Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Steuerhinterziehung
03. Juni 2016: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen versuchter Steuerhinterziehung durch falsche Angaben beim Zoll
Aufgrund seiner Recherchen war der Zollbeamte davon überzeugt, dass unser Mandant eben diese Schallplatte erworben hatte und warf ihm daraufhin vor, bezüglich des Warenwertes zuvor falsche Angaben gemacht und dadurch versucht zu haben, die zu entrichtenden Beträge an Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu verkürzen. Die Schallplatte wurde sichergestellt. Das Hauptzollamt Berlin leitete gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ein. Steuerhinterziehung ist nach den Vorschriften der Abgabenordnung (AO) eine Straftat und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Aus diesem Grund beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Steuerstrafverfahren. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten angefordert und ausgewertet hatte, wandte er sich mit einem umfangreichen Schriftsatz an das Hauptzollamt. Darin begründete Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf die einschlägigen Normen des Zollkodex Zweifel hinsichtlich der ordnungsgemäßen Bestimmung des Zollwertes der Schallplatte. Rechtsanwalt Dietrich machte zudem deutlich, dass es sich in dem Fall, wenn überhaupt, nur um geringwertige Steuerverkürzungen handeln würde. Darüber hinaus konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unser Mandant keine Steuern verkürzen wollte und regte deshalb an, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Staatskasse einzustellen. Das Hauptzollamt entsprach dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich, stellte das Ermittlungsverfahren schließlich ein und gab die Schallplatte an unseren Mandanten heraus.
Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche
30. Mai 2016: Geldwäsche - Einstellung im Ermittlungsverfahren
So gelang es ihm, der Staatsanwaltschaft Berlin zu erläutern, aus welchem Grund unsere Mandantin die Transaktion unter Nutzung ihres eigenen Girokontos durchführte. Unsere Mandantin versicherte nämlich, keine Kenntnis vom kriminellen Hintergrund der Geldtransaktion gehabt zu haben. Vielmehr sei sie davon ausgegangen, als sog. anonymer - Testkäufer? die Dienstleistungen der Western Union zu testen. Unsere Mandantin sollte sich bei der Western Union Geld auszahlen lassen und an eine vermeintliche Managerin des Testkauf-Unternehmens in die Ukraine überweisen. Einen Teil des Betrags durfte sie als Aufwandsentschädigung behalten.
Die Einlassung unserer Mandantin konnte Rechtsanwalt Dietrich dadurch belegen, dass er professionell gestaltete Arbeitsverträge mit dem vermeintlichen Testkaufunternehmen sowie ein Bewerbungsschreiben unserer Mandantin einreichte.
Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an, dass ein Geldwäschevorwurf mangels Kenntnis von der betrügerischen Erlangung des Geldbetrags nicht aufrechtzuerhalten sei. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß bereits im Ermittlungsverfahren ohne Auflagen ein. Unsere Mandantin war über den Verfahrensausgang sehr erleichtert, zumal sich eine Verurteilung auf eine beabsichtigte Einbürgerung negativ ausgewirkt hätte.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG
24. Mai 2016: Einstellung des Strafverfahrens wegen Online Bestellung von Drogen bei Shiny Flakes
Bei der Auswertung der ebenfalls sichergestellten Nutzerdaten von shiny-flakes stieß man auch auf die Kontaktdaten unseres Mandanten. Aufgrund der erheblichen Anzahl der als Bestellung vermerkten Drogen bestand der Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Daraufhin durchsuchte die Polizei auch die Wohnung unseres Mandanten.
Bei unserem Mandanten wurden mehrere Tütchen mit Cannabis sowie entsprechendes Zubehör sichergestellt. Im Rahmen der Auswertung wurden später fast 60 Gramm brutto Cannabis gewogen. Bei der Durchsuchung äußerte unser Mandant gegenüber der Polizei, dass er einige Betäubungsmittel auch auf einer Party gemeinsam mit anderen konsumiert hatte, sodass sich die Ermittlungen nun zusätzlich auf den Verdacht der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln erstreckten. Wegen dieser stark belastenden Umstände beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich hat schon mehrere Mandanten in Strafverfahren wegen Bestellungen von Drogen bei shiny-flakes verteidigt. Gleich nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht bei der zuständigen Brandenburger Staatsanwaltschaft, um die Beweislage nach den bisherigen Ermittlungen einzuschätzen. Sodann sprach Rechtsanwalt Dietrich mit dem verantwortlichen Staatsanwalt und regte an, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hob in dem Gespräch hervor, dass unser Mandant das Cannabis nur zum gelegentlichen Eigenkonsum gekauft hatte und sich sonst auch vielseitig ehrenamtlich engagieren würde. Rechtsanwalt Dietrich konnte auch herausarbeiten, dass die Schuld unseres Mandanten gering sei. Der Staatsanwalt schloss sich daher dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren trotz der nicht ganz unerheblichen Menge an Cannabis schließlich gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren / Urkundenfälschung
18. Mai 2016: Einstellung des Strafverfahrens wegen Verwendung eines manipulierten Fahrscheins
Mit dem Strafbefehl wurde unser Mandant zu einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe plus Verfahrenskosten verurteilt.
Nun wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm unmittelbar Kontakt mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht auf. Von der ursprünglich vom Mandanten gewählten Einlassung konnte zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht mehr abgewichen werden. Allerdings gelang es Rechtsanwalt Dietrich, die Verfahrensbeteiligten mündlich und in einem ausführlichen Schriftsatz davon zu überzeugen, dass eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage eine sachgerechte Behandlung der Angelegenheit bedeutete. Hierzu verwies er insbesondere auf die Umstände der S-Bahnfahrt und die persönlichen Verhältnisse unseres Mandanten. Das Gericht stellte das Verfahren schließlich entsprechend der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich gegen eine Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
02. Mai 2016: Einstellung bei Vorwurf der Fahrerflucht
Gegenüber der Polizei gab die Mutter unseres Mandanten dann an, dass sie gefahren sei, woraufhin gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht eingeleitet wurde. Nach Rückfrage durch die Polizei versicherte die Zeugin jedoch, dass es sich bei dem Fahrzeugführer eindeutig um eine männliche Person gehandelt habe. Im Rahmen ihrer schriftlichen Zeugenaussage beschrieb sie den Fahrzeugführer detailliert und gab zudem an, dass sie diesen wiedererkennen würde. Aufgrund der Beschreibung erweiterte die Polizei ihre Ermittlungen nun auf unseren Mandanten. Nach Auffassung der Polizei kam lediglich unser Mandant als Fahrer in Betracht.
Hieraufhin suchten die Eltern unseres Mandanten Rechtsanwalt Dietrich auf. Neben dem Vorwurf der Fahrerflucht gingen sie zudem davon aus, dass nun auch noch ein Verfahren wegen Falschaussage und Strafvereitelung im Raum stehen könnte. Diesbezüglich konnte Rechtsanwalt Dietrich sie zunächst beruhigen, da zum einen eine falsche uneidliche Aussage vor der Polizei nicht strafbar ist und zum anderen nicht bestraft wird, wer eine Strafvereitelung begeht, um einen Angehörigen vor Strafe zu schützen.
Rechtsanwalt Dietrich legte sodann gegenüber der Staatsanwaltschaft dar, dass ein Tatnachweis gegen unseren Mandanten nicht zu führen und das Verfahren folglich einzustellen sei. Dem folgte die Staatsanwaltschaft. Über die Einstellung war unser noch junger Mandant sehr froh. Er ist noch Fahranfänger in der Probezeit. Der Nachweis eines schwerwiegenden Verkehrsverstoßes hätte die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre nach sich gezogen. Im Falle einer Verurteilung hätte unserem Mandanten zudem die Entziehung der Fahrerlaubnis gedroht.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG
22. April 2016: Bewährungsstrafe bei bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Fachanwalt Strafrecht: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, § 182 StGB
19. April 2016: Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
2 StGB als sexueller Missbrauch von Jugendlichen strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob unser Mandant Kenntnis von der Minderjährigkeit hatte oder nicht. Die junge Frau hatte in ihrer Zeugenaussage unseren Mandanten schwer belastet, indem sie ausführte, unser Mandant - werde wohl gewusst haben, dass sie minderjährig sei?.
Die von Rechtsanwalt Dietrich entwickelte Verteidigungsstrategie konzentrierte sich daher darauf, die sowohl von der jungen Frau als auch von der Staatsanwaltschaft Hannover behauptete Kenntnis unseres Mandanten von der Minderjährigkeit der jungen Frau in Frage zu stellen.
Hierzu wertete Rechtsanwalt Dietrich den gesamten ausgedruckten, etwa 100-seitigen Whatsapp-Chatverlauf zwischen unserem Mandanten und der Minderjährigen aus. Hieraus ergab sich unter anderem, dass unser Mandant die Minderjährige noch vor dem Treffen mehrfach aufgefordert hatte, ihren Personalausweis mitzubringen. Auch sprach das Äußere der jungen Frau nicht zwingend für eine Minderjährigkeit. Ebenso verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den romantischen und sehr vertraut klingenden Umgangston zwischen den beiden.
Da unser Mandant gemäß dem Whatsapp-Chatverlauf offenbar davon ausging, die junge Frau sei bereits volljährig gewesen, kam eine Strafbarkeit nach dieser Argumentation nicht mehr in Betracht. Die Staatsanwaltschaft schloss sich im Ergebnis der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren schließlich mangels hinreichenden Tatverdachts ein.