Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Einbruchsdiebstahl / Jugendstrafrecht
16. Juli 2015: Dreifacher Einbruchsdiebstahl - Einstellung gegen Sozialstunden
Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung
08. Juli 2015: Beleidigung - Einstellung ohne Auflagen trotz mehrfacher Vorverurteilung und aktueller Bewährung
Der Passant stellte Strafantrag.
Nach Mandatsübernahme nahm Rechtsanwalt Dietrich sogleich Kontakt zur Amtsanwaltschaft auf. In einem persönlichen Gespräch konnte er die Amtsanwältin davon überzeugen, dass unser Mandant am tatgegenständlichen Herbstnachmittag nicht in Kreuzberg war und mit der Angelegenheit nichts zu tun hatte. Darüber hinaus besprach Rechtsanwalt Dietrich mit der Amtsanwältin den Umstand, dass es, sollte sich das Geschehen dennoch wie vorgeworfen zugetragen haben, ohnehin an einem besonderen öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung fehle, da sich der Hundehalter in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden habe und sein spontaner Ausspruch auf die Kenntnisnahme des Unfalls und die Sorge um seinen Hund zurückzuführen gewesen sei.
Die Amtsanwältin schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ohne Auflagen ein.
Fachanwalt Strafrecht: eBay-Betrug
03. Juli 2015: eBay-Betrug - Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdachts
Nach Vorladung durch die Polizei machte unser Mandant von seinem Schweigerecht Gebrauch und vereinbarte einen Termin in der Strafrechtskanzlei Dietrich.
Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf und erhielt alsbald die Ermittlungsakte. Rechtsanwalt Dietrich stellte fest, dass es der Polizei nicht möglich war, die E-Mail-Adresse, mit welcher die umfangreiche - und für Betrugsfälle typische - vertröstende? - Korrespondenz geführt worden war, in Bezug auf ihren Inhaber zu verifizieren.
In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft legte Rechtsanwalt Dietrich zudem dar, dass das Konto nicht dem Bruder unseres Mandanten gehörte, sondern einem Dritten, der vor einigen Jahren einmal bei unserem Mandanten gewohnt hatte und seitdem wiederholt wegen unklarer Zahlungseingänge auf seinem Konto aufgefallen war. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich war unser Mandant nach alldem der vorgeworfenen Straftat nicht hinreichend verdächtig. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Auffassung an und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Urkundenfälschung / Untreue / Diebstahl
29. Juni 2015: Vorwurf Betrug, Urkundenfälschung, Untreue, Diebstahl - Freispruch
Die gefälschte Kündigung und die Aussagen einer ehemaligen Freundin unsere Mandantin belasteten unsere Mandantin stark.
Die ehemalige Freundin bestätigte, bei dem Gespräch zwischen Mandantin und ehemaligen Lebenspartner anwesend gewesen zu sein. Unsere Mandantin hatte auch die Buchhaltung für den Betrieb ihres ehemaligen Lebenspartners übernommen. Im Rahmen dieser Tätigkeit soll sie fast 15.000,00 - veruntreut haben. Die Beträge wurden an drei Tagen vom Geschäftskonto auf das Konto unsere Mandantin überwiesen. Nach der Trennung von ihrem ehemaligen Lebenspartner soll unsere Mandantin noch Gegenstände im Werte von mehreren tausend Euros aus der Firma entwendet haben. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unsere Mandantin intensiv auf die anstehende Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung führte Rechtsanwalt Dietrich zunächst aus, dass sich unsere Mandantin entgegen der Ausführungen des ehemaligen Lebensfährten von ihm getrennt habe. Da der Lebensgefährte diese Trennung nicht verkraftet habe, habe er angefangen, unsere Mandantin zu stalken und ihr Straftaten vorzuwerfen. Auch habe er die ehemalige Freundin unserer Mandantin wohl bestochen. Es lag somit keine Urkundenfälschung und Betrug vor. Die Überweisungen seien erfolgt, weil der Lebensgefährte Verbindlichkeiten gegenüber unsere Mandantin in dieser Höhe hatte. Eine Untreue habe somit nicht vorlegen, vielmehr sei lediglich die Forderung erfüllt worden. Auch lag kein Diebstahl vor, da unsere Mandantin nur ihr gehörige Gegenstände aus der Firma mit nach Hause genommen habe.
Fachanwalt Strafrecht: Störung des öffentlichen Friedens
25. Juni 2015: Störung des öffentlichen Friedens und Sachbeschädigung - Einstellung wegen Geringfügigkeit
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
16. Juni 2015: Betrug durch Überweisung von Mietkautionen auf eigenes Konto - Einstellung des Verfahrens trotz eines Schadens von über 60.000,00 -
Dabei soll in 57 Fällen ein Gesamtschaden in Höhe von über 60.000,00 - entstanden sein. Ein entsprechendes Verhalten ist als Betrug im besonders schweren Fall gemäß § 263 Abs. 1 und 3 Nr. 1 und 2 StGB strafbar und wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft.
Unsere einschlägig vorbestrafte Mandantin führte die Tathandlungen auf eine psychische Erkrankung (pathologisches Kaufen, Depression) zurück. Daher unterstützte Rechtsanwalt Dietrich unsere Mandantin bei der Einholung der nötigen ärztlichen Atteste und regte eine ärztliche Begutachtung durch das Amtsgericht an. Gleichzeitig begleitete Rechtsanwalt Dietrich unsere Mandantin im Rahmen der Therapie (Selbsthilfegruppe, Psychotherapie). Aus den eingeholten Gutachten wurde ersichtlich, dass die Tathandlungen jeweils in eine Zeit fielen, als sich unsere Mandantin nicht in Therapie befand. Aufgrund einer neuerlich angeregten Psychotherapie konnte Rechtanwalt Dietrich glaubhaft zeigen, dass unsere Mandantin nunmehr gewillt ist, in Zukunft keine Straftaten zu begehen. Zudem bestünde nach Ansicht von Rechtsanwalt Dietrich die Gefahr, dass eine Hauptverhandlung gegen unsere Mandantin die bereits erzielten Therapieerfolge gefährden könnte. Da schließlich eine Überwachungspflichtverletzung durch die Vorgesetzten unserer Mandantin nicht auszuschließen war und unsere Mandantin monatliche Raten auf die Schadenssumme leistete, hielt Rechtsanwalt Dietrich trotz der hohen Schadenssumme die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage für angemessen und konnte das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, diesen Weg der Verfahrenserledigung zu wählen.
Im Falle einer Verurteilung hätte unsere Mandantin - abgesehen von der Freiheitsstrafe - erhebliche Schwierigkeiten gehabt, nach der Kündigung durch den bisherigen Arbeitgeber eine neue Stelle zu finden, die den Kontakt mit zu betreuendem Vermögen umfasst. Da Rechtsanwalt Dietrich eine Verurteilung abwenden konnten und unsere Mandantin in Bezug auf die 57 Taten weiter als unschuldig gilt, hat sie jedoch rasch einen neuen Arbeitgeber gefunden.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung / Bedrohung / Beleidigung / Sachbeschädigung
10. Juni 2015: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt - Einstellung des Verfahrens
Da unsere Mandantin schon in einem früheren Verfahren durch Rechtsanwalt Dietrich vertreten wurde, vermied sie im Umgang mit dem Hauptzollamt entscheidende Fehler.
Infolgedessen wurde unserer Mandantin nach Abschluss der Ermittlungen lediglich vorgeworfen, mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt und für diese über einen Zeitraum von 15 Monaten bei der zuständigen Einzugsstelle keine Beitragsnachweise eingereicht zu haben, wodurch der zuständige Sachbearbeiter mangels Kenntnis des tatsächlich angefallenen monatlichen Lohns die darauf entfallenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht einfordern konnte. Dadurch soll ein Schaden im fünfstelligen Bereich entstanden sein.
Unsere - bereits vorbestrafte - Mandantin wurde sodann durch das Amtsgericht Tiergarten im Strafbefehlsverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.000,00 - verurteilt.
Nach Zustellung des Strafbefehls wandte sich unsere Mandantin an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein.
Rechtsanwalt Dietrich war der Auffassung, dass infolge der langen Verfahrensdauer und aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Verhandlungsunfähigkeit der Mandantin eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2.500,00 - ein angemessener Weg der Verfahrenserledigung sei. Das Amtsgericht folgte Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren entsprechend ein. Unsere Mandantin war erleichtert, dass sie gegenüber dem Strafbefehl 4.500,00 - erspart hatte und in dieser Angelegenheit keinen Eintrag in das Bundeszentralregister erhielt. Sie gilt im Hinblick auf die vorgeworfenen Handlungen weiterhin als unschuldig. Damit war angesichts der umfangreichen, beinahe vierjährigen Ermittlungstätigkeit des Hauptzollamts zunächst nicht zu rechnen.