Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

20. März 2019: Sozialleistungsbetrug – Einstellung in Hauptverhandlung

Durch das Jobcenter Berlin Neukölln wurde gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, weil er dem Jobcenter Berlin Neukölln die Aufnahme einer Beschäftigung nicht mitgeteilt hatte. Über einen Datenabgleich hatte das Jobcenter erfahren, dass unser Mandant Arbeitsentgelt erzielte. Hierdurch war es zu einer Überzahlung von über 2.500,00 € gekommen. Durch den Zoll wurde unserem Mandanten ein Anhörungsbogen übersandt. Aufgrund dieses Schreibens erstatte unser Mandant den überzahlten Betrag und entschuldigte sich beim Zoll für seine Nachlässigkeit.

Unser Mandant hoffte, dass sich hierdurch das Strafverfahren erledigen würde. Wie typisch in dieser Konstellation wurde das Strafverfahren nicht eingestellt. Vielmehr erhielt unser Mandant einen Strafbefehl, in welchem er zu einer Geldstrafe in Höhe von fast drei Monatsgehältern verurteilt werden sollte. Unser Mandant legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und wandte sich an das Amtsgericht und legte nochmals da, warum er nur nachlässig, aber nicht vorsätzlich gehandelt hatte. Das Gericht stellte deshalb Nachforschungen an, die aber den Sachvortrag unseres Mandanten nicht bestätigten. Deshalb wurde ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Erst jetzt wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm kurzfristig Akteneinsicht und besprach das weitere Vorgehen mit unserem Mandanten. Unmittelbar vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Sachlage mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte beide überzeugen, dass Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von lediglich einem Monatsgehalt einzustellen. Es erfolgte somit kein Eintrag im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis.

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung

18. März 2019: Bedrohung – Einstellung wegen Geringfügigkeit trotz Bewährungsbrauch

Das Bundeszentralregister enthält über unseren Mandanten bereits Eintragungen wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und Raubes. Wegen Raubes wurde unser Mandant zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Innerhalb der Bewährung erhielt unser Mandant eine weitere Anzeige wegen Bedrohung. Der Anzeigenerstatter beschuldigte unseren Mandanten, ihn mit einem Totschläger gedroht zu haben. Hintergrund war, dass unser Mandant stark auf die Lebensgefährtin des Anzeigenerstatters eingewirkt haben soll.

Als sich der Anzeigenerstatter schützend vor seine Lebensgefährtin gestellt hat, soll unser Mandant einen Totschläger aus der Tasche gezogen haben. Der Anzeigenerstatter und die Lebensgefährtin haben hierauf die Flucht ergriffen, wurden aber zunächst weiterhin durch unseren Mandanten verfolgt. Hierbei soll unser Mandant wiederholt gerufen haben, den Anzeigenerstatter totzuschlagen. Der Anzeigenerstatter informierte unmittelbar danach die Polizei, die unseren Mandanten am vermeintlichen Tatort antraf. Mit der Vorladung als Beschuldiger meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich versuchte zunächst im Ermittlungsverfahren die Amtsanwaltschaft Berlin von einer Verfahrenseinstellung zu überzeugen. Aufgrund der offenen Bewährung war die Amtsanwaltschaft Berlin hierzu nicht bereit. Nach Anklageerhebung wegen Bedrohung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Verfahrensstand mit dem zuständigen Gericht und der Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich wies hierbei insbesondere auf die Schwachstellen der Anklage hin. Er brachte ebenfalls zum Ausdruck, dass wohl eine längere Verhandlung notwendig sei, um das Geschehen aufzuklären. Hierdurch konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin von einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage überzeugen. Es droht deshalb nun auch kein Bewährungswiderruf. 

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG

15. März 2019: Verstoß gegen das BtMG – Geldstrafe trotz Vorstrafen

Im Bundeszentralregister unseres Mandanten sind 14 Einträge vorhanden. Es gibt insbesondere Vorstrafen wegen Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung, Computerbetruges und Betruges. Aufgrund er zahlreichen Vorstrafen ist unser Mandant bereits zu längeren Haftstrafen verurteilt worden. Unmittelbar nach seiner letzten vorzeitigen Haftentlassung ist unser Mandant beobachtet worden, wie er gemeinsam mit einem Bekannten zu einem Drogendealer mit dem PKW in Berlin Schöneberg fährt, kurz aussteigt, Kokain erwirbt und dann weiterfährt.

Nach seiner abgesetzten Kontrolle durch die Polizei wurde die Hälfte des erworbenen Kokains bei unserem Mandanten und die andere Hälfte beim Beifahrer aufgefunden. Unser Mandant hatte unmittelbar gegenüber der Polizei eingeräumt, dass er das Kokain gekauft und dann die eine Hälfte verabredungsgemäß seinem Bekannten gegeben habe. Das Geld habe er bereits vorher von seinem Bekannten erhalten. Die Staatsanwaltschaft klagte deshalb unseren Mandanten wegen Erwerbs und Abgabe von Betäubungsmitteln an. Die Staatsanwaltschaft beantragte im Plädoyer wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass eine Abgabe nicht vorliegen würde, da der Erwerb der Drogen gemeinschaftlich mit dem Bekannten erfolgt sei. Auch habe unser Mandant durch sein Geständnis gegenüber der Polizei Aufklärungshilfe in dem Verfahren gegen den Dealer geleistet. Deshalb beantragte Rechtsanwalt Dietrich lediglich die Verhängung einer Geldstrafe. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen. Rechtsanwalt Dietrich vermutete, dass die Staatsanwaltschaft mit diesem Ergebnis nicht zufrieden sein würde. Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich vorsorglich Berufung ein. Tatsächlich verfolgte die Staatsanwaltschaft Berlin ihr Ziel der unbedingten Freiheitsstrafe auch im Berufungsverfahren weiter. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft zu einer wechselseitigen Berufungsrücknahme überzeugen. Das Urteil des Amtsgerichts Tiergartens ist somit rechtskräftig.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

13. März 2019: Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung – Einstellung trotz Geständnis

Durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Unser Mandant hatte bei einer Party in einer Kleingartenanlage einem Gast eine Bierflasche über den Kopf gehauen. Der Geschädigte hatte eine Platzwunde davon getragen. Unser Mandant hatte zunächst ohne anwaltliche Beratung gegenüber der Polizei ausgeführt, dass er vom Geschädigten beleidigt worden sein soll. Deshalb habe er ihn mit der Bierflasche geschlagen.

Nachdem er von der Polizei erfahren hatte, dass er nicht aus Notwehr gehandelt hat und ihm jetzt eine Bestrafung wegen gefährlicher Körperverletzung drohe, wandte sich unser Mandant mit der Vorladung als Beschuldigter an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Akteneinsicht wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) und legte ausführlich die Gesamtumstände des Geschehens dar. Rechtsanwalt Dietrich konnte schließlich die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) überzeugen, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Unserem Mandanten hätte im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Köperverletzung eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten gedroht.

Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf Handel mit BtMG

12. März 2019: Freispruch bei Vorwurf Handel mit BtMG

Die Berliner Polizei hatte im Rahmen einer Personendurchsuchung 11 Tütchen mit Cannabis aufgefunden. Diese Person gab dann an, das Cannabis von unserem Mandanten gekauft zu haben. Diese Person konnte die Adresse unseres Mandanten und dessen Wohnung beschreiben. Aufgrund dieser Angaben wurde bei unserem Mandanten einige Tage später eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Im Rahmen der Hausdurchsuchung wurden eine Feinwaage und eine kleine Menge von Cannabis gefunden.

Eine Feinwaage soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Berlin regelmäßig von Verkäufern zum Portionieren von Drogen benutzt werden. Deshalb erfolgte gegen unseren Mandanten eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Nach dem unser Mandant die Anklage erhalten hatte, meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich stellte nach Akteneinsicht in einem Schriftsatz dar, dass die aufgefundenen Beweismittel nicht für eine Verurteilung wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln reichen würde, insbesondere es sich bei der Aussage des durchsuchten Zeugen um eine Falschaussage handeln würde. Rechtsanwalt Dietrich bereite unseren Mandanten auf die Hauptverhandlung vor. In der Verhandlung konfrontierte unser Mandant den Zeugen mit unterschiedlichen Widersprüchen, die der Zeuge schließlich nicht ausräumen konnte. Deshalb wurde unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie

08. März 2019: Besitz und Verbreitung von 200.000 kinderpornografischen Dateien – Bewährungsstrafe in Berufungsinstanz

Unser aus Hamburg kommender Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem die Polizei seine Wohnung in Hamburg aufgrund eines Verdachts des Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie gem. § 184b StGB durchsucht hatte. Aufgrund einer verdachtsunabhängigen Überwachung eines Tauschrings wurde der Internetanschluss der Ehefrau unseres Mandanten festgestellt. Über diesen Internetanschluss wurden zahlreiche kinderpornografische Bild- und Videodateien im Sinne von § 184b StGB getauscht. Nachdem der Ehefrau unseres Mandanten im Rahmen der Hausdurchsuchung der Tatvorwurf gemacht worden war, räumte unser Mandant ein, verantwortlich für das strafbare Verhalten zu sein.

Deshalb wurde unser Mandant zum Beschuldigten. Die Auswertung der sichergestellten Datenträfger führte zum Auffinden von über 200.000 kinderpornografischen Bild- und Videodateien. Aufgrund der großen Anzahl kam für die Staatsanwaltschaft Hamburg eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens nicht in Betracht. Das Ermittlungsverfahren wurde aufgrund mehrerer Anträge von Rechtsanwalt Dietrich erheblich in die Länge gezogen. Nach ca. zwei Jahren wurde Anklage vor dem Schöffengericht erhoben. Die Staatsanwaltschaft ging von einer Straferwartung von mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe aus. Eine solche Strafe kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Amtsgericht Hamburg verurteilte unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine deutlich höhere Strafe gefordert. Deshalb legte neben Rechtsanwalt Dietrich auch die Staatsanwaltschaft Hamburg Berufung ein. Im Laufe des Verfahrens versuchte das Landgericht Hamburg zunächst, Rechtsanwalt Dietrich von einer Berufungsrücknahme zu überzeugen. Nach Auffassung des Landgerichts sei unser Mandant günstig beim Amtsgericht davon gekommen. Rechtsanwalt Dietrich lehnte eine Rücknahme der Berufung ab. Vielmehr brachte er wiederholt zum Ausdruck, dass er auch noch Revision gegen ein Urteil des Landgerichts einlegen würde. Rechtsanwalt Dietrich weigerte sich auch, die Berufung zu beschränkten. Rechtsanwalt Dietrich verwies darauf, dass eine Beschränkung der Berufung nur in Betracht käme, soweit durch das Landgericht eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt werden würde. Hierzu war das Landgericht nicht bereit. In der dann wieder ein Jahr später angesetzten Verhandlung konnte Rechtsanwalt nochmals die positiven Lebensumstände unseres Mandanten darlegen. Insbesondere waren seit der Durchsuchung mittlerweile über drei Jahre vergangen. Auch hatte sich unser Mandant auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich in eine Sexualtherapie begeben. Auch müsste die Familie unseres Mandanten im Falle einer Inhaftierung mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Unser Mandant war der  Alleinverdiener. Schließlich konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft von den Vorzügen einer Bewährungsstrafe überzeugen, so dass die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe beantragte. Aufgrund des Antrages der Staatsanwaltschaft war schließlich auch das Landgericht bereit, unseren Mandaten die Möglichkeit einer Bewährung einzuräumen. Unser Mandant muss somit nicht ins Gefängnis.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Brandstiftung

05. März 2019: Einstellung bei fahrlässiger Brandstiftung

Unser Mandant hatte auf seinem Grundstück neben seinem Wohnhaus eine Laube aufgestellt, in welcher er Gartenpartys veranstaltete. Die Laube wurde mit einem Ofen beheizt. Nach einer Gartenparty hatte unser Mandant vor dem zu Bett gehen den Ofen nochmals ordentlich angefeuert, um sich anschließend in seinem Wohnhaus schlafen zu legen. Kurze Zeit später stand die Laube in Flammen und brannte fast vollständig ab. Die am Tatort erschiene Polizei machte einen Atemalkoholtest, der bei unserem Mandanten einen Wert von über 1 Promille ergab. Die Polizei vermutete, dass der Ofen wohl nicht richtig verschlossen worden ist und es so zum Brand kam.

Gegen unseren Mandanten wurde deshalb ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet. Mit der Vorladung als Beschuldigter meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich entnehmen, dass unserem Mandanten auch vorgeworfen wurde, unmittelbar nach dem kräftigen Anheizen die Laube verlassen und sich schlafen gelegt zu haben. Rechtsanwalt Dietrich konnte in einem umfangreichen an die Staatsanwaltschaft Berlin gerichteten Schriftsatz darlegen, dass ein etwaiger Schuldvorwurf im unteren Bereich anzusiedeln wäre und ein Tatnachweis trotz der vermeintlichen Angaben unseres Mandanten am Tatort schwierig sei. Deshalb war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren ohne Auflage einzustellen