Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
01. März 2021: Strafverfahren wegen Diebstahls einer großen Menge an Bargeld mangels Tatnachweises eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete gegen unsere Mandantin daher ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls ein. Aus diesem Grund ließ sich unsere Mandantin von Rechtsanwalt Dietrich verteidigen. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass gegen unsere Mandantin kein hinreichender Tatverdacht bestand. In einem Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich insbesondere vor, dass nicht nachgewiesen werden könnte, dass der Vorbesitzer wie behauptet überhaupt die große Menge an Bargeld abgehoben hatte und dass sich das Geld tatsächlich in dem von unserer Mandantin angemieteten Fahrzeug befunden hatte. Rechtsanwalt Dietrich beantragte gegenüber der Staatsanwaltschaft daher die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Diebstahls. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, war auch die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren wegen Diebstahls mangels Tatnachweises einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Diebstahl
22. Februar 2021: Schwerer Diebstahl – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichendem Tatverdachts
Der Zeuge gab insbesondere an, dass es sich bei unserem Mandanten zweifelsfrei um die verdächtige Person aus der Umkleide handelte. Auch ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes erkannte unseren Mandanten auf den Videoaufzeichnungen wieder. Deshalb leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen eines besonders schweren Falles des Diebstahls ein, welcher mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird. Aus diesem Grund nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf.
Umgehend nach der Mandatierung und der darauffolgenden Akteneinsicht ersuchte Rechtsanwalt Dietrich ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Staatsanwältin. Diese brachte zunächst zum Ausdruck, dass sie die Beweislage angesichts der Ermittlungsergebnisse für ausreichend für die Erhebung einer Anklage erachtet. In einer schriftlichen Stellungnahme beantragte Rechtsanwalt Dietrich dennoch die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Im Rahmen dieses Antrags konnte Rechtsanwalt Dietrich die Widersprüche in den Zeugenaussagen aufdecken, welche der Staatsanwaltschaft zunächst nicht aufgefallen waren. Insbesondere rekonstruierte Rechtsanwalt Dietrich den zeitlichen Ablauf des Geschehens, wobei deutlich wurde, dass sich unser Mandant zum Zeitpunkt der gegenständlichen Diebstähle noch nicht an seinem Arbeitsplatz befand. Vielmehr konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich unser Mandant an diesen Tagen wohl verspätet hatte bzw. sich in seiner Mittagspause befand. Es gelang ihm so, aufzuzeigen, dass es sich bei der verdächtigen Person nicht um unseren Mandanten handelte. Aufgrund der schriftlichen Stellungnahme wurde das Verfahren entgegen der ersten Einschätzung der zuständigen Staatsanwältin mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
19. Februar 2021: Urkundenfälschung – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage
Erneut wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft noch einmal an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich brachte bei der Staatsanwaltschaft sowohl rechtliche als auch tatsächliche Aspekte zur Verteidigung unseres Mandanten vor. So hatte unser Mandant die Zeugnisse nach der Ermittlungsakte lediglich als Kopien versendet, die schon keine Urkundenqualität haben. Außerdem machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass unser Mandant nicht vermittelt wurde und deshalb auch kein Schaden entstanden ist, der für einen Anstellungsbetrug erforderlich wäre. Insgesamt konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz überzeugen, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war erleichtert, das Strafverfahren noch einmal ohne eine Verurteilung und eine entsprechende Eintragung im Bundeszentralregister abschließen zu können.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung
17. Februar 2021: Betrug und Urkundenfälschung – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Aus diesem Grund nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. Nach Durchsicht der Ermittlungsakten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage einzustellen. Durch geschickte Darstellung des Geschehnisses gelang es Rechtsanwalt Dietrich die Vorwürfe der Urkundenfälschung zu beseitigen. Die Staatsanwaltschaft lehnte die Einstellung des Verfahrens wegen Betruges jedoch zunächst ab. Sie argumentierte mit der Absicht unseres Mandanten, die Bank über seine Zahlungsfähigkeit zu täuschen und erließ einen Strafbefehl, in dem eine Geldstrafe festgesetzt wurde.
In einem zweiten Schriftsatz setzte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt mit dem Amtsgericht in Verbindung und regte erneut an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Auch gegenüber dem Gericht stellte Rechtsanwalt Dietrich den Sachverhalt dar. Unser Mandant hatte trotz manipulierter Nachweise die Absicht, die Raten bei Fälligkeit zu begleichen. Zudem hatte Rechtsanwalt Dietrich die seit Verfahrensbeginn schwierige Lebenssituation unseres Mandanten offengelegt. Das Gericht konnte schließlich von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt werden, das Verfahren außergerichtlich gemäß § 153a StPO einzustellen. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf des unerlaubten Abbrennens von gefährlichem Abfall
15. Februar 2021: Vorwurf des unerlaubten Abbrennens von gefährlichem Abfall – Einstellung mangels Tatverdacht
Nach Zustellung des Schreibens der Polizei wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Rechtsanwalt Dietrich stellte klar, dass der Umstand allein, dass unser Mandant am Ort des Feuers angetroffen wurde, noch keinen hinreichenden Tatverdacht darstellt. Auch konnte er die Aussagen unseres Mandanten gegenüber der Polizei entkräftigen. Rechtsanwalt Dietrich wies hierbei auf die vorhandenen Sprachbarrieren zwischen der Polizei und unserem Mandanten hin. Dieser lebte erst seit kurzer Zeit in Deutschland und hatte lediglich erklären wollen, dass er eine Ausbildung zum Feuerwehrmann besitze und daher das bereits zuvor durch eine unbekannte Person gelegte Feuer überwacht hatte. Dies konnte in dem ausführlichen Schriftsatz dargelegt werden, sodass die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Tatnachweis gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hatte.
Fachanwalt Strafrecht: Warenkreditbetrug auf ebay.
12. Februar 2021: Warenkreditbetrug auf ebay.de – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweises
Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt hatte, beantragte dieser zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Rücksprache mit unserem Mandanten kontaktierte Rechtsanwalt Dietrich direkt die Staatsanwaltschaft und beantragte, das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Erst nach Durchsicht der Akten und durch Offenlegung des Sachverhalts konnte gegenüber der Staatsanwaltschaft klargestellt werden, dass unser Mandant von seinem zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht hatte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass unser Mandant das Geld lediglich widerrufen hatte, da die ihm zugesandte Ware erhebliche Mängel aufwies. Aus diesem Grund konnte auch keine für den Betrug notwendige Täuschung über Tatsachen nachgewiesen werden. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde daher mangels Tatnachweises gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
10. Februar 2021: Strafverfahren wegen Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt
Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte und setzte sich anschließend mit der Amtsanwaltschaft Berlin in Verbindung. In einem umfangreichen Schreiben schilderte Rechtsanwalt Dietrich, dass es einen solchen Vorfall nicht gegeben hat. Er setzte die Strafanzeige der Nachbarin zudem in einen Zusammenhang mit einem nachbarschaftlichen Streit, den die Nachbarin unserer Mandantin mit dieser seit geraumer Zeit führte und trug vor, dass nicht auszuschließen sei, dass es sich um eine Falschbelastung handle. Rechtsanwalt Dietrich wies zudem auf die körperlichen Einschränkungen unserer Mandantin hin, die gar nicht in der Lage gewesen wäre, ihre körperlich weit überlegende Nachbarin zu schubsen. Die Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich hatte schließlich Erfolg und das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Körperverletzung wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin mangels Tatnachweises eingestellt.