Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

Weil sie einen Sozialleistungsbetrug begangen haben soll, wurde gegen unsere Mandantin von der Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt. So soll sie gegenüber dem Jobcenter in Regenburg verschwiegen haben, dass sie eine neue Arbeitsstelle in Berlin angetreten hatte. Dadurch soll sie Sozialleistungen erhalten haben, obwohl sie auf den Betrag keinen Anspruch gehabt hätte. Nachdem unserer Mandantin durch eine Beschuldigtenvorladung der Berliner Polizei bekannt wurde, dass gegen sie ermittelt wird, suchte sie umgehend Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf.

Dieser nahm das Mandat an und beantragte Akteneinsicht. Nach gründlicher Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an das Amtsgericht Regensburg. Darin regte er an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die Anregung begründete Rechtsanwalt Dietrich vor allem mit der geringen Schuld unserer Mandantin. Dabei betonte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die Unregelmäßigkeiten und teils chaotischen Umstände, die ein Umzug mit sich führt. Vor diesem Hintergrund war unserer Mandantin eine rechtzeitige Rückmeldung beim Jobcenter nicht möglich gewesen. Das Amtsgericht Regensburg folgte diesen Einlassungen und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein. Unsere Mandantin war hierüber sehr erfreut.

Fachanwalt Strafrecht: Erregung öffentlichen Ärgernisses gem. § 183a StGB

04. November 2020: Erregung öffentlichen Ärgernisses gem. § 183a StGB – Einstellung mangels Tatnachweis

Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten ermittelt, weil er sich nach § 183a StGB wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses durch sexuelle Handlungen strafbar gemacht haben soll. Er soll in Berlin-Friedrichsfelde für eine geraume Zeit im Innenhof eines Wohnhauses auf einer Bank gelegen und sich dabei am Genital manipuliert haben. Diese Handlungen wurden von einem Paar aus einer der umliegenden Wohnungen heraus beobachtet. Diese waren es auch, die unseren Mandanten bei der Polizei Berlin angezeigt hatten.

Nachdem die Polizei erschienen war und die Personalien unseres Mandanten aufgenommen hatte, wurde zusätzlich ein Alkoholtest vorgenommen. Dieser Alkoholtest fiel hoch aus. Nachdem unser Mandant noch vor Ort entlassen worden war, setzte er sich mit Rechtsanwalt Dietrich in Kontakt. Nach seiner Mandatierung setzte Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz auf, in welchem er die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts beantragte. Rechtsanwalt Dietrich bestritt den Tatvorwurf und stellte den Sachverhalt aus Sicht unseres Mandanten dar. Dieser habe lediglich urinieren wollen. Zur Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich weiterhin die schwierige und belastende Beziehungslage unseres Mandanten genauer aus. Dabei verwertete Rechtsanwalt Dietrich vor allem die starke Alkoholisierung unseres Mandanten zur Tatzeit. Letztlich konnte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen als Missverständnis gegenüber den beiden Zeugen darstellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte diese Einlassungen ihrerseits nicht entkräften und stellte daher das Verfahren antragsgemäß ein. Unser Mandant, der sich sichtlich um eine Ordnung seiner Verhältnisse bemüht hatte, war über diesen Neustart sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

03. November 2020: Gefährliche Körperverletzung – Freispruch

Gegen unseren Mandanten war wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt worden. Er soll in Berlin-Heiligensee einem Mann im Rahmen einer nachbarschaftlichen Streitigkeit vorsätzlich angefahren haben. Dadurch sollen dem Mann große Schmerzen sowie ein nicht unerhebliches Hämatom am Bein entstanden sein. Der Mann zeigte unseren Mandanten daraufhin bei der Polizei Berlin wegen gefährlicher Körperverletzung an. Unser Mandant suchte, nachdem er eine Beschuldigtenvorladung erhalten hatte, die Strafrechtskanzlei Dietrich auf.

Rechtsanwalt Dietrich nahm sich des Falls an, beantragte zunächst Akteneinsicht und analysierte die Ermittlungsakte nach Erhalt gründlich. Dabei fiel ihm auf, dass der Mann keine Zeugenaussage gemacht hatte. In seinem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels Tatverdachts einzustellen. Er stellte dabei den Sachverhalt des zugrundeliegenden Geschehens richtig. Unser Mandant hatte dem Mann zu keinem Zeitpunkt absichtlich das Fahrrad gegen das Bein gerammt. Auch die fehlende Zeugenaussage des Manns nutzte Rechtsanwalt Dietrich zum Vorteil unseres Mandanten. Zudem setzte er die Strafanzeige in einen Zusammenhang mit einem nachbarschaftlichen Streit, den unser Mandant mit dem Mann und seinen Eltern seit geraumer Zeit führte. Die Amtsanwaltschaft Berlin musste das Verfahren, da sie die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nicht entkräften konnte, einstellen. Gegen diese Einstellung legte der Nachbar jedoch Beschwerde ein und legte neue Beweismittel in Form eines ärztlichen Attestes vor. Das Verfahren wurde dadurch wieder aufgenommen. In einem erneuten Schriftsatz beantragte Rechtsanwalt Dietrich wiederum das Verfahren mangels Tatverdachts einzustellen. Dieses Mal entkräftete Rechtsanwalt Dietrich detailliert die von dem Mann nachgeholte Zeugenaussage. Der Mann hatte sich in Widersprüche verfangen und ein Attest vorgelegt, welches an Aktualität mangelte. Trotzdem erhielt unser Mandant einen Strafbefehl vom Amtsgericht Tiergarten. Hiergegen legte Rechtsanwalt Dietrich sofort Einspruch ein. In einem weiteren Schriftsatz regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren mangels öffentlichem Interesse einzustellen. Das Amtsgericht Tiergarten folgte den dabei gemachten Ausführungen hingegen nicht und terminierte einen Hauptverhandlungstermin. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich erneut alle gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe vor. Vor allem führte Rechtsanwalt Dietrich erneut aus, dass die Anzeige als Folge des nachbarschaftlichen Streits zu sehen sei, eine absichtliche Verletzung durch unseren Mandanten nicht vorliege und das Geschehen als Unfall zu werten sei. Angesichts dessen forderte Rechtsanwalt Dietrich Freispruch. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten sprach unseren Mandanten, zu seiner großen Erleichterung, frei.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Beleidigung

02. November 2020: Körperverletzung und Beleidigung – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde von der Berliner Polizei wegen des Vorwurfs der einfachen Körperverletzung und der Beleidigung ermittelt. Er soll während eines Aufenthalts in einer Diskothek in Berlin-Schöneberg einer Frau ins Gesicht geschlagen und sie hinsichtlich ihres Aussehens beleidigt haben. Das Ganze soll sich zugetragen haben, nachdem die Annäherungsversuche unseres Mandanten abgelehnt worden waren. Unser Mandant war umgehend des Clubs verwiesen und die Polizei alarmiert worden.

Nachdem die Polizei die Personalien der beteiligten Personen festgestellt hatte, wurde unser Mandant vor Ort entlassen. Insgesamt konnten drei weitere Zeugen vor Ort den Vorfall aus Sicht der scheinbar angegriffenen Frau bestätigen. Unser Mandant begab sich, nachdem er eine Beschuldigtenvorladung erhalten hatte, zu Rechtsanwalt Dietrich und mandatierte ihn in diesem Verfahren. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldstrafe einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte dabei das Geschehen gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin als gegenseitige Auseinandersetzung zwischen unserem Mandanten und der Frau dar. Auch unser Mandant sei von der Frau geschlagen worden. Zudem habe eine Beleidigung so nicht vorgelegen. Schließlich untermauerte Rechtsanwalt Dietrich diese Sachverhaltsschilderung mit den ausgebliebenen Zeugenaussagen der angeblich angegriffenen Frau sowie deren Begleitung. Insgesamt jedenfalls verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass die Schuld unseres Mandanten als gering anzusehen sei. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte diesen Ausführungen und stellte das Verfahren, sehr zur Freude unseres Mandanten, gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung, Betrug, Beförderungserschleichung

29. Oktober 2020: Fälschung eines Semestertickets – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Die S-Bahn Berlin erstattete gegen unsere Mandantin Strafanzeige wegen Urkundenfälschung, Betruges und Beförderungserschleichung. Ihr wurde vorgeworfen, bei einer Fahrausweiskontrolle in der S-Bahn Berlin auf der Höhe der Haltestelle Grünbergallee ein manipuliertes Semesterticket vorgezeigt zu haben. Unsere Mandantin soll das Semesterticket zuvor durch Überkleben manipuliert haben.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich frühzeitig Kontakt mit der Amtsanwaltschaft aufgenommen hatte, regte er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Rechtsanwalt Dietrich wies in einer umfangreichen Stellungnahme auf das kooperative Verhalten unserer Mandantin gegenüber den Kontrollpersonen und ihre persönlichen Verhältnisse hin. Zudem verwies er auf die geringe Schuld unserer Mandantin, da die Fälschung des Tickets für das Kontrollpersonal leicht zu erkennen gewesen und der entstandene Schaden als gering zu beurteilen ist. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich die Anwaltschaft davon überzeugen, dass der berufliche Werdegang unserer Mandantin durch eine Verurteilung erheblich beeinträchtigt werden würde.
Schließlich gelang es Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage eine sachgerechte Behandlung darstellte.
Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren, wie angeregt, gegen Zahlung einer Geldauflage ein. So gilt unsere Mandantin in Bezug auf die vorgeworfene Handlung weiterhin als unbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Brandstiftung / Tötung

27. Oktober 2020: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis bei durch Wohnungsbrand verursachten Tod

Gegen unseren Mandanten waren von der Polizei Berlin umfangreiche Ermittlungen wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Brandstiftung und der fahrlässigen Tötung geführt worden. Unser Mandant soll in seiner Wohnung in Berlin-Kreuzberg nachts fahrlässig einen Brand verursacht haben. Durch den Brand, der sich auf weite Teile des Mietshauses ausgebreitet hatte, kam es in einer Mietwohnung zu so starken Rauchentwicklungen, dass die dort lebende Mieterin an den Folgen einer Rauchvergiftung starb. Unser Mandant selbst hatte sich schwere Verbrennungen zugezogen und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Nachdem die Feuerwehr den Brand gelöscht hatte, wurden die Ermittlungen durch die Polizei Berlin aufgenommen. Ein Zeuge, der auch die Feuerwehr gerufen hatte, gab an, dass unser Mandant durch Hilferufe die Nachbarschaft auf das Feuer aufmerksam gemacht hatte. Unser Mandant saß währenddessen auf dem Dach vor seiner Wohnung und habe verwirrt gewirkt. Der Feuerwehrmann, der unseren Mandanten von dem Dach vor seiner Wohnung geborgen hatte, gab an, dass unser Mandant die Brandlegung zugegeben hatte.

Die vernommenen und betroffenen Mieter hatten angegeben, dass unser Mandant in der Vergangenheit immer wieder durch ungewöhnliches Verhalten auffällig geworden sei. Insgesamt entstand durch das Feuer ein hoher Sachschaden, wobei die Wohnung unseres Mandanten komplett ausbrannte. Mit dem Anhörungsbogen der Polizei Berlin suchte unser Mandant nach seiner Genesung die Strafrechtskanzlei Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, verfasste er einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. In diesem beantragte er das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich ging besonders deutlich auf den Umstand ein, dass die Brandursache nicht hinreichend geklärt sei und ein Tatnachweis daher problematisch erscheine. Rechtsanwalt Dietrich wies zusätzlich auf die Möglichkeit anderer Brandursachen hin. Weiterhin zweifelte Rechtsanwalt Dietrich an, inwiefern die von unserem Mandanten gemachten Aussagen als Schuldeingeständnis zu werten seien. Ferner stellte Rechtsanwalt Dietrich in Frage, dass unser Mandant sein Wohnungsinventar absichtlich in Brand stecken würde angesichts seiner ausgeprägten Sammelleidenschaft. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht widerlegen und musste das Verfahren daher mangels Tatnachweis einstellen. Vor dem Hintergrund der hohen Straferwartung von bis zu fünf Jahren, die bei fahrlässiger Tötung und Brandstiftung droht, war unser Mandant sehr zufrieden, dass sich das Strafverfahren durch die Arbeit von Rechtsanwalt Dietrich damit endgültig erledigt hatte.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung / Sachbeschädigung

26. Oktober 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis bei gemeinschaftlicher Körperverletzung durch einen Feuerlöscher

Da er eine Vorladung der Bundespolizeidirektion Berlin als Beschuldigter einer gefährlichen Körperverletzung erhalten hatte beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner rechtlichen Vertretung. Unser Mandant soll zusammen mit drei weiteren Personen während einer S-Bahnfahrt zwischen Adlershof und Altglienicke einen Feuerlöscher entleert, diesen anschließend gegen die Fensterscheibe gehauen und schließlich durch die eigene Körperkraft aus dem Rahmen getreten haben. Während die beteiligten Personen den Feuerlöscher im Wagen der S-Bahn entleerten, kam eine unbeteiligte Person, die sich ebenfalls in dem Wagen aufhielt, zu Schaden. Diese Person hatte den Löschnebel des Feuerlöschers eingeatmet. Am S-Bahnhof Altglienicke stiegen sowohl die geschädigte Person als auch die Randalierer aus, wodurch es der geschädigten Person möglich war, die Randalierer zu erkennen.

Dies war vorher aufgrund des Nebels nur unzureichend möglich gewesen. Drei S-Bahn-Stationen weiter konnten die vermeintlichen Randalierer dann von der Polizei Berlin gestellt werden. Bei einer anschließenden Gegenüberstellung konnte der Geschädigte die Personen wiedererkennen. Ein weiterer Zeuge, der die Polizei überhaupt erst gerufen hatte, machte ebenfalls eine Zeugenaussage und gab an, gesehen zu haben wie die Randalierer einen Feuerlöscher entleert und eine S-Bahn-Fensterscheibe aus dem Rahmen getreten haben. Nach Übernahme des Mandats und nach Akteneinsicht beantragte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte darin insbesondere an, dass sich nicht belegen lasse, dass unser Mandant etwas mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten zu tun habe. Dabei wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, inwiefern die Zeugenaussagen unbrauchbar seien. Beide Zeugen hatten das Geschehen zwar beobachtet, konnten unseren Mandanten als Täter aber weder bestimmen noch hinreichend beschreiben. Auch eine Wahllichtbildvorlage, die der Geschädigte durchgeführt hatte, war erfolglos geblieben. Zusätzlich gab Rechtsanwalt Dietrich die Beweisschwierigkeiten hinsichtlich der Bestimmung des genauen Tatorts und des genauen Tatmittels zu bedenken. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweis ein.