Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Ladendiebstahl

22. März 2013 Freispruch bei Vorwurf Ladendiebstahl im Strafbefehlsverfahren

Unser Mandant wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin mittels Strafbefehl angeklagt, in einem Supermarkt in Berlin einen Ladendiebstahl begangen zu haben. Nach der Ermittlungsakte wurde durch den Supermarkt keine Polizei gerufen. Die Personalien beruhten auf den Angaben des Täters, und wurden nicht überprüft. Unserem Mandanten wurde aufgrund des Vorfalls ein Strafbefehl zugestellt. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich im Namen unseres Mandanten den Tatvorwurf. Rechtsanwalt Dietrich führte insbesondere aus, dass der Täter die Personalien unseres Mandanten verwendet haben muss. Der im Anschluss als Zeuge vernommene Ladendetektiv konnte sich aufgrund des eingetretenen Zeitablaufs nicht mehr an den Täter erinnern. Deshalb musste unser Mandant auf Kosten der Landeskasse Berlin freigesprochen werden.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / räuberischer Diebstahl

13. März 2013 Einstellung bei räuberischem Diebstahl

Gegen unseren Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen räuberischen Diebstahls und wegen Körperverletzung geführt. Hintergrund der Ermittlungen war, dass unser Mandant in einem Berliner Baumarkt im Anschluss an einen Diebstahl gegenüber dem Detektiv Gewalt angewendet haben soll. Bei einem räuberischen Diebstahl handelt es sich um ein Verbrechen, welches mit einer Mindeststrafe von einem Jahre Freiheitsstrafe bedroht ist. Das Diebstahlgeschehen war laut Aussage der eingesetzten Polizeibeamten und des Detektivs auf Video aufgenommen. Nach Akteneinsicht regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 400,00 - an eine gemeinnützige Einrichtung an. In diesem Schreiben setzte sich Rechtsanwalt Dietrich zunächst mit der Qualität des Videos auseinander und wies darauf hin, dass Diebstahlshandlungen nicht wahrnehmbar seien. Die bei unserem Mandanten durch die Polizei aufgefundenen Gegenstände müssen auch nicht aus dem Baumarkt stammen. Spätere körperliche Handlungen gegenüber dem Detektiv im Büro des Detektivs waren dem Umstand geschuldet, dass unser Mandant Platzangst bekommen hat. Die Staatsanwaltschaft Berlin war aufgrund des Schreibens von Rechtsanwalt Dietrich bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 400,00 - einzustellen. Unser bisher polizeilich nicht in Erscheinung getretener Mandant war hierüber sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

12. März 2013 Strafrecht / Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Unser Mandant hatte zunächst eine Sachbeschädigung begangen. In der darauf durchgeführten Feststellung der Personalien beleidigte unser Mandant die aufnehmenden Polizeibeamten insbesondere mit den Worten - Drecksbullen? und - Hurensöhne?. Als er festgenommen werden sollte, trat er mehrere Beamte. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Zossen konnte Rechtsanwalt darlegen, dass das Verhalten unseres Mandanten dem vorher getrunkenen Alkohol geschuldet war. Unser Mandant bereute sein Verhalten. Nachdem unser Mandant sich im Amtsgericht Zossen bei den Polizeibeamten entschuldigt hatte, waren das Gericht und die Staatsanwaltschaft Potsdam bereit, das Verfahren einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht

07. März 2013 Niedrige Geldstrafe bei Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u.a. durch AG Gera

Unser Mandant wurde durch die Staatsanwaltschaft Gera wegen unterschiedlicher Tatvorwürfe angeklagt. Zunächst wurde unserem Mandanten vorgeworfen, in einer Disko absichtlich zwei Bierflaschen über die Musikanlage verschüttet zu haben, so dass diese vollständig nicht mehr zu gebrauchen war. Im Anschluss daran soll er die zwei Bierflaschen auf den DJ geworfen haben. Es soll laut Anklage ein Schaden in Höhe von 6.000,00 Euro entstanden sein. Weiterhin wurde unserem Mandanten vorgeworfen, den Anweisungen von Polizeibeamten nicht Folge geleistet zu haben. Als er deshalb in Gewahrsam genommen werden sollte, soll er versucht haben, die Polizisten zu schlagen.

Unser Mandant hatte darüber hinaus die Polizisten verbal beleidigt. Bei der im Anschluss durchgeführten Durchsuchung wurde bei unserem Mandanten Marihuana aufgefunden. Unser Mandant meldete sich nach Anklageerhebung bei Rechtsanwalt Dietrich. In einem Vorgespräch mit dem Amtsgericht Gera und der Staatsanwaltschaft Gera besprach Rechtsanwalt Dietrich ausführlich die Angelegenheit. Er wies insbesondere auf die rechtlichen Schwierigkeiten des Sachverhalts und das umfangreiche Beweisprogramm hin. Weiterhin legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant grundsätzlich nicht zu Straftaten neigen würde. Das Amtsgericht Gera war deshalb bereit, die Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs und der versuchten Körperverletzung an den Polizeibeamten einzustellen. Unser Mandant wurde lediglich wegen Beleidung und Besitz von Drogen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. Gedroht hatte eine Freiheitsstrafe von ca. einem Jahr. In einer Mail bedankte sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich:

- ?? ich möchte mich nochmal von Herzen und Geiste bei Ihnen bedanken. Nach ein paar Tagen wurde auch mir bewusst, was wir hier erreicht haben. Ohne Sie, ihre lockere und doch leistungsstarke Art und ihre taktische Brillanz wäre die Sache für mich richtig schlimm ausgegangen. DANKE für das Geleistete!!! - ?

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Widerstand gegen die Staatsgewalt

19. Februar 2013 Einstellung in 1. Mai-Verfahren (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)

Unserem Mandaten wurde im Rahmen eines sog. - 1. Mai - Verfahrens? vorgeworfen, sich in der Nacht vom 1. Mai auf den 2. Mai 2012 im Bereich der Adalbertstraße in Berlin-Kreuzberg mit anderen zu einer Gruppe zusammengerottet zu haben, aus der Flaschen und andere Gegenstände in Richtung der eingesetzten Polizeibeamten geworfen worden sind. Dabei soll unser Mandant eine Aufmachung getragen zu haben, die darauf gerichtet war, die Feststellung der Identität zu verhindern. Als die Polizeibeamten unseren Mandanten festnehmen wollten, soll dieser mit den Armen wild um sich geschlagen haben, wobei er versucht haben soll die Polizeibeamten zu misshandeln oder an der Gesundheit zu schädigen. Unser Mandant wurde daraufhin im Strafbefehlsverfahren zu einer erheblichen Geldstrafe verurteilt, die zu einer Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis geführt hätte. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und studierte eingehend die von der Polizei angefertigten Videoaufzeichnungen des Geschehens. In einem ausführlichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich erhebliche Zweifel an dem von Polizei und Staatsanwaltschaft geltend gemachten Tatverlauf geltend und auf Beweisschwierigkeiten insbesondere in Bezug auf die Vermummung aufmerksam machen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte weiterhin, unseren Mandanten vom Erscheinen in der Hauptverhandlung zu befreien. Diesem Antrag gab das Gericht statt. Unser Mandant musste daraufhin zum Hauptverhandlungstermin nicht erscheinen. In der Hauptverhandlung konnte sich Rechtsanwalt Dietrich mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf einigen, dass das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen ist. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung / Betrug

14. Februar 2013 Einstellung ohne Auflage bei Fälschung Studentenausweises als BVG Ticket

Unser Mandant hatte einen Studentenausweis gefälscht und mit diesem die Berliner Verkehrsbetriebe genutzt. Bei einer Kontrolle fiel die Fälschung auf und es wurde deshalb gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und versuchtem Betrug eingeleitet. Nach der Beauftragung wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass unser Mandant sein Verhalten bereut. Da er nicht vorbestraft war, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren ohne Auflage mit Verfügung vom 14. Februar 2013 ein.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / schwerer Diebstahl

12. Februar 2013 Freispruch bei Vorwurf Schrottdiebstahl

Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte gegen unseren Mandanten einen Haftbefehl, weil er von der Polizei festgestellt wurde, wie er einen Einkaufswagen mit 150 Metern Kupferkabel der Deutschen Bahn schob. Er wurde gemeinsam mit einem Bekannten verhaftet. Der Bekannte hatte unmittelbar am Tatort gegenüber der Polizei angegeben, dass er gemeinsam mit unserem Mandanten die Kabelrolle auf dem nahgelegenen Bahngelände gestohlen habe. Unser Mandant hatte sich dagegen auf sein Schweigerecht berufen. Nach Mitteilung der Deutschen Bahn soll ein Schaden von ca. 3.500,00 - entstanden sein.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten räumte der Bekannte den Tatvorwurf in Bezug auf sich ein, bestritt aber, dass unser Mandant an der Tat beteiligt gewesen sei. Deshalb wurden zahlreiche mittelbare Tatzeugen gehört, die aber nicht bestätigen konnten, dass unser Mandant auf dem Bahngelände gewesen sei. Rechtsanwalt Dietrich befragte dann die am Tatort anwesenden Polizeibeamten. Diese konnten sich nicht mehr erinnern, ob der Bekannte am Tatort über sein Schweigerecht belehrt worden sei. Ein Polizeibeamter räumte schließlich auch ein, dass eine Belehrung am Tatort wohl nicht stattgefunden habe. Rechtsanwalt Dietrich widersprach deshalb der Verwertung der Aussage des Bekannten. Weiterhin trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass unser Mandant den Bekannten erst getroffen habe, nachdem dieser den Schrott auf dem Bahngelände entwendet hatte.

Da die am Tatort abgegeben Erklärung des Bekannten aufgrund der mangelnden Belehrung nicht verwertet werden durfte, konnte die Einlassung unseres Mandanten durch das Gericht nicht widerlegt werden. Unser Mandant wurde deshalb auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Der Bekannte erhielt eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls.