Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung von Polizeibeamten
05. April 2019: Beleidigung von Polizeibeamten – Einstellung nach Strafbefehl
Die polizeiliche Vorladung als Beschuldigter hatte unser Mandant ignoriert, weil er hoffte, das Verfahren würde sich allein erledigen. Nachdem unser Mandant den Strafbefehl erhalten hatte, meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst gegen den Strafbefehl Einspruch ein und forderte die Ermittlungsakte an. Da unser Mandant unmittelbar am Tatort durch die Polizeibeamten festgenommen worden ist und die Beamten übereinstimmend die Beleidigungen schilderten, bereitete Rechtsanwalt Dietrich unseren Mandanten sorgfältig auf die anstehenden Hauptverhandlung vor. In der Verhandlung räumte Rechtsanwalt Dietrich zunächst das Geschehen ein. Rechtsanwalt Dietrich schilderte ausführlich, wie sich unser Mandant durch die Polizei provoziert gefühlt habe und sich dann aus der Gruppe heraus zu den Beleidigungen hat hinreißen lassen. Heute wüsste er, dass er sich falsch verhalten habe. Rechtsanwalt Dietrich kündigte auch an, dass sich unser Mandant bei den Beamten entschuldigen würde. Dies tat unser Mandant dann auch. Die Staatsanwaltschaft Berlin und das Gericht waren schließlich bereit, das Verfahren einzustellen. Somit ist unserem Mandanten ein weiterer Eintrag im Führungszeugnis erspart worden.
Fachanwalt Strafrecht: Geschwindigkeitsüberschreitung
03. April 2019: Geschwindigkeitsüberschreitung von über 30 km/h
Unserem Mandanten drohte bei einer Verurteilung mindestens ein Bußgeld in Höhe von 170,00 €, ein Monat Fahrverbot und zwei weitere Punkte im Fahreignungsregister. Da unser Mandant bereits mehrere Punkte im Fahreignungsregister hatte, wandte er sich diesmal an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte bereits im Ermittlungsverfahren zahlreiche Stellungnahmen der Bußgeldstelle an. Insbesondere bestand er auf die Vorlage eines Hochglanzfotos und eines aktuellen Eichscheins. Hierdurch wurde das Bußgeldverfahren erheblich in die Länge gezogen. Trotzdem erlies die Bußgeldstelle in Berlin den Bußgeldbescheid. Gegen diesen legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein und nahm Kontakt mit dem Gericht auf. Die zuständige Richterin war zunächst nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Auch gegenüber dem Gericht beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einholung weiterer Unterlagen und Stellungnahmen. Insbesondere musste nun die Bußgeldstelle Auskunft geben, welche Reparaturen an dem Geschwindigkeitsmessgerät seit seiner letzten Eichung vorgenommen worden sind. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einholung eines Gutachtens, da geklärt werden hätte müssen, welche Auswirkungen die Reparaturen am Messgerät auf die Messsicherheit gehabt haben. Aufgrund der langen Verfahrensdauer war das Gericht nun bereit, das Verfahren einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Prozessbetrug
01. April 2019: Einstellung bei Prozessbetrug in Leipzig
Der Beklagte hatte vorgetragen, dass er den Kaufpreis bereits bar beglichen habe und legte eine angeblich vom Sohn unserer Mandantin unterzeichnete Quittung vor. Unsere Mandantin bestritt die Echtheit der Vollmacht und bestand darauf, dass die Unterschrift auf der Quittung gefälscht sei. Deshalb holte das Landgericht Leipzig ein Gutachten über die Echtheit der Unterschrift ein. Der Gutachter kam zum Ergebnis, dass keine Zweifel an der Echtheit der Quittung bestehen würden. Deshalb wurde die Klage unserer Mandantin durch das Landgericht Leipzig abgewiesen und das Landgericht erstattete Strafanzeige wegen Prozessbetruges bei der Staatsanwaltschaft Leipzig. Nach Erhalt der Vorladung wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich schriftlich an die Staatsanwaltschaft Leipzig und wies auf die Schwachstellen in der Ermittlungsakte hin. Rechtsanwalt Dietrich konnte hierdurch erreichen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Prozessbetruges wegen Geringfügigkeit ohne Auflage einstellte.
Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie
29. März 2019: Bewährungsstrafe wegen Kinderpornografie bei Anklage vor Schöffengericht
Eine Anklage vor dem Schöffengericht erfolgt in der Regel, wenn die Staatsanwaltschaft von einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren ausgeht. Eine Bewährung kommt dann nicht mehr in Betracht. Nach der zweiten Wohnungsdurchsuchung besprach Rechtsanwalt Dietrich ausführlich das weitere Vorgehen mit unserem Mandanten. Insbesondere erörterte Rechtsanwalt Dietrich die Notwendigkeit einer Sexualtherapie. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Siegburg gab Rechtsanwalt Dietrich zunächst eine Stellungnahme für unseren Mandanten ab, in welcher er auf die mittlerweile positive Entwicklung unseres Mandanten hinwies. Insbesondere konnte er auf die laufende Therapie verweisen. Rechtsanwalt Dietrich konnte diese Erfolge auch durch Bescheinigungen belegen. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass es aus präventiven Gesichtspunkten nicht sinnvoll sei, unseren Mandanten ins Gefängnis zu stecken. Das Gericht schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und verurteilte unseren Mandanten abermals zu einer Bewährungsstrafe.
Fachanwalt Strafrecht: Störung des öffentlichen Friedens
27. März 2019: Störung öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
Nachdem unser Mandant die Anklage erhalten hatte wandte er sich gemeinsam mit seinem Vater an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich besprach ausführlich mit unserem Mandanten und seinem Vater das weitere Vorgehen. In dem Gespräch stellte sich auch heraus, dass sich unser Mandant von seinen damaligen Äußerungen distanzieren würde. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich herausstellen, dass die Äußerungen aufgrund einer situativen Verärgerung unseres Mandanten erfolgt sind und unser Mandant keine Kenntnis davon hatte, dass der Verein in Deutschland verboten sei. Das Gericht konnte entgegen des Antrages der Staatsanwaltschaft nicht widerlegen, dass unser Mandant vom Vereinsverbot keine Kenntnis hatte. Deshalb wurde er wegen des Verstoßes gegen § 20 VereinsG freigesprochen. Auch in Bezug auf die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gem. § 126 StGB folgte das Gericht den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich hatte mitgeteilt, dass die gemachten Ausführungen unseres Mandanten nicht seinen Wertevorstellungen entsprechen würden. Das Gericht verurteilte unseren Mandanten deshalb lediglich zu vier Beratungsgesprächen.
Fachanwalt Strafrecht: wiederholte Ladendiebstähle
25. März 2019: Wiederholte Ladendiebstähle – Einstellung des Verfahrens
Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein und besprach im Anschluss daran die Angelegenheit mit dem zuständigen Richter. Hier legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unsere Mandantin nach einer Trennung von ihrem damaligen Lebenspartner in eine Lebenskrise gerutscht sei und deshalb für sie heute unerklärlich die Ladendiebstähle begangen habe. Das Gericht war bereits im Vorgespräch bereit, das Verfahren gegen Auflage einzustellen. Hierfür war aber noch die Zustimmung der Amtsanwaltschaft notwendig. In der angesetzten Hauptverhandlung schilderte Rechtsanwalt Dietrich nochmals ausführlich die Umstände, die zu den Ladendiebstählen geführt haben und die persönlichen Konsequenzen, die unsere Mandantin bereits erlitten hatte. Insbesondere hatte sich unsere Mandantin auf Ratschlag von Rechtsanwalt Dietrich an eine Psychologin gewandt. Rechtsanwalt Dietrich konnte durch seine Argumente auch die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen, einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage zuzustimmen. Unsere Mandantin war hierüber nachvollziehbar sehr erleichtert, da sie weiterhin keinen Eintrag im Bundeszentralregister hat.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
22. März 2019: Diebstahl von über 10.000 € - Einstellung des Verfahrens
Der zeitlich zweite Vorfall wurde durch Videoaufnahmen dokumentiert. Deshalb wurde unser Mandant durch seinen Arbeitgeber auch mit dem zeitlich ersten Vorfall konfrontiert, den unser Mandant gegenüber dem Arbeitgeber auch einräumte. Nach Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter melde sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Im Ermittlungsverfahren versuchte Rechtsanwalt Dietrich zunächst vergeblich, die Staatsanwalt Berlin von einer Verfahrenseinstellung gegen Schadenwidergutmachung zu überzeugen. Für die Staatsanwaltschaft Berlin war die hohe Schadenssumme und der Vertrauensbruch durch unseren Mandanten maßgeblich, einer Einstellung nicht zuzustimmen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass unser Mandant bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und er aufgrund des Vorfalls seinen Job verloren hat. Auch hätte man ohne das Geständnis unseres Mandanten den zeitlich ersten Tatvorwurf nicht aufklären können. Mittlerweile lagen die Vorwürfe bereits über ein Jahr zurück. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin waren deshalb bereit, dass Verfahren gegen Schadenwidergutmachung oder der Ableistung von Sozialstunden einzustellen.