Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
02. Mai 2016: Einstellung bei Vorwurf der Fahrerflucht
Gegenüber der Polizei gab die Mutter unseres Mandanten dann an, dass sie gefahren sei, woraufhin gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht eingeleitet wurde. Nach Rückfrage durch die Polizei versicherte die Zeugin jedoch, dass es sich bei dem Fahrzeugführer eindeutig um eine männliche Person gehandelt habe. Im Rahmen ihrer schriftlichen Zeugenaussage beschrieb sie den Fahrzeugführer detailliert und gab zudem an, dass sie diesen wiedererkennen würde. Aufgrund der Beschreibung erweiterte die Polizei ihre Ermittlungen nun auf unseren Mandanten. Nach Auffassung der Polizei kam lediglich unser Mandant als Fahrer in Betracht.
Hieraufhin suchten die Eltern unseres Mandanten Rechtsanwalt Dietrich auf. Neben dem Vorwurf der Fahrerflucht gingen sie zudem davon aus, dass nun auch noch ein Verfahren wegen Falschaussage und Strafvereitelung im Raum stehen könnte. Diesbezüglich konnte Rechtsanwalt Dietrich sie zunächst beruhigen, da zum einen eine falsche uneidliche Aussage vor der Polizei nicht strafbar ist und zum anderen nicht bestraft wird, wer eine Strafvereitelung begeht, um einen Angehörigen vor Strafe zu schützen.
Rechtsanwalt Dietrich legte sodann gegenüber der Staatsanwaltschaft dar, dass ein Tatnachweis gegen unseren Mandanten nicht zu führen und das Verfahren folglich einzustellen sei. Dem folgte die Staatsanwaltschaft. Über die Einstellung war unser noch junger Mandant sehr froh. Er ist noch Fahranfänger in der Probezeit. Der Nachweis eines schwerwiegenden Verkehrsverstoßes hätte die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre nach sich gezogen. Im Falle einer Verurteilung hätte unserem Mandanten zudem die Entziehung der Fahrerlaubnis gedroht.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG
22. April 2016: Bewährungsstrafe bei bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Fachanwalt Strafrecht: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, § 182 StGB
19. April 2016: Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
2 StGB als sexueller Missbrauch von Jugendlichen strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob unser Mandant Kenntnis von der Minderjährigkeit hatte oder nicht. Die junge Frau hatte in ihrer Zeugenaussage unseren Mandanten schwer belastet, indem sie ausführte, unser Mandant - werde wohl gewusst haben, dass sie minderjährig sei?.
Die von Rechtsanwalt Dietrich entwickelte Verteidigungsstrategie konzentrierte sich daher darauf, die sowohl von der jungen Frau als auch von der Staatsanwaltschaft Hannover behauptete Kenntnis unseres Mandanten von der Minderjährigkeit der jungen Frau in Frage zu stellen.
Hierzu wertete Rechtsanwalt Dietrich den gesamten ausgedruckten, etwa 100-seitigen Whatsapp-Chatverlauf zwischen unserem Mandanten und der Minderjährigen aus. Hieraus ergab sich unter anderem, dass unser Mandant die Minderjährige noch vor dem Treffen mehrfach aufgefordert hatte, ihren Personalausweis mitzubringen. Auch sprach das Äußere der jungen Frau nicht zwingend für eine Minderjährigkeit. Ebenso verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den romantischen und sehr vertraut klingenden Umgangston zwischen den beiden.
Da unser Mandant gemäß dem Whatsapp-Chatverlauf offenbar davon ausging, die junge Frau sei bereits volljährig gewesen, kam eine Strafbarkeit nach dieser Argumentation nicht mehr in Betracht. Die Staatsanwaltschaft schloss sich im Ergebnis der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren schließlich mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung
12. April 2016: Unterschlagung - Einstellung des Verfahrens bei dreifacher Bewährung und einschlägigen Vorstrafen
Nach Mandatsübernahme und Akteneinsicht setzte sich Rechtsanwalt Dietrich mit der Staatsanwaltschaft Kassel in Verbindung. Im persönlichen Gespräch führte er aus, dass zwischen unserer Mandantin und dem ehemaligen Arbeitgeber Unstimmigkeiten über die Überlassungbedingungen bestanden hätten. Zudem sei das Fahrzeug verunfallt und unsere Mandantin hatte beabsichtigt, das Fahrzeug im reparierten Zustand zurückzugeben. Die Reparaturen konnten jedoch über ein Jahr hinweg nicht ausgeführt werden, weil der Arbeitgeber unserer Mandantin aufgrund von Geldschulden eine Lohnpfändung veranlasst hatte und unserer Mandantin so die finanziellen Mittel fehlten.
Nachdem das Landeskriminalamt das Fahrzeug in einer Reparaturwerkstatt beschlagnahmt und an den Arbeitgeber unserer Mandantin herausgegeben hatte, konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Kassel schließlich überzeugen, das Verfahren angesichts dieser ungewöhnlichen Umstände mangels Tatnachweises einzustellen.
Unsere Mandantin war ob dieses Ergebnisses sehr erleichtert. Im Falle einer Verurteilung hätte neben der wahrscheinlichen Freiheitsstrafe ein Bewährungswiderruf und damit die Vollstreckung von drei Freiheitsstrafen mit einer Gesamtdauer von 25 Monaten gedroht.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG
31. März 2016: Online Erwerb von Drogen bei Shiny Flakes - Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Bei den Ermittlungen wurde unser Mandant als potenzieller Kunde von shiny-flakes ausgemacht. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten Anzeige wegen Verstoßes gegen das BtMG erstattet. Zudem erhielt unser Mandant eine Vorladung zur Polizei. Mit dieser Vorladung kam unser Mandant in die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich hat schon für mehrere Mandanten erfolgreich die Verteidigung gegen Vorwürfe des Verstoßes gegen das BtMG im Zusammenhang mit shiny-flakes übernommen. Nach seiner Mandatierung forderte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft die Ermittlungsakte an und wertete die Ermittlungsergebnisse aus. Anschließend konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht gegen unseren Mandanten begründen. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass nicht sicher erweisen sei, dass unser Mandant die Betäubungsmittel tatsächlich bestellt hat und darüber hinaus bei unserem Mandanten auch keine Drogen gefunden wurden. Deshalb beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Antrag.
Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht
14. März 2016: Fahrerflucht - Einstellung nach Unfall beim Ausparken mit über 2.400,00 - Fremdschaden
Zuvor hatte sie im Wohnumfeld zunächst dessen Fahrzeug aufgefunden und an diesem die Unfallspuren festgestellt und dokumentiert. Nach Eröffnung des Tatvorwurfs gab unser Mandant spontan an, am Vortag beim Ausparken das vor ihm parkende Fahrzeug gestreift zu haben. Er habe aber einen Zettel mit seinem Kennzeichen hinterlegt. Unser Mandant war davon ausgegangen, dass dies genügen würde.
Gegen unseren Mandanten ist in der Folge jedoch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet worden. Unser Mandant erhielt eine Vorladung als Beschuldigter. Daraufhin suchte er nun Rechtsanwalt Dietrich auf. Nach Akteneinsicht gab Rechtsanwalt Dietrich an, dass der Zettel von unserem Mandanten am Fahrzeug des Geschädigten angebracht worden sei. Aufgrund dieses Sachverhaltes beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens. Er konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass die Schuld unseres Mandanten als gering anzusehen ist, da dieser durch die Angabe seines Kennzeichens entscheidend zur Aufklärung beigetragen habe. Eine Ermittlung des unfallverursachenden Fahrzeugführers wäre andererseits schwierig geworden. Zudem sei der Schaden von der Versicherung bereits vollständig reguliert worden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin gegen eine geringe Geldauflage ein. Im Falle einer Verurteilung hätte unserem Mandanten die Entziehung der Fahrerlaubnis für mehrere Monate gedroht.
Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei
09. März 2016: Verfahrenseinstellung bei Vorwurf der Hehlerei mit gefälschten Fahrausweisen
Daraufhin leitete sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten ein und lud ihn vor. Noch vor dem Vorladungstermin vereinbarte unser Mandant einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich, der sich daraufhin umgehend an die Polizei wandte und mitteilte, dass unser Mandant den Termin zur Vorladung nicht wahrnehmen werde und auch sonst keine Erklärungen zum Tatvorwurf vor Einsicht in die Ermittlungsakten erfolgen würden.
Bei Durchsicht der von der Staatsanwaltschaft zugesandten Akten fand Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass die Polizei die Kenntnis von den SMS-Nachrichten unseres Mandanten allein aufgrund einer Telekommunikationsüberwachung in dem Ermittlungsverfahren gegen den Bekannten erlangt hatte. Rechtsanwalt Dietrich wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass die Erkenntnisse aus den SMS-Nachrichten mangels Vorliegens einer die Telekommunikationsüberwachung rechtfertigenden Straftat nicht verwertet werden dürfen. Insbesondere könne die Staatsanwaltschaft nicht belegen, dass eine gewerbsmäßige Bandenhehlerei vorliegt. Gewerbsmäßige Bandenhehlerei ist ein Verbrechen und wird mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug sanktioniert.
Mangels weiterer Beweismittel konnte unserem Mandanten die Tat dann nicht nachgwiesen werden. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich musste die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten daher einstellen.