Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
30. September 2020: Gefährliche Körperverletzung - Einstellung mangels Tatverdachts
Beide konnten jedoch den wenig später eintreffenden Polizeibeamten durch unseren Mandanten beschrieben werden. Ein weiterer Zeuge konnten zumindest den Sachverhalt ebenfalls wiedergeben. Die verletzte Person wurde im örtlichen Krankenhaus versorgt und floh, als der Arzt ihm mitteilte, dass er die Polizei verständigen müsse. So konnte diese Person namentlich ermittelt werden. Die andere Person blieb unbekannt. Nachdem unserem Mandanten durch den Anhörungsbogen eröffnet wurde, dass aufgrund der Strafanzeige der verletzten Person gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird, suchte er Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Nach Beantragung der Akteneinsicht und dessen Durchsicht setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz auf, in welchem er die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts beantragte. Dabei ging Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf das Vorliegen einer Notwehrsituation zugunsten unseres Mandanten ein. Unserem Mandanten blieb aufgrund der Wucht der Schläge und der gezielten Tritte gegen seinen Kopf keine andere Verteidigungsmöglichkeit, um die Angriffe zu beenden. Auch setzte Rechtsanwalt Dietrich die Vergangenheit der verletzten Person in Bezug auf Gewalttaten ein, um die Erforderlichkeit des Messereinsatzes zu verdeutlichen. Zudem gab Rechtsanwalt Dietrich im Hinblick auf das Verhalten der verletzten Person nach dem Messereinsatz zu bedenken, inwiefern dies für unseren Mandanten und die Schuld der anderen Person spreche. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen und musste das Verfahren daher einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Versicherungsbetrug
28. September 2020: Verfahrenseinstellung bei Versicherungsbetrug nach § 153 StPO
Nachdem unsere Mandantin eine Vorlandung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hatte, suchte sie die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich wurde unverzüglich tätig und beantragte Akteneinsicht. Nach gründlicher Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich dann einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Gera. Darin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich verwies dabei auf den Umstand, dass die Schäden in allen Fällen von dem entsprechenden Versicherungsvertreter besichtigt und ausreichend schriftlich dokumentiert worden waren. Auch zog Rechtsanwalt Dietrich die Erfolgsaussichten der Beweisführung im ersten Schadensfall aufgrund eines Zeugenverweigerungsrechts in Zweifel. Hierauf stellte die Staatsanwaltschaft Gera das Verfahren nach § 153 StPO wegen geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse ein. Nach der langen Zeit der Ungewissheit war unsere Mandantin über dieses Ergebnis sehr erfreut und erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
25. September 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis bei Überweisungsbetrug
Nachdem unserem Mandanten der Anhörungsbogen bezüglich des Überweisungsbetrugs von der Polizei Berlin zugesendet worden war, beauftragte er unverzüglich Rechtsanwalt Dietrich mit seiner strafrechtlichen Verteidigung. Nach Beantragung und Durchsicht der Ermittlungsakte setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin auf. Dieser enthielt den Antrag, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich zog dabei in Zweifel, dass unser Mandant Kontodaten missbräuchlich genutzt hatte. Rechtsanwalt Dietrich arbeitete heraus, dass unser Mandant zum Empfang des Geldes durch seinen Mieter durchaus berechtigt gewesen war. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren dem Antrag entsprechend ein. Hierüber war unser Mandant, der in der Vergangenheit bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten war, natürlich sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
23. September 2020: Einstellung mangels Tatnachweis bei der Einfuhr von Feuerwerkskörpern
Unser Mandant wandte sich sofort an Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlichen Beistands. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte gründlich ausgewertet hatte, verfasste er einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Rechtsanwalt Dietrich beantragte darin, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Insbesondere zog Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz die zeugenschaftliche Aussage des Transportfahrers in Zweifel. Dieser konnte nicht nachvollziehbar und widerspruchsfrei wiedergeben, aus welchem Fenster auf welche Weise die Kunststofftüte geworfen worden sein soll. Auch merkte Rechtsanwalt Dietrich die ungewöhnlichen Umstände – die Zeugenaussage kam erst einen Tag später zustande – dieser Ermittlungen an. Außerdem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich gezielt die Möglichkeit eines alternativen Tathergangs heraus. Da die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) nicht in der Lage war, die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs zu entkräften, musste sie das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdacht einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
21. September 2020: Verfahrenseinstellung bei Versicherungsbetrug
Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Nach Durchsicht der umfangreichen Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweis einzustellen. In seiner Argumentation führte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin aus, dass Unstimmigkeiten hinsichtlich des Rechnungslayouts unberücksichtigt geblieben seien. Im Vergleich zu den üblichen Rechnungen unserer Mandantin wiesen die bei der Versicherung eingereichten Rechnungen formale Abweichungen auf. Auch inhaltlich gesehen, hatten die eingereichten Rechnungen ein deutlich höheres Arzthonorar als vergleichbare Behandlungen. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Unkenntnis unserer Mandantin bezüglich der eingereichten Rechnungen hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs schließlich nicht widerlegen und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels Tatnachweis sehr zur Freude unserer Mandantin ein.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
18. September 2020: Fahrlässige Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Eine stationäre Behandlung war notwendig. Unser Mandant kümmerte sich um die Inlineskaterin bis Polizei und Rettungswagen eingetroffen waren und gab das Geschehen gegenüber der Polizei wieder. Aufgrund ihrer Amnesie konnte die Inlineskaterin insgesamt nur eine lückenhafte zeugenschaftliche Aussage machen. Umso überraschter war unser Mandant, als er einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten erhielt, in dem er wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt wurde. Unser Mandant suchte unverzüglich die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Nachdem dieser Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte sorgfältig ausgewertet hatte, verfasste er einen umfassenden Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten mit der Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. In seiner Argumentation stützte sich Rechtsanwalt Dietrich dabei auf die geringen Erfolgsaussichten einer Unfallrekonstruierung, da insbesondere weitere Zeugen nicht ermittelt werden konnten. Auch gab Rechtsanwalt Dietrich den Umstand zu bedenken, dass unser Mandant auch selbst verletzt wurde, auf eigene strafrechtliche sowie zivilrechtliche Schritte aber verzichtet hatte. Zudem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände die geringe Schuld unseres Mandanten heraus. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich schließlich den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs an und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an. Unser Mandant, der strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, freute sich über die Abwendung eines Eintrags in sein Bundeszentralregister sehr.
Fachanwalt Verkehrsrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
17. September 2020: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) – Einstellung des Verfahrens
Nach Durchsicht der Akten konnte Rechtsanwalt Dietrich aus dem Sachverhalt herausarbeiten, dass die Möglichkeit besteht, dass unsere Mandantin lediglich an einem der Unfälle beteiligt gewesen ist. Bei diesem soll unsere Mandantin vor Ort gewesen sein und eine polizeiliche Vernehmung gemacht haben. Von einem zeitlich davor liegenden zweiten Unfall, bei dem sie Fahrerflucht begangen haben soll, wusste unsere Mandantin nichts. Rechtsanwalt Dietrich regte deshalb beim Gericht an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte dabei den Tathergang gegenüber dem Gericht dergestalt schildern, dass nicht sicher davon ausgegangen werden konnte, dass unsere Mandantin bei dem Unfall mit Fahrerflucht das Fahrzeug geführt hatte. Auch die Widersprüche in der Einlassung unserer Mandantin konnte Rechtsanwalt Dietrich klarstellen.
Das Gericht konnte infolgedessen nicht mehr sicher ausschließen, dass unsere Mandantin nicht selbst in dem Fahrzeug gefahren ist und war deshalb bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 300,00 € einzustellen.