Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

09. Januar 2019: Diebstahl – Einstellung des Verfahrens

Wieder einmal hat sich gezeigt, dass die Ermittlungsbehörden geringfügige Straftaten nicht ohne die Beteiligung eines Rechtsanwaltes einstellen, selbst wenn sich die betroffene Person für die Begehung der Tat entschuldigt. Dies musste unsere Mandantin, die in einem Kaufhaus in Berlin Ware im Wert von 50,- € entwendet hatte und davon ausging sich selbst verteidigen zu können, schweren Herzens feststellen.

Auf das Anschreiben der Polizei „Belehrung – schriftliche Äußerung im Strafverfahren“ entschuldigte sich unsere Mandantin und hoffte zugleich, das gegen sie wegen Diebstahls geführte Verfahren würde sich erledigen. Daraufhin bekam sie jedoch einen Strafbefehl und sollte eine Geldstrafe zahlen. Rechtsanwalt Dietrich legte umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl ein und konnte das Amtsgericht Tiergarten davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Mit der Einstellung des Verfahrens konnte Rechtsanwalt Dietrich auch eine Eintragung im Bundeszentralregister zu Lasten unserer Mandantin verhindern.

Fachanwalt für Strafrecht: Falsche Versicherung an Eides Statt

04. Januar 2019: Strafbefehl wegen falscher Versicherung an Eides Statt – Einstellung des Strafverfahrens

Unsere Mandantin bekam vom Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl wegen falscher Versicherung an Eides Statt. Ihr wurde vorgeworfen ihre Stellung als Geschäftsführerin in mehrerer Gesellschaften nicht offen gelegt zu haben. Umgehend wendete sie sich an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und forderte die Ermittlungsakten an.

Bei intensiver Durchsicht der Ermittlungsakten konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass unsere Mandantin als Gesellschafterin in verschiedenen Gesellschaften eingesetzt wurde. Unsere Mandantin wusste von ihren neuen beruflichen Verpflichtungen allerdings nichts. Sowohl ihr Gesundheitszustand als auch ihre geringen Deutschkenntnisse hatten sie zu einem leichten Opfer für die Hintermänner gemacht. Rechtsanwalt Dietrich teilte diese neuen Erkenntnisse dem Amtsgericht Tiergarten mit und konnte für unsere Mandantin eine Verfahrenseinstellung erreichen. Ihr konnte somit eine unangenehme Hauptverhandlung erspart werden.

Fachanwalt für Strafrecht: Vergewaltigung

03. Januar 2019: Vergewaltigung – Freispruch nach vielen Hauptverhandlungstagen

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung geführt. Ihm wurde vorgeworfen, mit dem Mitangeklagten nachts eine Frau in einem Park in Berlin Kreuzberg über einen längeren Zeitraum vergewaltigt zu haben. Die beiden Angeklagten hatten bereits im Ermittlungsverfahren ohne anwaltliche Beratung sich widersprechende Einlassungen gegenüber der Polizei abgegeben. Deshalb erfolgte die Anklage vor dem Landgericht Berlin.

Auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich machte unser Mandant in der Verhandlung keine Angaben zum Tatgeschehen. In einer mehrtägigen Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das vermeintliche Vergewaltigungsopfer in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Im Plädoyer trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gekommen sei. Das Gericht sah sich deshalb schließlich nicht mehr in der Lage, unseren Mandanten zu verurteilen. Er wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

21. Dezember 2018: Nötigung im Straßenverkehr – Einstellung Ermittlungsverfahren

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Ihm wurde vorgeworfen, als Führer eines KFZ einem anderen Verkehrsteilnehmer in Berlin Neukölln zunächst unter Missachtung des Sicherheitsabstandes aufgefahren zu sein und die Lichthupe betätigt zu haben. Im Folgenden soll unser Mandant noch vor den anderen PKW gefahren sein und diesen ausgebremst haben.

Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich nachdem er eine Vorladung als Beschuldigter erhalten hatte. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Danach besprach Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Amtsanwältin das Beweisergebnis. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch die Schwachstellen in der amtsanwaltlichen Beweisführung herausarbeiten. Deshalb stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Schwere räuberische Erpressung

20. Dezember 2018: Schwere räuberische Erpressung – Niedrige Bewährungsstrafe

Die Berliner Polizei ermittelte gegen unseren bereits vorbestraften Mandanten, da er wiederholt unter Vorhalt einer Waffe auf offener Straße an Frauen herangetreten sein und die Herausgabe von Geld gefordert haben soll. In einem der vorgeworfenen Fälle berührte unser Mandant mit seinen Händen den Fahrradlenker der Geschädigten. Aufgrund dieses Fingerabdrucks wurde unser Mandant ermittelt. Auf einer Wahllichtbildvorlage erkannte die Geschädigte unseren Mandanten als Täter wieder. Er erfolgte eine Hausdurchsuchung, bei der die Waffe gefunden wurde. In der polizeilichen Vernehmung bestritt unser Mandant die Tatbegehung. Es wurde in dem Fall mit dem Fingerabdruck Anklage erhoben.

Nachdem unser Mandant eine Anklageschrift erhalten hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst, aufgrund des schwerwiegenden Tatvorwurfs als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden. Es lag ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Mindeststrafe bei einer schweren räuberischen Erpressung ist drei Jahre Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unseren Mandanten umfangreich auf die Hauptverhandlung vor. Aufgrund der Beweislage legte Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung für unseren Mandanten zunächst ein Geständnis ab. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf die bereits erfolgte Veränderung der Lebensumstände hin. Mittlerweile waren auch bereits drei Jahre vergangen. Deshalb wurde unser Mandant wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in einem minderschweren Fall zu lediglich 9 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Auch die Richterin wies in der Urteilsverkündung darauf hin, dass sie bisher noch nie eine solche niedrige Strafe bei einer schweren räuberischen Erpressung verhängt habe.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

19. Dezember 2018: Körperverletzung – Einstellung in Hauptverhandlung

Unser bereits zwei Mal vorbestrafte Mandant meldete sich in der Kanzlei nachdem er von der Polizei als Beschuldigter vorgeladen worden ist. Ihm wurden eine Körperverletzung und eine Beleidigung vorgeworfen. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich zunächst als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Dieser konnte Rechtsanwalt Dietrich entnehmen, dass unser Mandant von seiner Ex-Lebensgefährtin und deren neuen Freund eine Anzeige erhalten hatte. Unser Mandant soll den neuen Lebensgefährten beleidigt und seiner Ex einen Zahn ausgeschlagen haben. Es gab eine unbeteiligte Person, die ebenfalls als Zeuge ausgesagt hatte und die Angaben der Geschädigten bestätigte.

Rechtsanwalt Dietrich regte bereits im Ermittlungsverfahren an, dass Verfahren einzustellen. Da unser Mandant bereits vorbestraft war, insbesondere wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in 16 Fällen, erhob die Amtsanwaltschaft Berlin Anklage. Zu Beginn der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Beweislage mit dem Gericht und der Amtsanwaltschaft Berlin. Das Gericht bot Rechtsanwalt Dietrich im Falle eines Geständnisses eine „kleine Freiheitsstrafe“ an. Rechtsanwalt Dietrich lehnte dieses Angebot ab und wies darauf hin, dass wohl weitere Zeugen erforderlich seien. Schließlich war das Amtsgericht und die Amtsanwaltschaft bereit, dass Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Gewerbsmäßiger Betrug

14. Dezember 2018: Gewerbsmäßiger Betrug – Bewährungsstrafe

Der Bundeszentralregister (BZR) unserer Mandantin enthielt bereits 9 Vorstrafen. Unsere Mandantin wurde insbesondere wegen Urkundenfälschung, Diebstahl, Unterschlagung und Betrug wiederholt bestraft. Insgesamt gab es Verurteilungen wegen Betruges in über 60 Fällen. Unsere Mandantin hatte auch bereits wegen Betruges in Haft gesessen. Im vorliegenden Verfahren wurde unserer Mandantin vorgeworfen, das Vertrauen einer älteren Dame erschlichen zu haben. Die ältere Dame hatte in 28 Fällen unserer Mandantin darlehensweise Geld von über 60.000,00 € überlassen.

Diese Gelder wurden durch unsere Mandantin nicht zurückgezahlt. Aufgrund der Strafanzeige der Geschädigten wurde gegen unsere Mandantin ein Verfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges eingeleitet. Bereits im Ermittlungsverfahren konnte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren in die Länge ziehen. Trotzdem erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage. Zur ersten angesetzten Verhandlung ist unsere Mandantin nicht erschienen. Deshalb wurde ein Haftbefehl erlassen. Rechtsanwalt Dietrich besprach das weitere Vorgehen mit zuständigen Richterin am Amtsgericht. Er vereinbarte einen Termin, an dem sich meine Mandantin stellen würde. In diesem Termin wurde der Haftbefehl ohne eine Verhaftung aufgehoben. Da die Beweislage eindeutig war, legte Rechtsanwalt Dietrich im Namen unserer Mandantin in der weiteren Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten ein Geständnis ab. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte unsere Mandantin zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung aufgrund der vielen Vorstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Auch begann unsere Mandantin mit der Rückzahlung der Darlehensverpflichtung in monatlichen Raten in Höhe von 100,00 €. Im Weiteren besprach Rechtsanwalt Dietrich wiederholt das Verfahren mit dem zuständigen Richter am Landgericht Berlin. Die Berufungsverhandlung fand deshalb erst ca. ein Jahr nach der Verurteilung vor dem Amtsgericht statt. Die Vorwürfe lagen mittlerweile fünf Jahre zurück. Aufgrund des langen Zeitablaufs und der begonnen Rückzahlung wurde das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und – unter Protest der Geschädigten- unsere Mandantin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Geschädigte hatte noch vor dem Landgericht Berlin gefordert, dass unsere Mandantin ins Gefängnis gehen soll.