Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gem. § 29 BtMG

28. Mai 2020: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gem. § 29 BtMG - Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Gegen unseren Mandanten lief ein Ermittlungsverfahren der Polizei in Potsdam wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelegesetz gem. § 29 BtMG. Bei der Handyauswertung in einem gesonderten Ermittlungsverfahren wurde ein WhatsApp Chatverlauf zwischen dem Beschuldigten und unsere Mandanten gesichert. Unter der Verwendung von Synonymen soll unser Mandant 200g Cannabis erworben haben.

Nach Erhalt des Vernehmungsbogen wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht und regte dann in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Potsdam an, das Verfahren wegen nicht hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass nicht geklärt wurde, ob der Chatverlauf tatsächlich von unserem Mandanten geführt wurde oder, ob nicht vielmehr eine andere Person Zugriff auf dessen WhatsApp Chat hatte. Doch selbst wenn man dies unterstellen würde, ergebe sich aus dem Chatverlauf nicht, dass es sich um ein Verkaufsgespräch über Betäubungsmittel handle. Dass mit den Synonymen Cannabis gemeint sein sollte, konnte von der Polizei nicht erläutert werden. Weiterhin könne auch die tatsächliche Übergabe der Betäubungsmittel nicht nachgewiesen werden. Aufgrund dieser Ausführungen sei kein hinreichender Tatverdacht begründet und das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren gem. § 170  Abs.2 StPO ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

26. Mai 2020; Urkundenfälschung bei einem Fahrausweis – Einstellung gegen Geldauflage

Wegen eines vermeintlich manipulierten Fahrausweises wurden gegen unsere Mandantin Ermittlungen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung von der Bundespolizeidirektion Berlin geführt. Auf einer Regionalbahnfahrt in Richtung Ostbahnhof soll sie während einer Fahrscheinkontrolle in Berlin-Friedrichshain einen mechanisch manipulierten Fahrausweis vorgezeigt haben. Der Fahrausweis soll in der Weise manipuliert gewesen sein, dass der vorherige Stempel entfernt wurde, um die freiwerdende Stempelfläche erneut stempeln zu können.

Nachdem sie von der Bundespolizei einen Äußerungsbogen zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hatte, suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung in diesem Fall. Nach Beantragung der Akteneinsicht und Erhalt der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich der kriminaltechnische Untersuchungsbericht bezüglich des vermeintlich gefälschten Fahrausweises auf. Von den Fahrausweiskontrolleuren war angegeben worden, dass die angebliche Fälschung gut sichtbar gewesen sei. Aus dem Untersuchungsbericht ergab sich ein gegenteiliger Befund. Dieses unberücksichtigt gebliebene Ergebnis teilte Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft Berlin in seinem Schriftsatz mit. Zusätzlich verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den Umstand, dass der Fahrausweis unserer Mandantin von einer dritten Person, die die Echtheit des Ausweises glaubhaft versicherte, zum Kauf angeboten worden war. Insgesamt war die Schuld unserer Mandantin nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich, in Anbetracht der verschiedenen Umstände, als gering zu betrachten, weswegen Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage anregte. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung von Beförderungsentgelt

25. Mai 2020: Einstellung der Strafverfolgung wegen Unterschlagung von Beförderungsentgelt

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen gemeinschaftlich mit zwei weiteren Beschuldigten während einer Fahrkartenkontrolle, die sie im Auftrag der BVG durchgeführt hatten, das von einem Fahrgast entrichtete erhöhte Beförderungsentgelt nicht ordnungsgemäß abgerechnet und somit unterschlagen zu haben.

Unser Mandant wandte sich nach Erhalt einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser nahm zunächst Akteneinsicht und regte dann an, das Verfahren gem. § 153 a StPO einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte an, dass es schon an dem hinreichenden Tatverdacht fehle, da es keine Anhaltspunkte dafür gäbe, dass die Beschuldigten zusammengearbeitet haben. Für die beiden anderen Personen, die nicht direkt am Bezahlvorgang beteiligt gewesen sind, muss nicht ersichtlich gewesen sein, dass die Person den Kontrollvorgang lediglich fingiert und den Betrag nicht ordnungsgemäß abgerechnet hatte. Wem das Geld tatsächlich übergeben wurde, konnte aber nicht eindeutig geklärt werden. Daher sei eine Verurteilung nicht zu erwarten und eine Einstellung gegen eine Zahlungsauflage angebracht. Die Staatsanwaltschaft sah zwar einen hinreichenden Tatverdacht, aber ist schließlich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich gefolgt, sodass das Verfahren unseres Mandanten gegen Zahlung von 300,00 € eingestellt wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln

21. Mai 2020: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Einstellung des Verfahrens nach 153 a StPO

Unser Mandant war auf dem Weg zu Freunden als er sich auf einer Raststätte in Bayern von der Polizei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle unterziehen lassen musste. Die dabei durchgeführte körperliche Untersuchung verlief negativ. Auf der Rückbank des Autos fand die Polizei jedoch einen Hoody, in dessen Brusttasche sich ein Gläschen mit 2,75 Gramm Marihuana befand. Unser Mandant soll dazu ausgesagt haben, dass es sich um seinen Hoody handle und dass er das Marihuana darin vergessen habe.

Unser Mandant ging davon aus, dass sich das Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund der geringen Menge an Cannabis allein erledigen würde. Umso überraschter war er, als vom Amtsgericht Hof einen Strafbefehl erhielt, in welchem er zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte.

Nach Erhalt des Strafbefehls wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Nach erfolgter Akteneinsicht regte er gegenüber dem Amtsgericht Hof an, das Verfahren gegen unseren Mandanten gem. § 153 a Abs. 2 StPO gegen Zahlung eines kleinen Betrages einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass schon Zweifel an der rechtmäßig durchgeführten polizeilichen Maßnahme bestünden, da nicht ersichtlich sei, warum eine körperliche Untersuchung erforderlich gewesen sein soll. Weiterhin sei eine Belehrung als Beschuldigter ausgeblieben, sodass die Beschuldigtenrechte des Mandanten umgangen worden sein und seine Aussagen nicht mehr verwertbar seien. Zudem spreche für eine Einstellung, insbesondere die geringe Menge Marihuana, die gefunden wurde. Das Amtsgericht Hof schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an, und stellte das Verfahren ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

20. Mai 2020: Gemeinschaftliche begangene gefährliche Körperverletzung – Einstellung gegen Geldauflage

Gegen unsere Mandantin waren von der Polizei Berlin Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung geführt worden. Sie soll gemeinsam mit Freunden in Berlin-Kreuzberg einen Mann mehrfach geschlagen haben. Mit dem Mann war die Gruppe bereits im Vorfeld in einer U-Bahn in Konflikt geraten. Dieser Konflikt verlagerte sich dann auf die verschiedenen Ebenen des U-Bahnhofes, an dem der Mann ausstieg. Insbesondere unsere Mandantin soll dabei die treibende Kraft hinter den Schlägen auf den Mann gewesen sein. Letztlich verschwand der Mann in einer U-Bahn und blieb unbekannt.

Umso verwunderte war unsere Mandantin über die ihr von der Polizei zugesandte Beschuldigtenvorladung wegen einer gefährlichen Körperverletzung. Unverzüglich suchte sie Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Im Erstgespräch sagte sie Rechtsanwalt Dietrich, dass sie dem unbekannten Mann bereits in der U-Bahn physisch angegriffen worden war. Auch während des Geschehens auf den Ebenen des U-Bahnhofes war unsere Mandantin von dem Mann ins Gesicht geschlagen worden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Der Ermittlungsakte waren Videoaufnahmen der Berliner Verkehrsbetriebe vom besagten U-Bahnhof beigefügt. Auf den Videoaufnahmen war lediglich zu erkennen, wie unsere Mandantin den Unbekannten gemeinsam mit anderen schlug. Nicht zu erkennen waren die vorherigen Auseinandersetzungen in der U-Bahn. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin teilte Rechtsanwalt Dietrich die näheren Hintergründe des Geschehens mit. Insbesondere verwies er dabei auf die von dem Unbekannten begonnene Streitigkeit und seinen Angriffen. Der von Rechtsanwalt Dietrich gemachten Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, folgte die Staatsanwaltschaft Berlin sehr zur Freude unserer Mandantin.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht

19. Mai 2020: Einstellung des Verfahrens bei Fahrerflucht durch Ausparkmanöver

Wegen des Verdachts der Fahrerflucht wurde gegen unsere Mandantin ermittelt. In Berlin-Kreuzberg soll sie bei einem Ausparkmanöver das nebenstehende Auto touchiert und dadurch einen Sachschaden verursacht haben.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

18. Mai 2020: Urkundenfälschung durch Radierung eines Fahrscheins - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Von der Polizei Berlin wurde unserem Mandanten sonstiger Betrug bzw. Urkundenfälschung vorgeworfen. Unser Mandant soll mit einem gefälschten Fahrausweis in einem Bus in Berlin-Wilmersdorf angetroffen worden sein. Der Fahrausweis soll dabei in der Weise bearbeitet worden sein, dass der vorherige Entwertungsstempel wegradiert worden war, um Platz für eine erneute Stempelung zu bieten. Diese Radierung war dem Kontrolleur aufgefallen, weswegen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anzeige gegen unseren Mandanten erstattete.

Nachdem unser Mandant einen entsprechenden Anhörungsbogen von der Polizei erhalten hatte, suchte er die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt sorgfältig aus. In seinem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin regte er dann an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Für eine Einstellung sprachen dabei vor allem das freundliche Verhalten unseres Mandanten während der Kontrolle und die geringe Schuld unseres Mandanten. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich den geringen Schaden, der der BVG entstanden ist, sowie die von unserem Mandanten bereits bezahlten zivilrechtlichen Kosten an. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen im Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Eine Verurteilung konnte so verhindert werden.