlichen Verhältnisse unseres Mandanten. Das Gericht stellte das Verfahren schließlich entsprechend der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich gegen eine Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

02. Mai 2016: Einstellung bei Vorwurf der Fahrerflucht

Unser Mandant soll beim Ausparken auf einem Supermarkt-Parkplatz infolge Unaufmerksamkeit gegen ein dort parkendes Fahrzeug gestoßen sein. Nach dem Unfall soll unser Mandant zunächst ausgestiegen sein, um sich den Schaden anzusehen, dann aber davongefahren sein. Der Fahrer wurde dabei von einer Zeugin beobachtet, die sich noch am gleichen Tag bei der Polizei meldete und das Kennzeichen des Fahrzeuges angab, welches den Unfall verursacht haben soll. Halter des Fahrzeuges ist der Vater unseres Mandanten. Die Polizei suchte daraufhin die Halteranschrift auf.

Gegenüber der Polizei gab die Mutter unseres Mandanten dann an, dass sie gefahren sei, woraufhin gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht eingeleitet wurde. Nach Rückfrage durch die Polizei versicherte die Zeugin jedoch, dass es sich bei dem Fahrzeugführer eindeutig um eine männliche Person gehandelt habe. Im Rahmen ihrer schriftlichen Zeugenaussage beschrieb sie den Fahrzeugführer detailliert und gab zudem an, dass sie diesen wiedererkennen würde. Aufgrund der Beschreibung erweiterte die Polizei ihre Ermittlungen nun auf unseren Mandanten. Nach Auffassung der Polizei kam lediglich unser Mandant als Fahrer in Betracht.

Hieraufhin suchten die Eltern unseres Mandanten Rechtsanwalt Dietrich auf. Neben dem Vorwurf der Fahrerflucht gingen sie zudem davon aus, dass nun auch noch ein Verfahren wegen Falschaussage und Strafvereitelung im Raum stehen könnte. Diesbezüglich konnte Rechtsanwalt Dietrich sie zunächst beruhigen, da zum einen eine falsche uneidliche Aussage vor der Polizei nicht strafbar ist und zum anderen nicht bestraft wird, wer eine Strafvereitelung begeht, um einen Angehörigen vor Strafe zu schützen.

Rechtsanwalt Dietrich legte sodann gegenüber der Staatsanwaltschaft dar, dass ein Tatnachweis gegen unseren Mandanten nicht zu führen und das Verfahren folglich einzustellen sei. Dem folgte die Staatsanwaltschaft. Über die Einstellung war unser noch junger Mandant sehr froh. Er ist noch Fahranfänger in der Probezeit. Der Nachweis eines schwerwiegenden Verkehrsverstoßes hätte die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre nach sich gezogen. Im Falle einer Verurteilung hätte unserem Mandanten zudem die Entziehung der Fahrerlaubnis gedroht.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG

22. April 2016: Bewährungsstrafe bei bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Unser Mandant meldete sich, nachdem bei ihm eine Wohnungsdurchsuchung wegen Verstoßes gegen das BtMG stattgefunden hatte. Hintergrund war, dass die Polizei wusste, dass unser Mandant mit Drogen handelt. Insbesondere wurden Käufer unmittelbar nach dem Erwerb von der Berliner Polizei kontrolliert. Dort hatten die Käufer unseren Mandanten als Verkäufer angegeben. Da man auch davon ausging, dass Kontakt zu - Rockern? bestand und sich in der Wohnung Waffen befinden, wurde die Wohnungstür mittels Ramme aufgebrochen und unser Mandant vorläufig festgenommen. Im Rahmen der Durchsuchung wurden Drogen in nicht geringer Menge, Bargeld und verschiedenste Waffen gefunden. Es lag somit ein bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. Das Gesetz sieht hierfür als Straffe Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vor. Problematisch war ebenfalls, dass unser Mandant bereits wiederholt, z.B. wegen gefährlicher Körperverletzung, sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt war. Da unser Mandant kurzzeitig postalisch nicht zu erreichen war, wurde er auch in Untersuchungshaft genommen. Rechtsanwalt Dietrich konnte aber darlegen, dass unser Mandant versehentlich sich nicht angemeldet hatte. Deshalb wurde der Haftbefehl wieder aufgehoben. In der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unser Mandant geläutert sei. Rechtsanwalt Dietrich stellte dar, dass unser Mandant sich aus seinem früheren Umfeld gelöst habe. Er würde selber keine Drogen mehr konsumieren und beabsichtige, zeitnah eine Umschulung aufzunehmen. Trotz der Vorstrafensituation war das Landgericht Berlin bereit, von einem minderschweren Fall auszugehen und verurteilte unseren Mandanten zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Als Bewährungszeit wurde die Mindestdauer von lediglich zwei Jahren festgelegt. Bewährungsauflagen wurden nicht erteilt.
Fachanwalt Strafrecht: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, § 182 StGB

19. April 2016: Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich im Sommer 2014 mit einer zu diesem Zeitpunkt minderjährigen jungen Frau in einem Hannoveraner Hotel getroffen zu haben, um sie in aufreizender Kleidung zu fotografieren, sich von ihr oral befriedigen zu lassen und schließlich mit ihr den Geschlechtsakt zu vollziehen. Dabei sollen ca. 1.000 Lichtbilder entstanden sein. Sämtliche Handlungen sollen einvernehmlich vorgenommen worden sein. Allerdings soll unser Mandant an die Minderjährige an diesem Abend 700,00 - für die Dienstleistungen gezahlt haben. Ein solches Verhalten ist gemäß § 182 Abs.

2 StGB als sexueller Missbrauch von Jugendlichen strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob unser Mandant Kenntnis von der Minderjährigkeit hatte oder nicht. Die junge Frau hatte in ihrer Zeugenaussage unseren Mandanten schwer belastet, indem sie ausführte, unser Mandant - werde wohl gewusst haben, dass sie minderjährig sei?.

Die von Rechtsanwalt Dietrich entwickelte Verteidigungsstrategie konzentrierte sich daher darauf, die sowohl von der jungen Frau als auch von der Staatsanwaltschaft Hannover behauptete Kenntnis unseres Mandanten von der Minderjährigkeit der jungen Frau in Frage zu stellen.

Hierzu wertete Rechtsanwalt Dietrich den gesamten ausgedruckten, etwa 100-seitigen Whatsapp-Chatverlauf zwischen unserem Mandanten und der Minderjährigen aus. Hieraus ergab sich unter anderem, dass unser Mandant die Minderjährige noch vor dem Treffen mehrfach aufgefordert hatte, ihren Personalausweis mitzubringen. Auch sprach das Äußere der jungen Frau nicht zwingend für eine Minderjährigkeit. Ebenso verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den romantischen und sehr vertraut klingenden Umgangston zwischen den beiden.

Da unser Mandant gemäß dem Whatsapp-Chatverlauf offenbar davon ausging, die junge Frau sei bereits volljährig gewesen, kam eine Strafbarkeit nach dieser Argumentation nicht mehr in Betracht. Die Staatsanwaltschaft schloss sich im Ergebnis der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren schließlich mangels hinreichenden Tatverdachts ein.