Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Räuberische Erpressung

20. November: Anklage wegen räuberischer Erpressung – Einstellung in Hauptverhandlung

Im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle in der S-Bahn konnte unser Mandant kein Ticket vorlegen. Deshalb sollte unser Mandant seine Personalien angeben und mittels Ausweis belegen. Unser Mandant gab lediglich seinen Namen an. Er weigerte sich, sein Geburtsdatum zu benennen und einen Ausweis vorzulegen. Deshalb riefen die Kontrolleure die Polizei. Unser Mandant war hiermit nicht einverstanden und versuchte, abzuhauen. Deshalb entwickelte sich eine heftige Auseinandersetzung, in welcher unser Mandant die Kontrolleure schlug und trat. Auch gegenüber der eingetroffenen Polizei weigerte sich zunächst unser Mandant sein Geburtsdatum anzugeben.

Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde aufgrund des Vorfalls nicht nur ein Strafverfahren wegen Schwarzfahrens und Körperverletzung eingeleitet. Vielmehr wurde ein Verfahren wegen räuberischer Erpressung geführt, weil die Staatsanwaltschaft der Auffassung war, dass unser Mandant durch die Körperverletzung verhindern wollte, dass das erhöhte Beförderungsentgelt erhoben werden kann. Bei einer räuberischen Erpressung handelt es sich um ein Verbrechen, welches mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. Nach Anklageerhebung vor dem Schöffengericht beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich. Aufgrund der hohen Straferwartung wurde Rechtsanwalt Dietrich als Pflichtverteidiger beigeordnet. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich im Namen unseres Mandanten eine Erklärung ab. Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass unser Mandant im Besitz eines Fahrscheins gewesen sei, diesen aber lediglich vergessen hatte. Deshalb ging es unserem Mandanten nicht um die Verhinderung der Erhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes. Unser Mandant sei auch davon ausgegangen, dass die Kontrolleure kein Recht hatten, ihn festzuhalten. Nach der Vernehmung mehrerer, auch unbeteiligten Zeugen, war das Gericht bereit, den Vorwurf räuberische Erpressung nicht weiter aufrecht zu erhalten. Vielmehr wurde das Verfahren auf die Körperverletzung beschränkt. Da es sich bei einer Körperverletzung nicht um ein Verbrechen handelt, war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Auflage einzustellen.

 

19. November 2018: Besitz von Kinderpornografie, § 184b StGB – Einstellung im Ermittlungsverfahren

Die Staatsanwaltschaft Halle führte ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB. Wie in solchen Verfahren üblich, erfolgte bei unserem Mandanten eine Hausdurchsuchung, bei der alle Datenträger unseres Mandanten beschlagnahmt wurden.

Hintergrund der Strafsache war, dass unser Mandant über E-Mail von einem gesonderten Verfolgen kinderpornografische Schriften im Sinne von § 184b StGB angefordert und erhalten hatte. Die Auswertung der Datenträger führte zum Auffinden von kinderpornografischen Schriften. Nach der Hausdurchsuchung wandte sich unser Mandant per Mail an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich nach erfolgter Akteneinsicht per Brief an die Staatsanwaltschaft Halle und regte an, dass Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte gegenüber der Staatsanwaltschaft Halle da, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unseres Mandanten gehandelt hat, welches er bereuen würde. Im Anschluss besprach er den Sachverhalt nochmals am Telefon mit dem zuständigen Staatsanwalt. Nach dem Gespräch war die Staatsanwaltschaft bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Im Falle einer Verurteilung hätte das Gericht als Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängen können.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

15.November: Gefährliche Körperverletzung – Einstellung trotz Geständnisses

Im Rahmen einer Trennung hatte unser Mandant auf der Straße einen Hammer auf seine ehemalige Lebensgefährtin geworfen. Aufgrund der sich daraus entwickelnden Auseinandersetzung ist die Polizei am Tatort in Berlin Lichtenberg erschienen. Unser Mandant hatte gegenüber den Polizeibeamten eingeräumt, den Hammer gezielt geworfen zu haben.

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen der gefährlichen Körperverletzung erhalten hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant gab gegenüber Rechtsanwalt Dietrich an, dass er unter Bewährung wegen Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz stehen würde. Deshalb befürchte er im Falle einer Verurteilung eine hohe Strafe und einen Bewährungswiderruf. Die gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB wird mit Freiheitsstrafe ab 6 Monaten bestraft. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst bei der Amtsanwaltschaft Berlin Akteneinsicht. Im Anschluss daran besprach er das Strafverfahren mit der zuständigen Amtsanwältin. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch herausarbeiten, dass es sich um ein Augenblicksversagen unseres Mandanten gehandelt hat, welches er sehr bereuen würde. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwältin davon überzeugen, dass Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Zahlung von 300,00 € an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.

 

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

12. November 2018: Gefährliche Körperverletzung – Freispruch

Nach Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Ihm wurde durch die Polizei vorgeworfen, im Rahmen einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung in Berlin Tempelhof einen Nachbar zunächst niedergeschlagen und im Anschluss wiederholt gegen den Kopf getreten zu haben.

Der Nachbar hatte nach dem Vorfall Anzeige erstattet und war ins Krankenhaus gefahren. Hier wurden unterschiedliche Verletzungen festgestellt und dokumentiert. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass der Nachbar bereits über 70 Jahre alt war und seine Ehefrau das vermeintliche Geschehen bestätigte. Aufgrund dieser Prozesslage regte Rechtsanwalt Dietrich im Ermittlungsverfahren an, dass Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Die Amtsanwaltschaft Berlin war hierzu nicht bereit und erhob Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten. Unmittelbar vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen mit der zuständigen Richterin und der Amtsanwältin. Rechtsanwalt Dietrich legte da, dass Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzung ein bereits länger andauernder Nachbarschaftsstreit sei. Unser Mandant hatte sich bereits wiederholt über Lärm beschwert. Der Nachbar habe meinen Mandanten auch bereits wiederholt in der Vergangenheit körperlich angegriffen. Am vermeintlichen Tattag habe der Nachbar unseren Mandanten zuerst angegriffen und unser Mandant habe sich nur gewährt. Rechtsanwalt Dietrich legte ein Attest unseres Mandanten vor, aus denen sich ergab, dass unser Mandant ebenfalls verletzt worden war. Bei der Vernehmung der Belastungszeugen konnte Rechtsanwalt diese dann in mehrere Widersprüche verwickeln. Deshalb wurde unser Mandant auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

08. November: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – Einstellung in Verhandlung

Unser Mandant hatte in Berlin Mitte ausgiebig gefeiert und wollte sich danach mit einem Taxi nach Hause fahren lassen. Aus unerklärlichem Grunde entwickelte sich im Taxi ein aggressives Gespräch zwischen dem Taxifahrer und unserem Mandanten. Plötzlich zog unser Mandant ein Messer und machte eine zielgerichtete Stichbewegung in Richtung des Kopfes des Taxifahrers.

. Der Taxifahrer bremste deshalb stark ab und machte eine Lenkbewegung. Hierdurch konnte er eine Verletzung verhindern. Nachdem das Fahrzeug zum Stehen kam schlug unser Mandant weiter auf den Taxifahrer ein. Erst beim Eintreffen der Polizei versuchte er davon zu laufen, wurde jedoch von der Polizei überwältigt und festgenommen. Auch nach der Festnahme schlug und trat unser Mandant gegen die Polizeibeamten. Er verhielt sich auch bei der Blutentnahme renitent, so dass er am Bett fixiert werden musste. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Einige Tage nach dem Vorfall beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich wertete zunächst die Ermittlungsakte aus und besprach im Anschluss das mögliche Vorgehen mit der Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass unser Mandant bisher nicht vorbestraft und am Tattag erheblich alkoholisiert gewesen sei. Trotz dieser Umstände wollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellen. Vielmehr bot sie die Verhängung einer Geldstrafe im Strafbefehlswege an. Es wurde deshalb Strafbefehl erlassen, in welchem unser Mandant zu einer Geldstrafe von lediglich 100 Tagessätzen verurteilt werden sollte. Die Mindeststrafe für eine gefährliche Körperverletzung beträgt grundsätzlich 6 Monate Freiheitsstrafe. Aber auch die Geldstrafe hätte zu einem Eintrag im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis geführt. Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Im Anschluss daran besprach er den Verfahrensstand mit der zuständigen Richterin. Rechtsanwalt Dietrich wies abermals darauf hin, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unseres Mandanten handeln würde. Zunächst stellte die Richterin nur eine Reduzierung der Geldstrafe in Aussicht, sodass diese nicht mit in ein Führungszeugnis aufgenommen worden wäre. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unseren Mandanten auf die Verhandlung vor. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Der Betrag war noch deutlich niedriger als die Geldstrafe. Ein Eintrag im Bundeszentralregister ist auch nicht erfolgt. 

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung von Polizeibeamten

06. November 2018: Beleidigung von Polizeibeamten – Einstellung nach Strafbefehl

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren bereits vorbestraften Mandanten ein Strafbefehl erlassen, in welchem er zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung von Polizeibeamen verurteilt werden sollte. Hintergrund des Strafbefehls war, dass unser Mandant im Görlitzer Park in Berlin Kreuzberg aus einer Gruppe heraus Polizeibeamten den Mittelfinger gezeigt und die Beamten als Bullenschweine betitelt hatte.

Die polizeiliche Vorladung als Beschuldigter hatte unser Mandant ignoriert, weil er hoffte, das Verfahren würde sich allein erledigen. Nachdem unser Mandant den Strafbefehl erhalten hatte, meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst gegen den Strafbefehl Einspruch ein und forderte die Ermittlungsakte an. Da unser Mandant unmittelbar am Tatort durch die Polizeibeamten festgenommen worden ist und die Beamten übereinstimmend die Beleidigungen schilderten, bereitete Rechtsanwalt Dietrich unseren Mandanten sorgfältig auf die anstehenden Hauptverhandlung vor. In der Verhandlung räumte Rechtsanwalt Dietrich zunächst das Geschehen ein. Rechtsanwalt Dietrich schilderte ausführlich, wie sich unser Mandant durch die Polizei provoziert gefühlt habe und sich dann aus der Gruppe heraus zu den Beleidigungen hat hinreißen lassen. Heute wüsste er, dass er sich falsch verhalten habe. Rechtsanwalt Dietrich kündigte auch an, dass sich unser Mandant bei den Beamten entschuldigen würde. Dies tat unser Mandant dann auch. Die Staatsanwaltschaft Berlin und das Gericht waren schließlich bereit, das Verfahren einzustellen. Somit ist unserem Mandanten ein weiterer Eintrag im Führungszeugnis erspart worden.

Fachanwalt Strafrecht: Geschwindigkeitsüberschreitung

02. November 2018: Einstellung des Verfahrens bei Geschwindigkeitsüberschreitung von über 30 km/h

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er von der Polizei einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren erhalten hatte. Ihm wurde vorgeworfen, innerhalb geschlossener Ortschaften 34 km/h in Berlin Köpenick zu schnell gefahren zu sein. Er war durch ein Geschwindigkeitsmessgerät fotografiert worden.

Unserem Mandanten drohte bei einer Verurteilung mindestens ein Bußgeld in Höhe von 170,00 €, ein Monat Fahrverbot und zwei weitere Punkte im Fahreignungsregister. Da unser Mandant bereits mehrere Punkte im Fahreignungsregister hatte, wandte er sich diesmal an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte bereits im Ermittlungsverfahren zahlreiche Stellungahmen der Bußgeldstelle an. Insbesondere bestand er auf die Vorlage eines Hochglanzfotos und eines aktuellen Eichscheins. Hierdurch wurde das Bußgeldverfahren erheblich in die Länge gezogen. Trotzdem erlies die Bußgeldstelle in Berlin den Bußgeldbescheid. Gegen diesen legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein und nahm Kontakt mit dem Gericht auf. Die zuständige Richterin war zunächst nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Auch gegenüber dem Gericht beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einholung weitere Unterlagen und Stellungnahmen. Insbesondere musste nun die Bußgeldstelle Auskunft geben, welche Reparaturen an dem Geschwindigkeitsmessgerät seit seiner letzten Eichung vorgenommen worden sind. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einholung eines Gutachtens, da geklärt werden hätte müssen, welche Auswirkungen die Reparaturen am Messgerät auf die Messsicherheit gehabt haben. Aufgrund der langen Verfahrensdauer war das Gericht nun bereit, das Verfahren einzustellen.